Hessisches Hauptstaatsarchiv > Polizei

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Polizei

Aufsatz 

Aufgaben und Organisation der Vollzugspolizei in Hessen
Der Aufgabenbereich der Polizeikräfte ist in der 'Verordnung über die Organisation und Zuständigkeit der hessischen Polizei' (PolOrgVO) vom 18. Dezember 2000 genau festgelegt. Darin heißt es: 'Die der Polizei übertragenen Aufgaben,1. Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (§1 und §2 Satz 1 des Hessischen Gesetztes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) und 2. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu erforschen (§1 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit §163 der Strafprozessordnung und §53 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) werden gemeinsam durch die Schutzpolizei und Kriminalpolizei erfüllt. Jede Polizeibehörde 1. nimmt ungeachtet ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit Anzeigen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten entgegen, 2. trifft in eigener Zuständigkeit alle Massnahmen, soweit die zuständige Stelle nicht oder nicht rechtzeitig tätig werden kann (Sofortmassnahmen) und 3. unterrichtet unverzüglich die zuständige Stelle.' (Verordnung über die Organisation und Zuständigkeit der hessischen Polizei (Polizeiorganisationsverordnung - PolOrgVO) vom 1. Dezember 2004, Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl.) I S. 393f.). Es obliegt demnach der Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufzuklären. Es existieren zwei Dienstzweige der Polizei, zum einen die Schutzpolizei (einschließlich Wasserschutz- und Bereitschaftspolizei) und die Kriminalpolizei. Beide werden in der Rechtssprache unter dem Begriff 'Vollzugspolizei' zusammengefasst. Wenn es um Sicherheit und Ordnung geht, steht kaum eine andere Berufsgruppe in solchem Masse im Blickpunkt des öffentlichen Interesse wie die Polizei. Dies begründet sich u.a. darin, dass der Schutz vor Kriminalität einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität hat.
'Die organisatorische Entwicklung der hessischen Vollzugspolizei ist seit 1970 durch die Verstaatlichung der kommunalen Vollzugspolizeien geprägt.' (Polizei in Hessen, hrsg. Vom Hessischen Minister des Inneren, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Wiesbaden 1980, S. 7.). Oberste Polizeibehörde ist das Ministerium des Inneren und für Sport als Landespolizeipräsidium (LPP). Ihr unterstellt sind 7 bereichszuständige Polizeipräsidien als Polizeibehörden:
1. das Polizeipräsidium Nordhessen mit Dienstsitz in Kassel,
2. das Polizeipräsidium Osthessen mit Dienstsitz in Fulda,
3. das Polizeipräsidium Mittelhessen mit Dienstsitz in Gießen,
4. das Polizeipräsidium Westhessen mit Dienstsitz in Wiesbaden,
5. das Polizeipräsidium Frankfurt am Main mit Dienstsitz in Frankfurt am Main,
6. das Polizeipräsidium Südosthessen mit Dienstsitz in Offenbach am Main,
7. das Polizeipräsidium Südhessen mit Dienstsitz in Darmstadt.
Hinzu kommen noch 3 zentral zuständige Polizeibehörden
- das Hessische Landeskriminalamt mit Dienstsitz in Wiesbaden
- das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium mit Dienstsitz in Wiesbaden,
- das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung mit Dienstsitz in Wiesbaden
und als Polizeieinrichtung die Hessische Polizeischule mit Dienstsitz in Wiesbaden. Ihnen obliegt es, 'in ihren Dienstbereichen für die Erfüllung aller polizeilichen Aufgaben (zu sorgen), soweit diese nicht einer anderen Polizeidienststelle übertragen sind (...) Die Aufgaben des Personenschutzes und des Zeugenschutzes werden dienstübergreifend wahrgenommen' (§ 94 und §101 Abs. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) i.d.F. vom 31. März 1994 (GVBl. I S. 174, ber. S. 284), in der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 174, 284)).