HStAD Bestand F 27 A Serie ...

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Beschreibung: Stück-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Gesuche um Erlasse vom Herrenweinkauf, auch von Teidigungs-, Straf-, Besteh-, Bürger- und Abzugsgeldern sowie von rückständigen Erbzinsen, Rauch- und Zinshafer

Laufzeit 

1809-1821, 1823-1841, 1843-1857

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

In den meisten Fällen handelt es sich um Gesuche um (Teil-)Erlasse des Herrenweinkaufs. Die schuldigen Beträge liegen fast immer unter 50, nicht selten sogar unter 10 Gulden. Besondere Fälle, auch im Hinblick auf Namen und Berufsgruppen, sind entsprechend vermerkt.

Der Herrenweinkauf wurde wie folgt berechnet: In den Gerichten Altenschlirf, Stockhausen, Landenhausen und Nieder-Moos sowie in der Zehnt Lauterbach mit 10 Gulden von 100 Gulden Kaufgeld; im Gericht Freiensteinau mit 1 Kreuzer von 1 Gulden Kaufgeld (60 Kreuzer = 1 Gulden); in der Stadt Lauterbach und im Gericht Ober-Ohmen wiederum mit 10 Gulden von 100 Gulden Kaufgeld; im Gericht Engelrod mit 5 % vom Kaufgeld und bei Gutsübergaben der Eltern an ihre Kinder mit 4 bzw. 2 Gulden von ganzen Bauern und Hintersiedlern pro Haus sowie mit 20 Kreuzern pro Morgen.