HStAM Bestand 5 > Kurator der hessischen Universitäten bis 1821, aus 22 b

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Beschreibung: Gliederung (Klassifikation)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Kurator der hessischen Universitäten bis 1821, aus 22 b

Aufsatz 

5/5438: Der Oberappellations- und Geh.Rat Leonhard Heimrich Ludwig George v. Canngießer: Die ihm übertragene Führung des Protokolls der Landkanzlei (dabei Übersicht über den Sportelanteil des Kanzlers daselbst), Bestallung zum Minister und Präsident des Oberappellationsgerichtes, Übertragung des Kuratoriums über die Universitäten Rinteln und Marburg, Collegium Carolinum, Collegium Medicum, 1752-1767
5/7864: Nach dem Tod des Kurators der Universitäten Geh.Rat Waitz v. Eschen wird am 22.9.1775 Staatsminsister v. Schlieffen, der schon Kurator des Collegium Carolinum ist, zugleich Kurator für die hessischen Universitäten. Nach Schlieffens Rücktritt von diesem Amt wird die Kuratel (sic!) am 4.2.1780 dem Staatsminister v. Fleckenbühl gen. Bürgel übertragen. Nach Fleckenbühls Tod wird der Staatsminister Friedrich Siegmund Waitz v. Eschen am 29.6.1796 sein Nachfolger.
Daher erfolgte die Angliederung der Akten an den Bestand 5 Geheimer Rat. Der Kurator der drei Hochschulen war faktisch offenbar der 'verantwortliche Hochschulreferent' beim Geheimen Staatsministerium bzw. beim regierenden Landgrafen.