HHStAW Bestand 473 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Erbgesundheitsgerichte

Bestandsdaten

Aufsatz 

Behördengeschichte:
Aufgrund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (RGBl. I 1933 S. 529) wurden in Preußen durch Verordnung vom 29.1.1934 (PrGSlg. S. 52) Erbgesundheitsgerichte gebildet. Sie waren den Amtsgerichten angegliedert, die ihren Sitz am Sitz eines Landgerichts hatten. Im damaligen Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt waren dies die Amtsgerichte in Frankfurt, Limburg und Wiesbaden. Die Bezirke dieser Erbgesundheitsgerichte umfaßten die Bezirke der jeweiligen Landgerichte. Die Dienstaufsicht und die Verwaltung oblag dem jeweiligen Amtsgericht, bei dem das Erbgesundheitsgericht angesiedelt war. Die Erbgesundheitsgerichte entschieden hauptsächlich über die von den Gesundheitsbehörden angeordneten Zwangssterilisationen. Am Oberlandesgericht wurde für Beschwerdesachen ein Erbgesundheitsobergericht installiert. Nach Kriegsende wurde die Erbgesundheitsgerichtsbarkeit abgeschafft. In Hessen setzte die Verordnung vom 16.5.1946 die Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vorläufig außer Kraft (GVBl. S. 117).
Bestandsgeschichte:
Nach Bildung der staatlichen Gesundheitsämter am 1.4.1935 kamen die Akten an das für den Wohnsitz des Betroffenen zuständige Gesundheitsamt (Deutsche Justiz 1935, S. 556). Seit 1987 gelangten von verschiedenen staatlichen Gesundheitsämtern Erbgesundheitsgerichtsakten an das Hauptstaatsarchiv. Infolge der Regelung vom Jahre 1935 befinden sich hierunter auch Akten von außerhalb des Sprengels des Hauptstaatsarchivs gelegenen Provenienzen.