HStAD Bestand G 29 F Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Arbeits- und Gewerbegerichte

Laufzeit 

1924-1944

Bestandsdaten

Aufsatz 

Die nach dem Reichsgesetz über die Gewerbegerichte vom 29.7.1890 (Hessische Durchführungsverordnung vom 13.12.1890) ab 1.4.1891 gebildeten Gewerbegerichte hatten die Aufgabe, unabhängig von den Amtsgerichten über Streitigkeiten, die sich aus dem gewerblichen Arbeitsleben ergaben, zu entscheiden. Die Zusammensetzung der Gremien aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollte eine praxisnahe Beurteilung gewährleisten. Der Vorsitzende, der keiner der beiden Gruppierungen angehören durfte, wurde vom jeweiligen Gemeinderat am Gerichtsort gewählt. Für Streitfälle im kaufmännischen Bereich waren die ab 1904 gebildeten Kaufmannsgerichte zuständig. Sitz von Gewerbe- wie auch Kaufmannsgerichten sollten bei Bedarf alle größeren Orte eines Kreises sein. Mit dem Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 23.12.1926 wurden die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte im Laufe des Jahres 1927 aufgehoben und als Arbeitsgerichte weitergeführt.