HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Domänenrentämter

Laufzeit 

1707-1956

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die ersten Ordnungsarbeiten wurden bereits im Jahre 1932 durch Archivdirektor Dr. Schubert verrichtet. Eine neue Verzeichnung wurde erforderlich durch größere Aktenabgaben der Domänenrentämter sowie der provenienzmäßig aus den Akten der nassauischen Rezepturen ausgesonderten Unterlagen. Die Titelaufnahme erfolgte durch Nicolaus Runge um 1959.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Domänenrentämter entstanden 1868 nach der Annexion Kurhessens und Nassaus durch Preußen. Sie verwalteten das Vermögen und den Grundbesitz des preußischen Staates im Regierungsbezirk Wiesbaden. In ihren Aufgabenbereich fielen: Die Verpachtung von Grundbesitz, der Verkauf von getrennt liegendem Besitz (Streuparzellen), die Verbesserung der Bewirtschaftung auf den verpachteten Domänenländereien, die Verwaltung der daraus entstandenen Einnahmen und Ausgaben.
Die Domänenrentämter gingen aus den Rezepturen des ehemaligen Herzogtums Nassau hervor (1816-66). Diese wurden eingerichtet, als man die Verwaltung des fürstlichen Grundbesitzes vereinheitlichen wollte. Nach mehreren Neuorganisationen der Domänenverwaltung wurden die Domänenrentämter im Regierungsbezirk Wiesbaden im Jahr 1955 aufgelöst. Ihre Aufgaben werden fortan von den Forstämtern übernommen.
Unter der Verwaltung des Herzogtums Nassau (1816-66)
Im Rahmen der Neuordnung der Ämterorganisation vom 8.9.1816 wurden zur Vereinheitlichung der Domänen- und Renteiverwaltung Rezepturen eingerichtet. Ihre örtliche Zuständigkeit deckte sich mit den Bezirken der 28 Lokalbehörden im Herzogtum Nassau. Die Rezepturen wurden der Generaldomänendirektion unterstellt. Daneben existierte noch die Generalsteuerdirektion. 1848 wurden aber beide Zentralbehörden zur Ministerialabteilung für Finanzen zusammengelegt, da die Domänen nun als Eigentum des Staates galten. Die vorgesetzte Zentralbehörde wurde 1854 schließlich in Finanzkollegium umbenannt.
Domänenverwaltung unter Preußen (bis 1956)
1867 wurde das Herzogtum Nassau zusammen mit dem Kurfürstentum Hessen-Kassel annektiert und in die preußische Provinz Hessen-Nassau umgewandelt. Mit Erlass des preußischen Finanzministers vom 22.7.1868 wurden die Domänenrentämter Caub, Diez, Dillenburg, Gladenbach, Hadamar, Höchst, Langenschwalbach, Montabaur Nassau, Usingen, Weilburg und Wiesbaden gegründet. Diese unterstanden der Abteilung III (direkte Steuern, Domänen und Forsten) des Regierungspräsidenten in Wiesbaden.
Das Domänenrentamt Höchst ging aus den ehemaligen Rezepturen Höchst und Wallau hervor und war daher für die Amtsbezirke Höchst, Hofheim und Wallau zuständig. Zudem verwaltete es auftragsweise den Besitz des Nassauischen Zentralstudienfonds. Am 26.3.18742 wurde das Domänenrentamt Kronberg, welches die Amtsbezirke Königstein und Homburg verwaltete, mit Verfügung des preußischen Finanzministers aufgelöst. Höchst erhielt die Gemeinden dieser Ämter zugewiesen. 1901 erfolgte auf Bekanntmachung des Regierungspräsidenten vom 13.1. die Auflösung des Domänenrentamtes Usingen am 31.3.. Dieses war für die Ämter Idstein und Usingen zuständig. Die Gemeinden des Kreises Idstein kamen an das Domänenrentamt Diez, die Gemeinden des Kreises Usingen an das Domänenrentamt Höchst. 1931 wurde das Domänenrentamt Weilburg, zuständig für die Ämter Runkel und Weilburg, durch Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 17.1.1931 mit Wirkung vom 1.4.1931, aufgehoben. Die noch bestehenden Domänenrentämter Diez, Dillenburg und Höchst teilten sich die Besitzungen untereinander auf. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges blieben nur noch die Domänenrentämter Diez, Dillenburg, Montabaur und Wiesbaden bestehen. Die Ämter Diez und Montabaur wurden von dem Land Hessen abgetrennt und schließlich Rheinland-Pfalz zugeschlagen, sodass von den früheren preußischen Domänenrentämtern nur noch Dillenburg, Höchst und Wiesbaden im Zuständigkeitsbereich des Regierungsbezirks Wiesbaden verblieben.
Auf Beschluss der Hessischen Landesregierung vom 1.11.1955 wurden die Domänenrentämter mit Wirkung vom 1.1.1956 aufgehoben. Ihre Aufgaben gingen an die Forstämter über. Dabei teilten sich die Forstämter Hofheim und Kronberg das Verwaltungsgebiet des ehemaligen Domänenrentamtes Höchst auf.

Literatur 

Müller, Walter, Die Geschichte des Domänenstreits im Herzogtum Nassau, 1806-1866. 1929

Grais-Peters, Graf Hue de, Handbuch der Verfassung und Verwaltung. 1927

Oelrichs-Günther, Domänenverwaltung des preußischen Staates. 1904

Verodnungsblatt des Herzogtums Nassau: 1816

Beilage zum Intelligenzblatt von Nassau: 1868

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden: 1914 u. 1931

Staatsanzeiger des Landes Hessen: 1955

Findmittel 

Online-Datenbank (Arcinsys)