HHStAW Bestand 519 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Landesamt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung in Hessen

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Zugang 1984 von der Abwicklungsstelle des Landesamtes für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung in Hessen.

Geschichte des Bestandsbildners 

Als organisatorisch selbstständige, zunächst dem hessischen Ministerpräsidenten unmittelbar unterstellte Behörde wurde das Landesamt für Vermögenskontrolle in Wiesbaden am 1.12.1946 eingerichtet. Es ging hervor aus der Abteilung Vermögenskontrolle im Finanzministerium, der die Amerikaner seit dem 1. April 1946 die Durchführung des von der Militärregierung erlassenen Gesetzes Nr. 52 über 'Sperre und Kontrolle von Vermögen' übertragen hatten.
Dieses Gesetz unterwarf das Vermögen derjenigen juristischen und natürlichen Personen innerhalb des Besatzungsgebietes der Verwaltung und Kontrolle durch die Militärregierung, die das NS-Regime verkörperten, mittrugen oder an seinem Verbrechen teilhatten. Vor allem sollten mit dem Gesetz Nr. 52 alle jene Vermögenswerte gesichert werden, die unter Zwang und Drohung 'übertragen oder rechtswidrig dem Eigentümer oder Besitzer entzogen oder erbeutet' worden waren. Zunächst erfasste und kontrollierte die Militärregierung die Vermögenswerte selbst, übertrug dann jedoch die Tätigkeit noch 1945 zusehendst der deutschen Verwaltung.
Im Januar 1948 erweiterte sich der Geschäftsbereich dieser oberen Landesbehörde um jenen Teil der Wiedergutmachung, der die Rückerstattung von Vermögenswerten zum Gegenstand hatte. Das nunmehrige Landesamt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung übte in diesem Rahmen die Aufsicht über die landesweit verteilten Ämter für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung aus, deren Aufgabe in der konkreten Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen lag. Das Landesamt war gegliedert in die drei Abteilungen: Allgemeine Verwaltung, Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung.
Nach dem Abschluss der Vermögenskontrolle durch die Militärregierung im Juli 1949 wurde das Landesamt im Oktober desselben Jahres wieder dem hessischen Finanzministerium unterstellt. Mit der Zentralisierung der Wiedergutmachung bei dem letzten verbliebenen Amt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung in Frankfurt zeichnete sich die Auflösung des Aufsichtsführenden Landesamtes in Wiesbaden ab, die schließlich am 30. Juni 1954 erfolgte. Dessen restliche Aufgaben übernahm die Abwicklungsstelle des Landesamtes für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung. Als Sachgebiet bestand die Abwicklungsstelle zwischen 1954 und 1990 beim Finanzamt Frankfurt am Main-Taunustor. Seit dem 1.1.1991 führt das Finanzamt Wiesbaden II die Wiedergutmachung durch.

Enthält 

1152 lfm Akten:
42,5 lfm Verwaltungsakten des Landesamtes und der nachgeordneten Ämter, davon 16,25 lfm verzeichnet. Vor allem Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung.
Etwa 170 lfm Devisenakten (Abt. 519/3) der Devisenstellen Frankfurt a.M. und Kassel mit rund 40.000 Einzelfallakten vornehmlich aus den Jahren 1938-1945.
443,5 lfm Vermögenskontrollakten (Abt. 519V) mit rund 38000 Einzelfallakten.
Etwa 480 lfm Rückerstattungsakten mit rund 60.000 Einzelfällen. Unterabteilung 519/A (321,6 lfm) und 519/E (7,25 lfm) Verfahrensakten nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 59 vom 10.11.1947, Unterabteilung 519/N Verfahrensakten nach dem Bundesrückerstattungsgesetz vom 19.7.1957.
14,25 lfm Finanzamtsakten (Abt. 519/2) bis 1945 vor allem zur Verwaltung und Verwertung des verfallenen bzw. beschlagnahmten Vermögens ausgewanderter und deportierter Juden.
21 lfm Personalakten.

Findmittel 

Verwaltungsakten: Repertorium von P. Haberkorn, 1992

Devisen- und Finanzamtsakten: Online-Datenbank (Arcinsys)