HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Arbeitsämter

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Landesarbeitsamt und die Arbeitsämter in Hessen sind Teile der Arbeitsverwaltung des Bundes. Unmittelbar nach dem Krieg hatten die Landesarbeitsämter und die Arbeitsämter, zunächst unter der Aufsicht der Militärregierungen und dann im Geschäftsbereich der Arbeitsministerien ihre Tätigkeit wieder aufgenommen, noch ehe durch Gesetz vom 8.9.1948 (GVBl. des Wirtschaftsrates) eine Arbeitsverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet errichtet wurde, die nach 1949 das Bundesarbeitsministerium übernahm. Die Arbeitsverwaltung als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Bundesrepublik einschließlich West-Berlins begann mit der Einrichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 1952 (Gesetz vom 10.3.1952, BGBl. I S. 123), aufbauend auf der Reichsanstalt aus dem Jahr 1927. Sie gliederte sich in die Hauptstelle in Nürnberg, 9 (derzeit) 11 Landesarbeitsämter und ihnen nachgeordnete Arbeitsämter. Entscheidend für die Aufgaben und die Leistungen der Arbeitsverwaltung war das Arbeitsförderungsgesetz vom 25.6.1969 (BGBl. I S. 582), welches der seither sich Bundesanstalt für Arbeit nennenden Behörde (Satzung vom 27.3.1980, Bundesanzeiger Nr. 128 vom 16.7.1980) und ihren Untergliederungen eine Akzentverschiebung in Richtung auf eine aktive Teilnahme an der Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik brachte. Zur Arbeitsvermittlung trat verstärkt die Berufs- und Arbeitsberatung, die Förderung beruflicher Bildung, die Sorge um berufliche Eingliederung von Behinderten, Frauen und älteren Erwerbstätigen, um Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfall. Nach wie vor nimmt die Arbeitsvermittlung jedoch eine bedeutende Stellung ein, der die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Frankfurt a.M. Rechnung trägt. Daneben unterhält die Bundesanstalt nach Berufssparten gegliederte Fachvermittlungsämter.
ARBEITSÄMTER
Als untere Behörden der Landesarbeitsverwaltung obliegt den Arbeitsämtern die konkrete Arbeitsvermittlung und Beratung und die Ausführung der Arbeitslosenversicherungsleistungen. Ihre Organisationsstruktur und Gliederung entspricht daher der des Landesamtes. Der Bezirk des Landesarbeitsamtes Hessen gliedert sich in die Arbeitsämter Bad Hersfeld, Darmstadt, Dillenburg (bis 1963), Frankfurt a.M., Fulda, Gießen, Groß-Gerau (zu Darmstadt), Hanau, Kassel, Korbach, Limburg, Marburg, Offenbach a.M., Wetzlar und Wiesbaden. Ihre Bezirke richten sich im wesentlichen an den Lankreisen des Landes Hessen aus.
(Stand 1997)

Literatur 

Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Organisation und Aufgaben. Hg. Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Nürnberg. 1966 (D 032 Nr.3)

Sauer, Heinrich, Degen, Alois: Die Arbeitsverwaltung. Braunschweig [ca.1951].