HStAM Bestand 315 a - d Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Generalia der Hessischen Konsistorien

Laufzeit 

1555-1892

Bestandsdaten

Aufsatz 

Im Zuge der Reformation wurde die Kirchenorganisation in der Landgrafschaft Hessen seit 1527 auf der Grundlage der staatlichen Verwaltungsgliederung neu errichtet. Die kirchliche Leitung der Einzelgemeinden (Pfarreien), die zunächst nur von Visitatoren beaufsichtigt wurden, lag seit 1531/37 bei sechs Superintendenten in Marburg, Kassel, Rotenburg, Alsfeld, Darmstadt und St. Goar. Ihre Bezirke wurden nach 1567 allmählich den neuen staatlichen Grenzen angepaßt. Hinzu kamen im 17. Jahrhundert im Bereich der Landgrafschaft Hessen-Kassel weitere Superintendenturen bzw. selbständige Inspekturen für die Grafschaft Schaumburg, die Herrschaft Schmalkalden und das Fürstentum Hersfeld sowie im 18. Jahrhundert für die Grafschaft Hanau und die französischen Gemeinden (außer Kassel). Unterhalb der Superintendenten erhielten nach ersten Anfängen ab 1537 in der Regel die Stadtpfarrer als Metropolitane Visitationsaufgaben über die Pfarrer des jeweils umliegenden staatlichen Amtes oder Gerichtes; ihre Zusammenfassung in Konventen bzw. Klassen unter den Metropolitanen war Anfang des 17. Jahrhunderts abgeschlossen. (Bestände 318, auch 315 i) Nach Einführung der Reformation diente eine Abteilung des Hofgerichts als Geistliches Gericht, nach 1567 die jeweilige landgräfliche Kanzlei. Die Oberste Kirchenleitung in Hessen-Kassel lag seit 1610 bei dem Konsistorium, zunächst in Marburg, ab 1624 in Kassel. Nach seinem Eingehen und der Wiedererrichtung nach 1648 traten daneben weitere Konsistorien in Rinteln (luth.), das bis 1821 amtierte, und in Marburg sowie 1736 die beiden seit dem 16. Jahrhundert (ref.) und seit 1670 (luth.) bestehenden Hanauer Konsistorien, die 1818 in der Hanauer Union zu einem unierten Konsistorium vereinigt wurden. Nach 1821 bestanden weiterhin drei Konsistorien in Kassel, Marburg und Hanau; sie wurden 1873 zu einem einzigen in Kassel vereinigt. Ein eigener Bestand für dieses Gesamtkonsistorium besteht nicht, da 1873 kein Registratureinschnitt erfolgte. (315 a -i, t-r) Die Reste der Hessen-Darmstädtischen Kirchenleitung in Oberhessen erhielten sich nach 1648 im Definitorium in Marburg, das bis 1821 als geistliches Einstellungs- und Prüfungsgremium erhalten blieb (318 und 319 Marburg). 1884/86 übernahmen die geistliche Leitung je ein reformierter, lutherischer und unierter Generalsuperintendent. Zugleich wurden neue Superintendenturen geschaffen: Marburg-Kirchhain-Frankenberg-Vöhl, Fritzlar-Melsungen, Ziegenhain-Homberg, Kassel, Hofgeismar-Wolfhagen, Hersfeld-Rotenburg, Hanau, Kassel-Witzenhausen, Eschwege, Gelnhausen-Schlüchtern, Rinteln, Schmalkalden, Fulda-Hünfeld-Gersfeld. Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments wurde die Landeskirche von Hessen-Kassel seit 1923 von einer Kirchenregierung und dem Landeskirchenamt geleitet. Die Superintendenturen und Klassen wurden aufgelöst und durch Kirchenkreise ersetzt, die sich weitgehend an die staatliche Kreiseinteilung anlehnten. Die weitere Entwicklung der Landeskirche von Hessen-Kassel bzw. von Kurhessen-Waldeck ist für die Geschichte der nachfolgenden Bestände ohne Bedeutung. Einige Einrichtungen der Kirche vor 1527 überdauerten als Vermögens- und Stiftungsverwaltungen mit z.T. neuer Zweckbestimmung die Reformation und standen später gemeinsam mit Stiftungen und Vermächtnissen aus protestantischer Zeit unter unmittelbarer Aufsicht des Konsistoriums. (317 a-p)

Enthält 

Akten der Konsistorien in Marburg, Kassel und Hanau ohne die Ortsbetreffe. Unterlagen des Konsistoriums in Rinteln sind an die Hannoversche Landeskirche abgegeben worden.