HStAM Bestand 186 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Untere Forstbehörden

Laufzeit 

1570-2001

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Bestand 186 B Forstamtsbücher

Bestand 169 Abteilung III Forsten

Bestand 111 g Forstämter Battenberg, Biedenkopf und Vöhl (hessen-darmstädtische Zeit)

Bestand 64 Mittlere und untere Forstbehörden (kurhessische Zeit)

Bestand 54 a-n Obere Forstbehörden (kurhessische Zeit)

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Aktenbildung der Forstämter erfolgte auf der Grundlage der preußischen Aktenpläne und Dienstanweisungen von 1869 und 1927/28, die bis 1965 gültig blieben, mancherorts zwischen 1933 und 1945 auch aufgrund des Reichsforstmeisteraktenplans. 1968 wurden aufgrund anstehender Neuorganisationen bei insgesamt 70 Forstämtern des Regierungsbezirks umfangreiche Aktenaussonderungen vorgenommen. Übernommen wurden damals Akten, die vor 1927 entstanden waren (Umstellung von Fadenheftung auf Systemordner), sowie ausgewählte Aktenplangruppen für den Zeitraum bis 1945. Anlässlich der 1997 durchgeführten Umstrukturierung des hessischen Forstwesens wurde im Sommer 2001 eine Arbeitsgruppe hessischer Archivare damit betraut, das Schriftgut der aufgelösten Forstämter zu bewerten und zu übernehmen.

Die Aufteilung des Schriftgutes der mittleren und unteren Forstbehörden auf den Bestand 64 (kurhessische Zeit) und die Beständegruppe 186 (preußische Zeit und hessische Zeit nach 1945) war durch die häufig sich ändernde Forstorganisation und die Abgabe durch Nachfolgebehörden nicht immer konsequent durchführbar. Daher sind bei der Nutzung immer auch die jeweiligen anderen Provenienzbestände zu überprüfen.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Oberförstereien bzw. späteren Forstämter sind untere Behörden, die u.a. für die Erhaltung, Betreuung, Verwaltung und wirtschaftliche Nutzung bestimmter Waldflächen verantwortlich sind. Darüber hinaus fällt ihnen die Aufsicht über Forsten von Gemeinden, Körperschaften, Waldgenossenschaften, öffentlichen Anstalten und Stiftungen sowie die Beaufsichtigung von Schutzwaldungen zu. Bereits in vorpreußischer Zeit bildete sich im kurhessischen Forstwesen eine ab 1851 dreistufige Verwaltungsgliederung heraus, die aus einem Oberforstkollegium in Kassel (ab 1856, vorher Forstabteilung beim kurhessischen Finanzministerium) als oberster Behörde, 23 Forstinspektionen als mittlere Forstbehörden und 149 Forstrevieren (ab 1867: 142 Forstreviere) als unteren Forstbehörden bestand. Mit dem Anschluss Kurhessens an Preußen 1867 wurden die Aufgaben der obersten Forstbehörde der Regierung Kassel übertragen. Die eigentliche Forstverwaltung oblag den ab 1868 neugebildeten 89 Oberförstereien (aus der Zusammenlegung von mehreren Forstrevieren entstanden), während die Dienstaufsicht und andere Kontrollfunktionen von den Beamten der Regierung mittels der ebenfalls neuformierten 17 Forstinspektionen ausgeübt wurden. Einen ersten Abschluss fand dieser Organisationsprozess mit der Neuorgansiation der Forstinspektionen zum 1.10.1873 (vgl. Übersicht im gedruckten Findbuch von 1969, S. XXXff.), die auf der Ebene des Regierungsbezirkes 2 Oberforstmeisterbezirke (Kassel-Ost und Kassel-West) installierte (1911 zusammengelegt). Als vorgesetzte zentralstaatliche Behörde fungierte seit 1879 das preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. In den Folgejahren kam es zu kleineren Änderungen in der Anzahl der Forstverwaltungsbezirke (1892: 12 Forstinspektionen, 1897: 11, jetzt als Forstratsbezirke bezeichnet, 1911: 9 Forstratsbezirke, 1920: 10, jetzt wieder als Forstininspektionen bezeichnet) und Oberförstereien (1873: 85 Oberförstereien, 1911: 88 Oberförstereien, 1920: 84 Oberförstereien, 1933: 83 Oberförstereien (inkl. der waldeckischen Oberförstereien)).
Zu größeren Veränderungen in der Forstverwaltung kam es erst während des Dritten Reichs mit der Errichtung eines Reichsforstamts und auf der Regierungsbezirksebene durch Schaffung von 2 Oberforstmeister-/ab 1934 Landforstmeisterbezirken (Regierungsforstamtsbezirke Kassel-Ost und Kassel-West). Durch einen Runderlass wurden alle Oberförstereien 1934 in 'Forstämter' und alle Revierförstereien in 'Oberförstereien' umbenannt und den Regierungsforstämtern unterstellt. Die Forstinspektionen wurden aufgelöst.
Nach 1945 wurde die Forstverwaltung den neu gebildeten Ländern übertragen. In Hessen wurde das dreistufige staatliche Forstwesens 1955 durch ein Forstgesetz wieder hergestellt. Oberste Forstbehörde war nun der Minister für Landwirtschaft und Forsten. Im Regierungsbezirk Kassel wurde ein Bezirksforstamt als obere Forstbehörde gegründet und den staatlichen Forstämtern übergeordnet. Die Zahl der unteren Forstbehörden nahm nach 1945 jedoch beständig ab. Im Zuge der hessischen Gebietsreform wurden im Regierungsbezirk Kassel zwischen 1967 und 1974 insgesamt siebzehn Forstämter aufgelöst. 1988 gab es im Regierungsbezirk Kassel noch 50 Forstämter mit 344 Revierförstereien, ein Jahr später waren es noch 43 Forstämter mit 292 Revierförstereien. Die Reduzierung der Forstämter wurde bis zur Gründung des Landesbetriebs Hessen-Forst im Jahre 2001 fortgesetzt.

Enthält 

Verwaltung und Geschäftsführung, Abschätzungen und Vermessungen, Statistik; Grundbesitz, Grenzsachen und Liegenschaften, Steuern; Bausachen und Wegebau; Hauungssachen; Holzabgabe und Holztaxen; Forstkultur; Nebennutzungen; Personalwesen; Kassen- und Rechnungswesen, Einnahme- und Ausgabenmanuale; Forststrafsachen, Forstschutz- und Polizeiwesen; Servituten, Reallasten und Berechtigungen; Verwaltung von Gemeindeforsten

Literatur 

Wagner, Die Waldungen des ehemaligen Kurfürstentums Hessen, 2 Bde., Hannover 1886.

Herrmann, E., Handbuch der preußischen Staatsforstverwaltung, 2 Bde. Neudamm 1908.

Rosenstock, H.A., Zur Geschichte der preußischen Staatsforstverwaltung, Göttingen 1975.

Findmittel 

Abgabelisten, handschr. und gedruckte Karteien, Findbücher und Arcinsys-Datenbank

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Umfang: ca. 400,00 MM