HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Gewerbeaufsichts- und Technische Überwachungsämter

Laufzeit 

ab 1901

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Schriftgut zu Stellenplanung, Aufgaben- und Geschäftsverteilung ist in den übergeordneten Ministerien überliefert: Abt. 502, 507, 508 sowie in Abt. 652 u. 660.

Für die Vorgängerbehörden in Abt. 405 u. 478/1.

Hess. StA Darmstadt G 43 u. H 43.

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Bei der Einrichtung der hessischen Ministerialverfassung 1946 fielen die Bereiche 'Technische Überwachung' und 'Gewerbeaufsicht', die in preußischer Zeit den Regierungspräsidien unterstanden, in den Kompetenzbereich des Ministers für Arbeit und Wohlfahrt. Ab 1949 wurden sie dem Ministerium für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft zugeordnet.
Die Behörden: Die Technischen Überwachungsämter, die in Darmstadt, Frankfurt a.M. und Kassel errichtet wurden, und die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, die in Frankfurt a.M. (mit Außenstelle in Offenbach), Limburg und Wiesbaden für den Regierungsbezirk Wiesbaden, in Darmstadt und Gießen für den Regierungsbezirk Darmstadt sowie in Fulda und Kassel für den Regierungsbezirk Kassel entstanden, blieben aber den Regierungspräsidenten unmittelbar nachgeordnete Dienststellen. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Innenministeriums. Die Leitenden Beamten waren Dezernenten in den Regierungspräsidien. Bei der Trennung des Arbeits- vom Wirtschafts- und Verkehrsressort 1959 wurde die Gewerbeaufsichtsverwaltung, zunächst noch bestehend in den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern und der Staatlichen Technischen Überwachung, dem neugegliederten Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen zugeordnet.
Die Technische Überwachung, welche die Dampfkesselüberwachungsvereine der preußischen Zeit ablöste und als Einrichtung des Landes aus dem Technischen Überwachungsverein Frankfurt a.M. hervorgegangen ist (Gesetz über die Neuordnung vom 19.8.1947, GVBl. S. 78; vgl. Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes vom 7.10.1949, StAnz S. 470ff), wurde jedoch 1970 abgetrennt und dem Minister für Wirtschaft und Technik unterstellt (StAnz S. 1553 ff). 1977 wurde sie in einen Landesbetrieb umgewandelt.
Die Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH), wie sie sich seither nennt, nimmt Überwachungs- und Schutzaufgaben im Bereich des Bau-, Gewerbe-, Verkehrs- und Versicherungsrechts, vor allem die durch die Gewerbeordnung (§ 24 Abs. 3) bzw. das Gerätesicherheitsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz vorgeschriebene Prüfung und Überwachung von Druck-, Dampf-, elektrotechnischen und Förderanlagen sowie von Kraftfahrzeugen, Fahrern und Fahrzeughaltern wahr. Zur Koordination der Verwaltung dieser Aufgaben wurde den ehemals drei gleichrangigen Ämtern in Darmstadt, Frankfurt a.M. und Kassel 1977 eine Hauptstelle in Darmstadt vorgeordnet (GVBl. I S. 448, StAnz. 1978 S. 26). Über die territoriale Aufgabenverteilung hinaus besaßen die Dienststellen in Darmstadt in der Typ- und Werkstoffprüfstelle und Frankfurt in der medizinisch-psychologischen Untersuchungs- und Beratungsstelle Zuständigkeiten für das ganze Land. Das Hinzutreten neuer Dienstleistungsanforderungen in den Bereichen Bauüberwachung, Energietechnik und Umweltschutz, Kerntechnik und Strahlenschutz und die erschwerten finanziellen Bedingungen der öffentlichen Haushalte begünstigten die Privatisierung der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen (TÜH). Seit 1991 existiert neben der staatlichen Behörde unter Beteiligung des Landes, die für die Vorbehaltsaufgaben gemäß der oben genannten gesetzlichen Bestimmungen zuständig ist, die Technische Überwachung Hessen GmbH (TÜ Hessen), die vor allem die neuen, dem freiwirtschaftlichen Bereich angehörenden Aufgaben übernahm. Ein Kooperationsvertrag mit dem Technischen Überwachungsverein Südwestdeutschland (heute aufgegangen im TÜV Süddeutschland) 1992 ergänzte die Umstrukturierung und Aufgabenteilung. Derzeit laufen Verhandlungen, in Form eines Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsüberlassungsvertrages eine völlige Privatisierung durchzuführen.
Die Technische Überwachung steht in enger Verbindung zur Staatlichen Gewerbeaufsicht, wo sie eine Beraterfunktion vor allem in technischen Fragen ausübt. Dieser Verbindung trägt die Zuordnung zu den obersten Landesbehörden Rechnung: Das Ministerium für Wirtschaft und Technik führt bei der Technischen Überwachung die Fachaufsicht über das Kraftfahrzeugwesen, während die Fachaufsicht über die Abteilungen Dampf- und Druck-, Elektro- und Fördertechnik beim Sozialministerium bzw. seinen heutigen Teilressorts Umwelt / Energie / Jugend / Familie / Gesundheit und Frauen / Arbeit / Sozialordnung, dem die Staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung unterstellt ist, liegt.
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in den Regierungsbezirken beruhen auf den Gewerbeaufsichtsämtern in den Preußischen Provinzen (s. Abt. 405, 478). Sie nehmen auf der Grundlage des § 139 b der Gewerbeordnung von 1891 bzw. 1900, jetzt vom 1. Januar 1987 (Bundesgesetzblatt 1 S. 425) Aufgaben des sozialen und technischen Arbeits- und Immissions- sowie Strahlenschutzes und z.T. polizeiliche Befugnisse bei der Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen wahr, wobei die Bezirksregierung für die Gewerbeordnungsvorschriften zur Sonn- und Feiertagsarbeit im besonderen zuständig ist. 1989 wurde die Dienstaufsicht über den Immissions- und Strahlenschutz dem Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (1992-94 Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten) verwiesen, die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter erhielten entsprechend zwei Abteilungen. 1993 wurde auch der Emissionsschutz vom Arbeitsschutz getrennt und an die Immissions- und Strahlenschutzabteilung verwiesen. Unterstand der Bereich Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bisher nur der Fachaufsicht des Sozialministeriums, so führt dieses seit 1991 auch die Dienstaufsicht über die Leitenden Beamten. Die Kompetenzen gingen bei der Ressorttrennung 1992 dann an das Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung über. Seit 1994 drückt sich die Aufgabenteilung auch im Namen der Behörden aus: Die Abteilungen der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter erhielten die Bezeichnungen 'Staatliche Ämter für Immissions- und Strahlenschutz', untere Landesbehörden beim Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten, bzw. 'Staatische Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik' beim Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung. Bei der Zusammenlegung des Umweltressorts mit dem Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit 1995 kehrte der Bereich des Immissions- und Strahlenschutzes wieder in das Gebiet des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens zurück.
(Stand 1997).

Enthält 

Organisationsunterlagen, Jahresberichte, Betriebsprüfungen von technischen Einrichtungen, Genehmigungsakten für bauliche Veränderungen und technische Ausstattung, Prüfung von Arbeitsschutz- (Kinder-, Heim-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Arbeitszeiteinhaltung) und Sicherheitsbestimmungen. Kaum Akten zum Kraftfahrzeugwesen und zu den neueren Aufgabenbereichen des Energiewesens und des Umweltschutzes.