HHStAW Bestand ... Serie

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Entschuldungsämter

Bestandsdaten

Aufsatz 

Behördengeschichte:
Aufgrund der 7. Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung vom 30. April 1935 (RGBl. I S. 572) gingen die Aufgaben der Entschuldungsgerichte bei den Amtsgerichten auf die Entschuldungsämter über. Die 4. Verordnung über Entschuldungsämter und gemeinschaftliche Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren vom 25. Juni 1935 (RGBl. I S. 793) legte für die einzelnen Oberlandesgerichtsbezirke die Organisation der Entschuldungsämter so fest, daß ein Entschuldungsamt meist für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig war. Es blieb hinsichtlich der Verwaltung und Dienstaufsicht Teil des Amtsgerichts, an dem es seinen Sitz hatte. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt wurden 7 Entschuldungsämter geschaffen: Frankfurt, Limburg, Montabaur, Rennerod, St. Goarshausen, Wetzlar und Wiesbaden. Beschwerdekammern wurden bei den zuständigen Landgerichten eingerichtet. Aufgrund des RdErl. des Hessischen Justizministers vom 14.11.1966 (JMBl. S. 336) wurden die Entschuldungsämter seit dem 1.6.1947 für wieder eröffnet erklärt. Entschuldungsämter bestanden bei den Amtsgerichten in Darmstadt für den Landgerichtsbezirk Darmstadt, in Frankfurt für die Landgerichtsbezirke Frankfurt, Gießen und Hanau, in Kassel für die Landgerichtsbezirke Fulda, Kassel und Marburg und in Wiesbaden für die Landgerichtsbezirke Limburg und Wiesbaden. Die Aufgabe der Entschuldungsämter bestand darin, landwirtschaftliche Betriebe nach den Schuldenregelungsgesetzen und -vorschriften zu entschulden.