HStAM Bestand 272 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Kurhessische Staatsanwälte

Laufzeit 

1766-1882

Bestandsdaten

Aufsatz 

Behördengeschichte: Die aus dem älteren Fiskalat erwachsenen Staatsanwaltschaften hatten gemäß der Verordnung über die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung vom 29.6.1821 die Verteidigung aller Hoheits- und Staatsgerechtsame in streitigen Fällen sowie die Wahrung aller Interessen des Staates und der ihm untergebenen Anstalten vor Gericht zu vertreten. Die im Laufe des Jahres 1822 in jeder Provinz des Landes und darüber hinaus in der Grafschaft Schaumburg eingesetzten Staatsanwälte waren also keineswegs öffentliche Anklagevertreter wie später in preußischer Zeit, sondern sie vertraten kraft ihres Amtes den Staat und die Landesherrschaft als Partei vor Gericht. Im übrigen war der Staatsanwalt verpflichtet, auf Veranlassung der zuständigen Oberbehörde, ohne deren Ermächtigung er sich in keinen Prozess einlassen durfte, in wichtigen Fällen Rechtsgutachten zu erstellen. Außerdem musste er bei Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mitwirken, wenn der Staat oder die Landesherrschaft Vertragsparteien waren.
Die Zahl der Staatsanwälte erhöhte sich in den Jahren 1848-1851, in denen die Provinzen und Kreise aufgehoben und durch neun Verwaltungsbezirke ersetzt worden waren, ab 1849 um den Staatsanwalt in Rotenburg auf sechs (für die Verwaltungsbezirke Hersfeld und Schmalkalden).
Nach erneuter Änderung der Gerichtsverfassung im Jahre 1851 wurde die Zahl der Obergerichte und damit die Zahl der Staatsanwälte auf zwei (Kassel und Fulda) beschränkt, bis im Jahre 1863 der alte Zustand, wie er vor 1848 bestanden hatte, wieder hergestellt wurde.
Die Tätigkeit der Staatsanwälte in ihrer bisherigen Form endete mit der Aufhebung der Obergerichte zum 1.9.1867. Die Vertretung der staatlichen Interessen übernahm nunmehr der 'Fiskus' in Form der zuständigen Behörde.
Bestandsgeschichte: Bei Abschluss der von den Staatsanwälten geführten Prozesse waren diese verpflichtet, ihre Handakten an die von ihnen vertretenen Behörden abzuliefern. Das Schriftgut strömte dann, wenn man die Generalakten ausnimmt, über die Ablieferungen zahlreicher staatlicher Behörden in das Staatsarchiv, wo sie gleich oder erst nach einsetzenden Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten der inzwischen aufgelösten Beständegruppe 270 Mittlere Gerichte und Staatsanwaltschaften ,dann ab 1982 den 'Kurhessischen Staatsanwälten' zugeordnet wurden.