HStAM Bestand 190 a Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Bauämter

Laufzeit 

1745, 1789-1990

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Aus der Zeit von 1821 bis 1867 Bausachen auch in Bestand 17 k Regierung Kassel, Baurepositur

Bestandsdaten

Aufsatz 

Mit dem Organisationsedikt von 1821 und der Schaffung der Oberbaudirektion als Aufsichtsbehörde werden für das gesamt Bauwesen insgesamt 13 Baudistrikte (ab 1838 sind es 21 - für jeden Kreis je ein Landbaumeister) als untere Baubehörden eingerichtet, dem jeweils ein Landbaumeister vorsteht. 1848 nach Aufhebung der Oberbaudirektion (die oberste Aufsicht über das Bauwesen haben die einzelnen Fachministerien sowie das Ministerium des Innern) sind die Verwaltungsämter die ausführenden Unterbehörden, bei denen auch das Baupersonal bestellt ist; die Bauaufsicht (Baupolizei) liegt bei den Bezirksverwaltungen. Nach der Neuumbildung der inneren Landesverwaltung 1851 und der Wiedereinrichtung der alten Kreise, werden auch die Landbaumeister als ausführende Fachbehörden wieder hergestellt und den bei den Regierungen bestellten Referenten für das Bauwesen unterstellt. Diese Gliederung wird auch nach dem Anschluß Kurhessens an Preußen 1866 beibehalten, nur dass die Aufsicht über das Bauwesen jetzt der Abteilung des Innern beim Regierungspräsidenten obliegt. 1875/77 nach dem Wegfall des Straßen- und Wegebaus verringern sich die Aufgaben, so dass jeweils wieder zwei Baukreise zu einem zusammengelegt werden. Mit dem Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden vom 1.3.1883 werden die baupolizeilichen Aufgaben dem Bezirksausschuss übertragen; über Dispense von Bestimmungen beschließt der Kreisausschuss, in Stadtkreisen der Bezirksausschuss; die technische Ausführung obliegt den Bauämtern (ab ca. 1883 'Kreisbauinspektionen', ab ca. 1929 'Hochämter' und ab ca. 1938 'Staatshochbauämter'). Nach 1945 werden die hessischen Staatsbauämter (zuständig für die Baumaßnahmen des Landes und des Bundes - außer Post und Bahn -) dem Hessischen Minister für Finanzen unterstellt.