HStAD Bestand H 38 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Landwirtschaftsämter

Laufzeit 

1943-1947

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

HStAD H 2 Darmstadt Nr. 4460

HStAD G 15 Büdingen Nr. T 2

HStAD G 21 A Nr. 1951/18

HStAD H 38 Darmstadt Nr. 898

HHStAW Abt. 509 Nr. 11482

HHStAW Abt. 509 Nr. 11483

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Zwischen 1933 und 1945 wurde die Agrar- und Landwirtschaftspolitik weitgehend durch den sog. Reichsnährstand, ein Gleichschaltungsinstrument des nationalsozialistischen Deutschen Reichs, bestimmt. Die bis dahin existierenden Landwirtschaftskammern sowie die Ackerbauschulen wurden in den Reichsnährstand eingegliedert. Nach dieser Epoche der staatlich-ideologischen Reglementierung stellte die amerikanische Militärregierung sowohl die Landwirtschaftskammern als auch die Ackerbauschulen im Oktober 1945 als eigenständige Institutionen per Verfügung wieder her. Die gebildeten Kreisstellen der Kammern gingen in den Landwirtschaftsämtern auf, die unter anderem für die theoretische und praktische Ausbildung des landwirtschaftlichen Personals sowie für die Beratung der Betriebe zuständig sein sollten.
Mit dem Hessischen Land- und Forstwirtschaftskammergesetz vom 24.06.1953 wurden die Land- und Forstwirtschaftskammer Hessen-Nassau (Sitz in Frankfurt a.M.) und die Land- und Forstwirtschaftskammer Kurhessen (Sitz in Kassel) schließlich offiziell als Körperschaft des öffentlichen Rechts etabliert. Sie sollten vor allem die landwirtschaftliche Produktion fördern und den Behörden und Gerichten in fachlichen Fragen beratend zur Seite stehen. Durch Gesetz vom 22. Juli 1969 wurden die Kammern wieder aufgelöst; Vermögen und Personal ging auf das Land über. Auch auf staatlicher Ebene vollzog sich der Trend der Rationalisierung und Spezialisierung. Die landwirtschaftlichen Dienststellen wurden stark konzentriert. Die Landwirtschaftsämter gingen in den Ämtern für Landwirtschaft und Landentwicklung auf. Nur etwa die Hälfte der unteren Landwirtschaftsbehörden blieb bestehen. Die neu geschaffene Mittelinstanz zwischen Ministerium und den Landwirtschafts- und Tierzuchtämtern, das "Hessische Landesamt für Landwirtschaft“, sollte künftig den neuen dreigliedrigen Verwaltungsaufbau komplementieren.
Nach einer erneuten Namensänderung der Landwirtschaftsämter im Jahr 1993 in „Ämter für Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft“ wurden die unteren Landwirtschaftsbehörden durch das Gesetz zur Reform der Landwirtschafts-, Forst-, Naturschutz-, Landschaftspflege-, Regionalentwicklungs- und Flurneuordnungsverwaltung (FLN-Reformgesetz) vom 19.12.2000 zum 1.1.2001 schließlich aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden von den Landkreisen als Behörden der Landesverwaltung übernommen.

Enthält  v.a.

Hof- und Markleistungskarten

Literatur 

Die Hessische Landwirtschaft im Wandel der Zeit, Begleitheft zur agarhistorischen Ausstellung, Schriftenreihe des Hessischen Freilichtmuseums, Heft 9, Neu-Anspach, 1996

Landwirtschaft in Hessen, die Förder-Fibel mit Zahlen, Markt und Verbrauch, Der Hessische Minister für Landwirtschaft und Forsten, 1987

25 Jahre im Dienste der Entwicklung des ländlichen Raumes, Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung Giessen, 1984

Hessens Landwirtschaft im Wandel, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Forsten, 1970