HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Amtsgerichte

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Seit ihrer Errichtung im Jahre 1867 (s.o.) hat sich die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte mehrfach geändert. Die örtliche Zuständigkeit wird bei den jeweiligen Beständen behandelt. Sachlich zuständig waren die Amtsgerichte von Anfang an in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Vermögensstreitigkeiten bis zu einer gewissen Höhe, für Mietstreitgkeiten, Unterhaltssachen, Aufgebotsverfahren, Erlass von Zahlungsbefehlen, Arresten und einstweiligen Verfügungen. Sie bearbeiten ferner die Zwangsvollstreckung und Konkurse. In nichtstreitigen Angelegenheiten gehören vor allem Grundbuch-, Vormundschafts-, und Registersachen (Handelsregister A und B, Güterrechts-, Vereins-, Genossenschafts-, Muster-, Binnenschiffs- , Pachtkredit- und Urkundenregister), Nachlass- und Familienrechtssachen, Anerben- und Landwirtschaftssachen zu ihren Aufgaben. In Strafsachen sind die Amtsgerichte für Übertretungen und Vergehen zuständig, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten geahndet wird. Schwerere Straftaten werden vor den Schöffen- und Schwurgerichten verhandelt.

Findmittel 

Kartei

Online-Datenbank (Arcinsys)