Hessisches Hauptstaatsarchiv > Spruchkammern

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Spruchkammern

Laufzeit 

1946-1955

Aufsatz 

Mit dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 (GVBl. S.57) begann die Entnazifierung in Hessen unter Verantwortung der deutschen Zivilverwaltung. Danach sollten die Betroffenen in fünf näher festgelegte Kategorien der Belastung eingestuft werden. Zur Durchführung der Verfahren wurden für den ersten Rechtszug folgende Spruchkammern gebildet:
- 1. Im Reg.-Bez. Darmstadt: Darmstadt-Stadt, Gießen-Stadt, Offenbach-Stadt, Alsfeld, Bergstraße, Büdingen, Darmstadt-Land, Dieburg, Erbach, Friedberg, Gießen-Land, Groß-Gerau, Lauterbach und Offenbach-Land.
- 2. Im Reg.-Bez. Kassel: Fulda-Stadt, Kassel-Stadt, Marburg-Stadt, Eschwege, Fritzlar-Homberg, Fulda-Land, Hersfeld, Hofgeismar, Hünfeld, Kassel-Land, Marburg-Land, Melsungen, Rotenburg, Waldeck-Korbach, Witzenhausen, Wolfhagen und Ziegenhain.
- 3. Im Reg.-Bez. Wiesbaden: Frankfurt-Stadt, Hanau-Stadt, Wiesbaden-Stadt, Biedenkopf, Dillkreis, Gelnhausen, Hanau-Land, Limburg, Main-Taunus-Kreis, Oberlahnkreis, Obertaunuskreis, Rheingaukreis, Schlüchtern, Untertaunuskreis, Usingen und Wetzlar.
- 4. Die Spruchkammern des Internierungslagers Darmstadt und des Offizierslagers Neustadt (letztere ohne Bestand). Für den zweiten Rechtszug waren die Berufungskammern in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel, Bad Wildungen, Marburg und Wiesbaden zuständig. Die Spruchkammern waren dem Ministerium für politische Befreiung (s. Abt. 501) unterstellt. Im Herbst 194 8 wurden die Spruchkammern aufgelöst und ihre Aufgaben von den zuständigen Berufungskammern übernommen. Zum 31.12.1949 wurden auch diese aufgelöst und auf die zwei Zentralspruch- und -berufungskammern Hessen-Nord in Kassel (für Fulda, Kassel, Korbach-Waldeck und Marburg) und Hessen-Süd in Frankfurt (für Darmstadt, Frankfurt, Gießen und Wiesbaden) aufgeteilt (StAnz. S. 501). Zum 1.4.1950 wurde auch die Zentralspruch- und -berufungskammer Hessen-Nord in Kassel aufgelöst (StAnz. S. 121). Die verbleibende Zentralspruch- und -berufungskammer Hessen in Frankfurt stellte zum 31.12.1954 ihre Tätigkeit ein (GVBl. S. 271).
Zur Aufnahme der gesamten Unterlagen (Akten und Karteien) aller Spruch- und Berufungskammern in Hessen wurde zum 1.1.1950 ein Zentralgruppenregister eingeführt. Es hatte seinen Sitz im Goldsteinbunker in Frankfurt-Schwanheim. Mit Auflösung des Abwicklungsamtes beim Ministerium für politische Befreiung im Jahre 1954 ging das ZGR Hessen an das Staatsarchiv Wiesbaden als dessen Abt. Frankfurt-Schwanheim über. Die Fachaufsicht übte in Bezug auf die Spruchkammern bis 1982 die Staatskanzlei aus.

Enthält 

2800 m Einzelfallakten und Meldebögen