LWV-Archiv Bestand Hospia

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Datenbank "Hospia"

Laufzeit 

1553-1810

Bestandsdaten

Enthält 

Die Datenbank "Hospia" bietet einen Überblick über die überlieferten Aufnahmereskripte der Hessischen Hohen Hospitäler Haina, Merxhausen und Hofheim (Riedstadt/Philippshospital). Sie hat einen Umfang von zurzeit über 3.000 Datensätzen und deckt einen Zeitraum von 1553 bis 1810 ab.

Die Datenbank "Hospia" stellt kein Provenienzbestand im herkömmlichen Sinne dar. Sie führt Daten aus verschiedenen Beständen zusammen. Im Einzelnen sind zu nennen:

- LWV-Archiv B 13 (Sachakten Haina)
- LWV-Archiv B 90 (Sachakten Kommunalforstamt Haina)
- LWV-Archiv K 17 (Patientenakten Merxhausen)
- LWV-Archiv B 18 (Sachakten Riedstadt/Philippshospital)
- HStAM 229 (Landeshospital Merxhausen)

Literatur 

Christina Vanja: Arm und krank. Patientenbiographien im Spiegel frühneuzeitlicher Bittschriften, in: Bios. Zeitschrift für Biographieforschung, Oral History und Lebenslaufanalysen 19,1, 2006, S. 26-35.

Jochen Ebert, Dominik Motz: Endlich wird daß Hospital Heine noch eine rechte Republic von tollen Menschen. Aufnahmeverfahren und Aufnahmestatistik des hessischen Samthospitals Haina im 18. Jahrhundert. Auswirkungen der Krise von 1739/40, in: ZHG 125, 2020, S. 89-128.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Aufnahmereskripte sind schriftliche amtliche Bescheide im Wir-Stil. Sie dokumentieren die landgräfliche Entscheidung darüber, ob ein Untertan in eines der Hessischen Hohen Hospitäler aufgenommen wurde oder nicht. Formale Voraussetzung für die Ausstellung eines Aufnahmereskriptes war bereits im 16. Jahrhundert eine ordnungsgemäße Antragstellung durch die Untertanen. Diese mussten ein schriftliches Bittgesuch, eine Supplikation, einreichen, das der örtliche Amtmann an die Landesregierung weiterleitete. Im Laufe der Zeit wurden die Vorgaben für die dem Antrag beizufügenden Unterlagen umfangreicher. Idealtypisch lassen sich bei einem einzelnen Reskript folgende weitere Schriftstücke finden, deren Zusammensetzung jedoch von Fall zu Fall variieren kann:

- Supplikation (Bittgesuch)
- Auszug aus dem Taufregister oder Kirchenbuch
- Votum des Gemeindespfarrers
- Stellungnahme eines Gemeindevertreters
- Ärztliches Attest

Bei den in den Aufnahmereskripten dokumentierten Entscheidungen, können zwei Kategorien unterschieden werden: Handelte es sich um einen Dringlichkeitsantrag, der schnelle Hilfe erforderte, so wurde die Aufnahme extra ordinem (außer der Reihe) bewilligt; war es ein "normaler" Antrag, wurde dieser secundum ordinem (nach der Reihenfolge einer Warteliste) gewährt.