HStAM Bestand 47 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Rentereien

Laufzeit 

1514, 1517, 1531-1889

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Bestände 23 c Ämter, Oberämter und Reservatenkommissare

Bestand 40 Hessische Kammer

Bestand 41 Finanzministerium

Bestand 43 Hauptstaatskasse

Bestand 45 Oberfinanzkammer Kassel

Bestände 46 Finanzkammern (-deputationen)

Bestand 86 Hanauer Nachträge

Bestände 185 Domänenrentämter

Bestände 192 Steuerkassen

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Für das 19. Jahrhundert beruht die Abgrenzung der Rentereibezirke auf dem Organisationsedikt vom 29. Juni 1821. Das Organisationsedikt vom 29.6.1821 sollte spätestens am 1. Januar 1822 in Kraft treten; bis dahin mussten alle Behörden in ihren Wirkungskreis eingewiesen sein. Eine Verordnung vom 30.8.1821 machte die neue Gebietseinteilung bekannt und schließlich wurde durch ein Ausschreiben des Staatsministeriums vom 14.11.1821 der Dienstantritt der neuen Gerichts- und Verwaltungsbehörden für den 1.1.1822 endgültig festgesetzt.
Als Unterbehörden waren die Rentereien für die Erhebung und Berechnung der direkten und indirekten Steuern, der herrschaftlichen Zinsen und Gefälle, der Forst-, Jagd- und Fischereigelder, der Sporteln und Strafgelder sowie für die Eintreibung der Rückstände zuständig. Die Eintreibung und Berechnung vor Ort erfolgte z.T. durch Ortserheber. Die vereinnahmten Gelder wurden an die Kammerkasse der Provinz abgeführt. Diese Zuständigkeiten blieben bis zur Auflösung des Kurfürstentums im Jahre 1866 im wesentlichen bestehen. 1869 wurden die Rentereien aufgelöst; an ihre Stelle traten die Steuerkassen und Domänenrentämter.