HStAM Bestand 273 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Kurhessische Staatsbehörden bei den Strafgerichten

Laufzeit 

1803-1869

Bestandsdaten

Aufsatz 

Behördengeschichte: Im Zuge der revolutionären Ereignisse des Jahres 1848, die insbesondere in der Strafrechtspflege einschneidende Veränderungen gebracht hatten, wurde u.a. die sogenannte Staatsbehörde geschaffen. Hierbei handelte es sich um die Gesamtheit der öffentlichen Anklagevertreter neuen Stils, nämlich den Generalstaatsprokurator beim Oberappellationsgericht und die Staatsprokuratoren bei den Obergerichten. Das Institut der 'Staatsbehörde' ist vergleichbar mit der heutigen Staatsanwaltschaft. Die öffentlichen Ankläger vertraten als Organe des Staates das öffentliche Interesse, d.h. sie verfolgten Gesetzesübertretungen, ermittelten die Täter, veranlassten die gerichtlichen Vorverfahren, erhoben Anklage und ergriffen erforderlichenfalls die gesetzlichen Rechtsmittel. Zu den Aufgaben des Generalstaatsprokurators gehörte außerdem die Mitwirkung bei Vergehen, die besonderes Aufsehen erregt hatten, z.B. Hochverrat, Aufruhr, Mord usw. Daneben stand ihm die Entscheidung über die Erledigung von Requisitionen ausländischer Behörden in Strafsachen zu.
Ebenso ging die Aufsicht über den Strafvollzug im Jahre 1848 von der inneren Verwaltung auf das Justizministerium und damit auf die Staatsprokuratoren über. Als im Jahre 1851 die Zahl der Obergerichte und damit auch die Zahl der Staatsprokuratoren auf zwei (Kassel und Fulda) reduziert wurde, gab man den neu eingerichteten Kriminalgerichten eine entsprechende Anzahl von Unterstaatsprokuratoren als Anklagevertreter bei. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 28.10.1863 wurden schließlich die Verhältnisse, wie sie vor 1848 bestanden hatten, wieder hergestellt.
Nach der Annexion Kurhessens wurde im Jahre 1867 beim neu geschaffenen Appellationsgericht in Kassel ein Oberstaatsanwalt anstelle des Generalstaatsprokurators und bei jedem Kreisgericht (vormals Obergericht) ein Staatsanwalt angestellt.
Bestandsgeschichte: Die Überlieferung der verschiedenen Staatsbehörden ist sehr ungleichgewichtig und beschränkt sich z.B. im Falle Hanau ausschließlich auf eingestellte Untersuchungsverfahren. Im Falle Marburg bezieht sich das entsprechende Material fast nur auf die Klärung von Brandursachen. Dazu kommt eine relativ dichte Überlieferung zur Verwaltung der Strafanstalten.
Literatur: Seelig, Fr.W.: Die Staatsbehörde bei den Strafgerichten, Kassel 1864