HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Wasserwirtschaftsämter

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Spätestens seit Beginn der Industrialisierung und der Bevölkerungsvermehrung im 19. Jh. war die staatliche Bewirtschaftung des Wassers unumgänglich geworden. Die Wasserwirtschaft als Sache des Staates hat die Aufgabe der Erschließung und Ausnutzung der ober- und unterirdischen Wasservorräte eines Landes, ist für die Reinigung und Reinhaltung des Wassers verantwortlich und muss den Schutz des Landes gegen die zerstörerischen Einwirkungen des Wassers gewährleisten.
Zur Durchführung dieser Tätigkeiten errichtete der Staat eine Wasserwirtschaftsverwaltung. Am Ausgangspunkt dieses Verwaltungszweiges befanden sich in Hessen die preußischen Meliorationsbauämter, die zunächst im September 1920 in 'Kulturbau-Ämter' umbenannt wurden und schließlich im Jahre 1940 ihre noch heute gültige Bezeichnung 'Wasserwirtschaftsämter' erhielten.
Nach 1945 fiel die Wasserwirtschaftsverwaltung vom Reich an die Länder. In Hessen war die oberste Behörde bis 1986 der Minister für Landwirtschaft und Forsten, seitdem der hessische Umweltminister. Als Mittelbehörden fungieren die Regierungspräsidenten. Technische Fachbehörden für Wasserwirtschaft, Gewässerökologie, Abfallwirtschaft und Altlasten sind die Wasserwirtschaftämter in Darmstadt, Dillenburg, Friedberg, Fulda, Hanau, Kassel, Marburg und Wiesbaden. Sie unterstehen gemäß Hessischem Wassergesetz in der Fassung vom 22.1.1990 (GVBl. I S. 113) als nachgeordnete Landesbehörden der Dienst- und Fachaufsicht der Regierungspräsidenten. Untere Stufe der Wasserbehörden sind die Landräte in den Landkreisen als Behörden der Landesverwaltung bzw. in den kreisfreien Städten die Magistrate. In allen fachlichen Angelegenheiten stellen die unteren Wasserbehörden das Einvernehmen mit den Wasserwirtschaftsämtern her. Die Wasserwirtschaftsämter gliedern sich gemäß ihrer Geschäftsordnung vom 5.12.1990 zum einen in Fachgruppen - Grundwasserschutz/Wasserversorgung, Gewässerreinhaltung/kommunales Abwasser, Abflussregelung/Renaturierung, Hydrologie, Wassergefährdende Stoffe/Gewerbliche Abwasser, Abfallwirtschaft/Altlasten - und zum anderen in die Gebietsgruppen der Landkreise und kreisfreien Städte, für die sie als technische Fachbehörden zuständig sind (StAnz. 1990 S. 2835).
(Stand 1997).