HStAM Bestand 156 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatsarchiv Marburg (und Vorgängerarchive)

Laufzeit 

1555, 1607-2013

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Den ersten Hinweis auf einen größeren hessischen Urkundenbestand bietet ein Kopiar aus der Mitte des 14. Jahrhunderts. Aus der Zeit der Teilung Hessens im 15. Jahrhundert ist ein Samtdepot beider Linien 1462/70 in Schloß Homberg erwähnt, ein oberhessisches in Marburg seit 1486 nachweisbar und ein niederhessisches in Spangenberg 1487 bekannt. Nach der Wiedervereinigung Hessens befinden sich im Jahre 1502 Urkundenbriefgewölbe in den Schlössern Kassel und Marburg. Ihr Inhalt wurde nach 1524 in Kassel zusammengelegt und Ende der 30er Jahre des 16. Jahrhunderts in der Masse nach der Hauptfestung Ziegenhain verlegt. Dort wurde er seit 1567 als Samtarchiv der hessischen Teillinien aufbewahrt bis zu seiner Aufteilung zwischen den Linien Darmstadt und Kassel im Jahre 1855. Der unteilbare Rest blieb Gesamtbesitz und wurde seit 1866 durch einen preußisch-hessischen Samtarchivar verwaltet.
Die im Kasseler Briefgewölbe verbliebenen Reste des alten Urkundenbestandes bildeten bereis zu Zeiten Landgraf Philipps ein zweites Urkundendepot. Seit 1567 wurde es zum Haupturkundendepot des Kasseler Landgrafen. Seit Anfang 17. Jahrhundert wird dieses Depot als 'Schloßarchivum' bezeichnet, ca. 1660 wird die Benennung 'Hofarchiv' üblich, die bis zum 19. Jahrhundert beibehalten wurde. Seit 1831 wich die damals zunächst gewählte Bezeichnung 'Hof- und Landesarchiv' der neuen Behördenfirma 'Haus- und Staatsarchiv'. In Marburg befanden sich noch bis in das 19. Jahrhundert Reste des Urkundendepots der Marburger Teillinie. Das Hofarchiv war also neben dem Samtarchiv in Ziegenhain und einem ähnlichen in Bückeburg nicht die einzige Stelle, an der Urkunden im Kurstaat Hessen aufbewahrt wurden, obwohl es 1752 zum alleinigen Aufhebungsort bestimmt wurde. Die 1581 formierte 'Kanzleiregistratur' in Kassel verlor in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts ihre Bedeutung als kurrente Registratur und wird seit ca. 1650 als 'Kanzleiarchiv', ab 1700 als 'Regierungsarchiv' bezeichnet. Es war nicht das 'Aktenarchiv' schlechthin für den Bereich des Kurstaates oder auch nur der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Es war vielmehr nur eines der zahlreichen Behördenarchive. Die wichtigsten von ihnen waren das Archiv der Geheimen Kanzleien, die Kanzleiarchive in Hanau und Marburg, das Kammerarchiv in Kassel. Echte Ansätze zur Archivbildung zeigten das ältere Kabinettsarchiv und das im 19. Jahrhundert gebildete Archiv des Kriegsministeriums.
Unter dem Einfluß der Romantik und ihrer Geschichtsidee entwickeln sich in Kurhessen seit 1821 Pläne zu einer Zentralisation der Archivalien in einem 'Haus- und Staatsarchiv'. Die Zusammenlegung von Hofarchiv und Regierungsarchiv stand im Vordergrund des Interesses. Sie wurde bereits 1821 erwogen, kam aber aus Mangel an geeigneten Räumen nicht zur Durchführung. Erst 1853 nahm man wenigstens eine organisatorische Vereinigung beider Archive vor, räumlich blieben sie weiterhin getrennt. Nur der nach dem 1855 zustande gekommenen Teilungsvertrag weiterhin als gemeinsamer Besitz verbliebene Rest des Samtarchivs zugleich mit den an Hessen-Kassel gefallenen Urkunden wurde 1857 nach Kassel überführt. An den gleichen Raumschwierigkeiten scheiterten auch die Pläne zur Zentralisation aller Archivalien des Landes. Hinzu kam noch der Widerstand der provinziellen Kräfte, besonders in Fulda, dessen altes Archiv 1815 in der Hauptsache an Hessen gefallen war und seitdem von der Provinzialregierung beaufsichtigt wurde, und Hanau, wo sich das alte Archiv der Grafschaft in Verwaltung der Provinzialregierung befand. Lediglich ein Inspektionsrecht wurde seitens des Haus- und Staatsarchivs bezüglich der Behördenarchive durchgesetzt und in seiner Durchführung einige kleinere Bestände eingezogen. Größere Mengen nicht mehr kurrenter Akten lagerten nicht nur in den bis in das 19. Jahrhundert bestehen gebliebenen Behördenarchiven sondern bei fast allen Behörden, besonders auch bei denen der Lokalverwaltung. Die Konzentration aller dieser Archivalien aus dem Bereich des Regierungsbezirks Kassel kam erst 1869 als eine Maßnahme der preußischen Verwaltung zustande. Das Kasseler Staatsarchiv wurde zum 'Provinzialarchiv' für den Regierungsbezirk Kassel; 1870 erfolgte dessen Verlegung in die Universitätsstadt Marburg, wo im Schloß Räume für die Unterbringung der Bestände geschaffen wurden. Es folgten nach Marburg 1873 das Kasseler Kammerarchiv, 1874 die Archive von Fulda und Hanau. Den Abschluß der Zentralisationsarbeiten bildete die Überführung der Archive des Fürstentums Waldeck im Jahre 1897, die zunächst nur zu Ordnungszwecken geschehen war. An Stelle der zu eng gewordenen Schloßräume wurde im Jahre 1938 ein moderner Archivzweckbau erstellt. Seit 1945 arbeitet das Staatsarchiv als Behörde des Landes Hessen.
(Quelle: Dülfer, Kurt: Geschichte des Staatsarchivs Marburg, in: Papritz, Johannes: Das Staatsarchiv Marburg/Lahn, Marburg 1956)

Enthält 

Die Beständegruppe 156 umfaßt das dauerhaft archivwürdige Schriftgut aus den Dienstregistraturen des Staatsarchivs Marburg und seiner Vorgängereinrichtungen:
Bestand 156 a Hofarchiv Kassel
Bestand 156 b Regierungsarchiv Kassel
Bestand 156 c Haus- und Staatsarchiv Kassel
Bestand 156 d Staatsarchiv Hanau
Bestand 156 e Staatsarchiv Marburg
Bestand 156 f Staatsarchiv Marburg, Nebenregistratur
Das Schriftgut aus der Verwaltung der Behörden- und sonstigen Archive findet sich in den entsprechenden Archivbeständen des Staatsarchivs. Der Verbleib des Verwaltungsschriftguts des Staatsarchivs Fulda (1867-1874) ließ sich bisher nicht ermitteln.