HStAM Bestand 182 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Katasterämter (Steuerinspektionen)

Laufzeit 

1675-1935

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Best. Kataster I-III; Best. 167 Preußische Regierung Kassel (Abteilung für direkte Steuern), Regierungskassenrat

Katasterkarten im Bestand Karten (Karten, Pläne und Zeichnungen)

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Unterlagen der Katasterämter gelangten vor allem in den 1870er Jahren und Anfang des 20. Jahrhunderts ins Staatsarchiv Marburg. Die letzten Ablieferungen erfolgten in den 1960er Jahren.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Katasterverwaltung führt die der Grundsteuerveranlagung zugrunde liegenden Grundsteuerkataster und Gebäudesteuerbücher nach den Ergebnissen der Landvermessung und bildet einen flächendeckenden Nachweis aller Grundstücke und Gebäude (Liegenschaften).
Die Anfänge der kurhessischen Katasterverwaltung sind eng verbunden mit der Einrichtung der Amtsbezirke (Landrezepturen) von 1814 und der Ernennung der Steuerkommissare für die Steuererhebung. Zum 1.1.1821 wurden in Kurhessen 13 Steuerkommissariatsbezirke gebildet. Die Steuerkommissariate (Steuerinspektionen) waren verantwortlich für die Erhebung der Grundsteuer und verwalteten die entstandenen topographischen Güterverzeichnisse und Parzellenkarten, die Umsätze aus der Gewerbe- und Viehsteuer, die Heberollen für die Grund- und Exemtensteuer sowie die Listen der Landesschuldensteuer. Sie unterstanden der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Kassel. Nach der Annektion von Kurhessen durch Preußen erfolgte am 20.2.1870 die Umbenennung der Steuerinspektionen in Katasterämter. Die Bearbeitung der Katasterangelegenheiten regelte ein Katasterbüro, das der Regierung unterstellt war und an dessen Spitze ein Katasterinspektor stand. Als Lokalbehörden bestanden in der Regel für je einen oder mehrere landrätliche Kreise Katasterämter, die von Katasterkontrolleuren verwaltet wurden. Einen deutlichen Schub erhielt das Katasterwesen seit 1872 durch die Einführung des Grundbuchs in Preußen und der damit verbundenen Gewährleistung der Lage und des Umfanges des Grundbesitzes. Darüber hinaus bildete das Kataster die Grundlage für den öffentlichen Kredit- und Grundstücksverkehr wie auch für eine gerechte Verteilung der auf dem Grund und Boden lastenden Steuern und Abgaben. In den 1880er Jahren erhielten die Katasterämter zusätzlich die Aufgabe der Landesvermessung. Die Rechtsbindung der Katasterangaben wurde 1910 durch ein Urteil des Reichsgerichts bestätigt. In der Folge wurde das Eigentumskataster eingeführt, die zweite Form neben dem älteren Steuerkataster. Für die Katasterverwaltung war von 1920 bis 1945 das Regierungspräsidium Kassel zuständig. Die regionale Zuständigkeit der Katasterämter wurde 1938 an die 21 Kreisgrenzen angepasst. Schließlich übertrug man 1944 das Kataster- und Vermessungswesen der Länder auf das Reich.
Für das Land Hessen war seit 1945 der Hessische Finanzminister die oberste Katasterbehörde. Die Aufgaben der Katasterämter legte die allgemeingültige Geschäftsordnung von 1969 neu fest: (Fort-) Führung der Liegenschaftskataster, Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren sowie Mitwirkung bei Aufgaben der Landesvermessung, der Bodenschätzung und der Ermittlung von Grundstückswerten. Die Katasterämter wurden 1978 den Kreisverwaltungen als staatliche Verwaltungen eingegliedert. In den kreisfreien Städten übte der Oberbürgermeister als Landesbehörde diese Funktion aus. Durch die 'Verordnung über die Ämter für Bodenmanagement' vom 28.12.2004 wurden die Katasterämter aufgelöst und Ämter für Bodenmanagement eingerichtet. Dabei wurden größere, kreisübergreifende Dienstbezirke mit nur wenigen Außenstellen gebildet. In ihnen sind die Bereiche Landesvermessung, Liegenschaftskataster und Flurneuordnung zusammengefasst.

Enthält 

Organisation, Geschäftsverteilung, Personal, Dienstgebäude; Maße; Landes-, Kreis-, Amts- u. Gemeindegrenzen; Mutationsverzeichnisse; Renovation, Anlegung und Rektifikation des Katasters; Prüfung u. Fortschreibung des Katasters; Liegenschafts-Kataster, Separationen u. Gemeinheitsteilungen; Heberollen; kommunale Vermessungen; Jahresberichte der Katasterinspektionen u. Katasterämter; Grund u. Gebäudesteuer; Reichsbewertung; Grundvermögenssteuer; Ergänzungs-, Umsatz-, Wertzuwachs-, Grunderwerbssteuer; Wohnungsbauabgabe; Statistik; Steuerveranlagungen, Verzeichnisse der Höchstbesteuerten, Ausführungen des Gewerbesteuergesetzes.

Literatur 

Sammlung kurhessischer Gesetze, Amtsblatt der Regierung zu Kassel, Staatsanzeiger für das Land Hessen; 100 Jahre Katasterämter an Rhein und Main: 1902-2002, hrsg. vom Hessischen Landesvermessungsamt (HLVA), Wiesbaden 2002.

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank

Abgabelisten in Dienstregistratur