HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Straßenbauämter

Laufzeit 

1945, 1970

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Als untere Stufe der Straßenbauverwaltung nahmen die Landesbauämter nach 1945 wieder ihre Tätigkeit auf. Nun unterstanden sie nicht mehr dem Reich, sondern den Kommunalverwaltungen für die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden. So waren auch die seit November 1948 als 'Landesstraßenbauämter' bezeichneten Dienststellen in Dillenburg, Hanau, Idstein, Weilburg und Wiesbaden im Rahmen der Selbstverwaltung des Regierungsbezirks tätig.
Zu der heutigen staatsrechtlichen Stellung der Straßenbauverwaltung gelangte man mit dem Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband vom 7.5.1953 (GVB1. I S. 93). Die Aufgaben des Straßenbaus und der Straßenunterhaltung gingen unmittelbar auf das Land Hessen über. Im Zuge der Errichtung des Hessischen Landesamtes für Straßenbau als zentrale Straßenbaubehörde in der Mittelstufe für das gesamte Land am 1.3.1954 (StAnz. 1954 S. 259) wurden die 'Landesstraßenbauämter' umbenannt in 'Hessische Straßenbauämter'. Nachdem bereits im April 1955 die Amtsbezirke der Straßenbauämter mit denen der Landkreise abgestimmt worden waren, ergänzte der Wirtschaftsminister 1957 die untere Stufe der Straßenbauverwaltung um die Straßenneubauämter Rhein-Main mit Sitz in Wiesbaden und Hessen-Süd in Darmstadt (StAnz. 1957 S. 517), die für größere Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen zuständig waren. Hierzu kam noch im April 1958 das in Gießen errichtete Straßenneubauamt Hessen-Mitte, das im Juni 1960 in Dillenburg eine Außenstelle einrichtete. Das hessische Straßengesetz vom 9.10.1962 (GVB1. I S. 437) fixierte diesen organisatorischen Aufbau der Straßenbauverwaltung mit der obersten Behörde in Gestalt des Wirtschaftsministeriums, der oberen mit dem Hessischen Landesamt für Straßenbau und der unteren Verwaltungsstufe mit den Straßenbauämtern, Neubauämtern und einem Autobahnamt.
Seit 1978 erfolgte in zwei Schritten eine grundlegende Neuorganisation der hessischen Straßenbauverwaltung. Zunächst wurden in Durchführung des Landesamtsgesetzes vom 31.1.1978 die Straßenbauämter und die Straßenneubauämter zusammengeschlossen (StAnz. 1978 S. 631). Am 28.11.1994 benannte der Hessische Landtag per Gesetz die untere Straßenbaubehörde für Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen in 'Ämter für Straßen- und Verkehrswesen' um (GVB1.1 S. 696) und übertrug ihnen die Aufgaben des aufgelösten Autobahnamtes Frankfurt a.M.. Den aktuellen organisatorischen Stand spiegelt die 'Verordnung über die Ämter für Straßen- und Verkehrswesen' vom 24.1.1997 wider, welche die Dienstsitze der unteren Straßenbaubehörden und die ihnen zugeordneten Straßenmeistereien festgelegt und zugleich die Anzahl der Ämter für Straßen- und Verkehrswesen und der ihnen zugeordneten Straßenmeistereien deutlich verringert hat (GVB1.1S. 32). Zu den zentralen Zuständigkeiten der unteren Straßenbaubehörden zählen die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen, Verwaltung, Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Landesstraßen, Verwaltung und technische Betreuung der Kreisstraßen. Zu diesen klassischen, vorrangig am motorisierten Individualverkehr orientierten Tätigkeitsfeldern kommen noch die integrative Verkehrsplanung und das Verkehrsmanagement sowie die Förderung und Koordination des öffentlichen Personennahverkehrs. Zur Erledigung ihrer Aufgaben gliedern sich die Straßenbauämter bzw. Ämter für Straßen- und Verkehrswesen in Abteilungen und Sachgebiete.