HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Veterinärämter

Laufzeit 

1922-1985

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Abt. 508 (HMFAS) Zugang 22/1996: Ablieferung aus Abt. V Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Ref. VA2 Lebensmittel nichttierischer Herkunft und Bedarfsgegenstände, Weinkontrolle, Akkreditierungseinrichtung für Untersuchungseinrichtungen (enthält v.a. Grundsatzakten u.a. zur Organisation der Lebensmittelüberwachung, Ausführungsbestimmungen, Fachaufsicht über die staatliche Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinärämter in Süd-, Mittel- und Nordhessen, Prüfung und Beurteilung von Fragen des Lebensmittelrechts, Ausschussmitarbeit)

Abt. 550 Landesamt für Umweltschutz

Akten des Veterinärwesens sind ggf. auch bei den Landratsämtern zu finden.

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Veterinärverwaltung des Landes Hessen wurde nach 1945, aufbauend auf den staatlichen und kommunalen Einrichtungen zur Nahrungs- und Bedarfsmittelkontrolle, zur Fleischbeschau und zur Tierseuchenüberwachung der preußischen Zeit, wieder errichtet. Ihre weitere Entwicklung kennzeichnet die Konzentration der Behörden einerseits gegenüber der Verteilung der Zuständigkeiten und die Ressortwanderung auf der anderen Seite. Sie spiegelt den Wandel von einem quasi polizeilichen Behördenzweig zu einer nach Sachgebieten strukturierten Fachverwaltung wider.
Bei der Einrichtung der Ressorts im Februar 1947 (StAnz. Nr. 14 S. 133) war das Veterinärwesen des Landes Hessen dem Innenministerium zugeordnet worden. Die Staatlichen Medizinaluntersuchungsämter, die Staatlichen Chemischen Untersuchungsämter und die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter waren ihrerseits den Regierungspräsidenten in Darmstadt, Wiesbaden und Kassel unmittelbar nachgeordnet. Mit der Einrichtung des Ministeriums für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen im Jahr 1959 wurde die fachliche Zuständigkeit an das Gesundheits- und Sozialressort abgegeben (GVB1. S. 7, s. Abt. 508). Im Hessischen Ausführungsgesetz zum Lebensmittelgesetz vom 16.6.1961 (GVB1. S. 81 ff.) wurde ihr Status als Einrichtungen des Landes festgelegt. Die Aufgabenbereiche Medizinaluntersuchung, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen im engeren Sinne verteilten sich zunächst trotz funktionaler Überschneidungen auf getrennte Behördenzweige. Die Staatlichen Medizinaluntersuchungsämter in Darmstadt, Dillenburg und Fulda waren mit der Erkennung, Verhinderung und Bekämpfung ansteckender Krankheiten durch biochemisch-medizinische Untersuchungen befasst. Ihnen oblag die Überwachung von Trinkwasser, die hygienische Kontrolle von Schwimmbädern und Krankenanstalten sowie die Beratung und Unterstützung anderer öffentlicher staatlicher oder kommunaler Gesundheitsbehörden. Dabei arbeiteten sie oft eng mit den hygienischen Universitätsinstituten zusammen.
Bei den Staatlichen Chemischen Untersuchungsämtern in Darmstadt, Gießen, Kassel und Wiesbaden lag die Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen durch regelmäßige chemische Probenuntersuchungen, aber auch die Kontrolle von Wasser- und Luftreinheit sowie Blutalkoholuntersuchungen. Neben der regionalen Zuständigkeit wurden die Untersuchungsmaterien den Dienststellen auch nach Lebensmittelgruppen (sog. Schwerpunktaufgaben) zugewiesen.
Die Aufgaben der staatlichen Veterinärverwaltung, nämlich Kontrolle über tierische Nahrungsmittel, Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung oblag den Staatlichen Veterinärämtern in Gießen und Kassel und dem Veterinäruntersuchungsamt in Frankfurt a.M.. Das Veterinärwesen im engeren Sinn wird von den staatlichen Veterinärämtern auf Kreisebene wahrgenommen. Im Bereich der Lebensmittelüberwachung arbeiten sie als Sachverständige eng mit den Ordnungs- bzw. Gewerbeämtern bei den Kommunen bzw. den Landräten (Abt. 650-663) zusammen. Für die erforderlichen Laboruntersuchungen und wissenschaftlichen Begutachtungen stehen die sog. Fachanstalten zur Verfügung, seit 1985 die Abteilungen in den Staatlichen Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsämtern für Süd-, Mittel- und Nordhessen mit Sitz in Wiesbaden, Gießen und Kassel (StAnz. 1984 S. 2556).
Ein anwachsendes Gesundheits- und Umweltbewusstsein in den 1970er Jahren brachte einen Aufgabenzuwachs für die Lebens- und Bedarfsmittelüberwachung sowie ein Bedeutungsgewinn von Tierhygiene und Tierseuchenprophylaxe gegenüber der 2 Tierseuchenbekämpfung mit sich. In der Folge wurden die Kompetenzen im Ministerialbereich getrennt und das staatliche Veterinärwesen 1970 an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt verwiesen (Beschluss der Hessischen Landesregierung vom 29.4.1970, StAnz. S. 957). 1981 wurden die drei Teile jedoch wieder beim Hessischen Sozialminister zusammengeführt (GVBl. 1980 S. 510). Sie unterstehen heute dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit (StAnz. 1997 S.141). Die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht liegt weiterhin bei den Regierungspräsidenten.
Auch bei den unteren Behörden der Veterinärverwaltung hat die Funktionsveränderung eine Umstrukturierung bewirkt. Die 'Ein-Personen-Dienststellen' der Regierungsveterinärräte wurden 1970 zu 16 Veterinäramtsbezirken zusammengefasst (sog. Koordinationserlass vom 16.1.1970, StAnz. S. 1620) und 1972 in Staatliche Veterinärämter umgewandelt (Erlass vom 17.8.1972, StAnz. S. 1848). Durch das Eingliederungsgesetz vom 14.7.1977 (GVBl. I S. 319) wurden die inzwischen 26 Veterinärämter, bis dahin staatliche Sonderbehörden, den 21 Landräten und 5 Oberbürgermeistern der Städte Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden zugeordnet, jedoch nicht im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, sondern als Behörden der Landesverwaltung innerhalb der Regierungspräsidien. Mit der Eingliederung wurden ihnen auch die Vollzugsaufgaben der Lebensmittelüberwachung, die bisher bei den Ordnungs- und Gewerbeämtern angesiedelt waren, übertragen. Sie unterstehen den 1985 geschaffenen Fachanstalten, den Staatlichen Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsämtern für Süd-, Mittel- und Nordhessen. Ihre oberste Dienstbehörde ist das Hessische Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung (StAnz. 1997 S. 143 ff.).
Die Behördenentwicklung vom Regierungsveterinärrat über Veterinäramtsbezirk, Staatliches Veterinäramt zum Staatlichen Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen als Landesbehörde beim Landkreis bzw. Oberbürgermeister gilt für die gesamte Abt. 745.
(Stand 1997).

Literatur 

Glaser, Rudolf: Veterinärdokumentation des Landes Hessen. Mühltal-Niederramstadt 1973.

Frania, Doris: Chronik der Lebensmittelüberwachung in Hessen. Ein Rückblick auf die Jahre 1950-1977, in: Die Fleischwirtschaft 29, 2194-2195, 1977.

Schuldt, Gisela: Geschichte der staatlichen Veterinärverwaltung im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Wiesbaden (1866-1987) - Organisation und tierärztliches Personal -. Vet. med. Diss. Gießen 1987.

50 Jahre Staatliches Veterinäruntersuchungsamt Frankfurt am Main. Sonderdruck aus TIERÄRZTLICHE UMSCHAU 37, 3/1982.

Thalacker, Rudolf: Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen aus der Sicht des Lebensmittelchemikers, in: Ernährungs-Umschau 12, 1972, S. 434-438.