HStAM Bestand 271 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Fiskalämter (Officia Fisci)

Laufzeit 

1580-1823

Bestandsdaten

Aufsatz 

Behördengeschichte: Bevor sich die Fiskalämter (Officia Fisci) gegen Ende des 18. Jhs. in Hessen-Kassel zu landesherrlichen Behörden mit festumrissenen Kompetenzen entwickelten, durchliefen sie verschiedene Entwicklungsstadien mit wechselnden Zuständigkeiten. Bereits im 16. Jh. gab es in Kassel und Marburg Fiskale, die strafbare Handlungen den oberen Richtern anzuzeigen hatten. Es handelte sich bei ihnen also um landgräfliche Beamte, die zur Strafverfolgung und Anklage von Amts wegen eingesetzt worden waren. Unter den Bezeichnungen Advocatus Fisci, Advocatus Principis, Procurator Fisci und Advocatus Camerae erhielten die Fiskale im 17. und 18. Jh. eine große Anzahl weiterer Aufgabenfelder zugewiesen. Dazu gehörte die Abhörung der Stadt- und Kämmereirechnungen, die Untersuchung von Amtspflichtverletzungen, die Durchführung periodischer Ämtervisitationen sowie die Führung herrschaftlicher Prozesse im Inland und vor den Reichsgerichten.
Zu den vier in Kassel (für Niederhessen), Marburg (für Oberhessen), Rinteln (für die Grafschaft Schaumburg) und Hanau (für die Grafschaft Hanau) bestehenden Fiskalämtern kam im Jahre 1816 noch das in Fulda hinzu, wobei in diesem Falle bereits im Jahre 1803 nach Errichtung des oranischen Fürstentums Fulda ein Advocatus Fisci et Camerae zur Führung sämtlicher Landes- und Kameral-Prozesse bestellt worden war.
Nach Auflösung der Fiskalämter im Jahre 1821 gingen ihre Aufgaben größtenteils auf die kurhessischen Staatsanwälte über.
Bestandsgeschichte: Die Überlieferung der Fiskalämter wurde nach Auflösung dieser Behörden im Jahre 1821 größtenteils dem Schriftgut der kurhessischen Staatsanwälte hinzugefügt, mit dem es nach 1869 in das Marburger Schloss gelangte. Dort wurde es unter der Rubrik 'Staatsanwälte' auf dem Rittersaalboden eingelagert. Bei der Bildung der Aktenfonds im Jahre 1938 trennte man schließlich die Akten der Fiskalämter von denen der Staatsanwälte.