HStAM Bestand 407 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Veterinärämter

Laufzeit 

1919-1992

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Anfänge des Veterinärbeamtentums bzw. der Vorgängerbehörden der Veterinärämter in Kurhessen reichen bis in das Jahr 1821 zurück. Infolge des Organisationsedikts vom 29.6.1821 und der Medizinalordnung vom 10.7.1830 wurde für die Landesebene das Obermedizinalkollegium als oberste Gesundheitsbehörde in Kassel errichtet. Diesem gehörte erstmals ein Tierarzt für den Bereich Tierheilkunde an. Bei den Provinzialregierungen schuf man die Medizinaldeputationen u. a. zur Überwachung der Tierärzte. Auf Beschluss des Innenministeriums vom 27.9.1821 richtete man Kreistieramtsstellen ein und ernannte zum 30.7.1822 die ersten Kreistierärzte für die Kreise Kassel, Hofgeismar, Eschwege, Schaumburg, Ziegenhain, Fulda und Schlüchtern.
Nach der Übernahme Kurhessens durch Preußen wurde das Veterinärwesen an die dort bestehenden Einrichtungen angepasst. Durch Erlass vom 27.4.1872 ging die Zuständigkeit für das Veterinärwesen vom Ministerium für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten auf das Ministerium für landwirtschaftliche Angelegenheiten über. Am 13.5.1910 wurde ein Landesveterinäramt errichtet. 1934 wechselte der seit 1909 bestehende Beirat für das Veterinärwesen in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums; 1935 fiel die Zuständigkeit für das Veterinärwesen an das Innenministerium.
Das Veterinärwesen blieb nach 1945 unverändert eine Abteilung des öffentlichen Gesundheitswesens beim Ministerium des Innern. 1960 wurde es dem neugebildeten Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen angegliedert, bevor man es am 13.1.1970 dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unterstellte. Mit dem Koordinationserlass vom 16.7.1970 wurden in Hessen sogenannte Veterinäramtsbezirke gebildet, aus welchen nach Aufhebung der Regierungsveterinärstellen zum 1.11.1972 die Veterinärämter hervorgingen.
Am 12.10.1972 wurde durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt eine Geschäftsordnung für die Veterinärämter erlassen, die die Sonderbehörde 'Staatliches Veterinäramt' in die Landräte bzw. Oberbürgermeister (bei kreisfreien Städten) als Behörden der Landesverwaltung eingliederte.
Die rechtliche Stellung der Veterinärämter als Hauptabteilung des Landrates bzw. des Oberbürgermeisters (in kreisfreien Städten) regelte der Erlass vom 14.7.1977. Seither sind die Landräte bzw. Oberbürgermeister unmittelbare Dienstvorgesetzte aller Bediensteten des jeweiligen Veterinäramtes. Der Landrat, welcher in allen Angelegenheiten des Veterinärwesens dem Regierungspräsidenten oder dem Minister für Landwirtschaft und Umwelt unterstellt wurde, bildete somit die untere Veterinärbehörde. Die von einem durch den jeweils zuständigen Minister gewählten Hauptabteilungsleiter geführte 'Hauptabteilung Staatliches Veterinäramt' selbst untergliederte sich in die Fachgebiete: Allgemeines Veterinärwesen, Tiergesundheitsschutz, Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelüberwachung und Schlachttier- und Fleischbeschau.
Am 1.1.1981 wechselte das Veterinärwesen in den Zuständigkeitsbereich des hessischen Sozialministeriums. Laut Beschluss vom 28. 4. 2003 wurde das Veterinärwesen schließlich dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstellt.

Literatur 

GRAIS, Hue de: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reich. Berlin 1927.

HARR, Wolfgang: Geschichte der Staatlichen Veterinärverwaltung im Gebiet der ehemaligen kurhessischen Kreise Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen von 1822 - 1989. Organisation und tierärztliches Personal. Diss. Gießen 1989.

JESERICH, Kurt G. A. (Hg.): Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 3-5.

KAHL, Hans-Jochen: Geschichte der Staatlichen Veterinärverwaltung im Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises im 19. und 20. Jahrhundert. Organisation und tierärztliches Personal. Diss. Gießen 1989.