Identifikation (kurz)
Titel
Arbeitsgerichte
Laufzeit
1937-1938, 1975-2009
Bestandsdaten
Aufsatz
Behördengeschichte: Die Arbeitsgerichte sind zuständig für die Entscheidung privatrechtlicher Streitigkeiten aus Tarif- und Arbeitsvertrag. Sie wurden erstmals durch das Reichsgesetz vom 23.12.1926 am 1.7.1927 eingerichtet und unterstanden der Justizverwaltung. Die älteren Akten befinden sich deshalb noch verstreut bei den Amtsgerichten. Die Neueinrichtung der Arbeitsgerichte erfolgte im Jahre 1946.
Bestandsgeschichte: In den Jahren 1984 bis 1986 lieferten die Arbeitsgerichte erstmals Schriftgut an das Staatsarchiv ab.