Serie
Bezeichnung
Staatsanwaltschaften
Identifikation (kurz)
Titel
Preußische Staatsanwaltschaft Rotenburg
Laufzeit
1867-1879
Siehe
Korrespondierende Archivalien
272 Rotenburg
269 Rotenburg
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Mit der Verordnung vom 26.6.1867 über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen wurden die bisherigen Obergerichte, wie sie seit 1863 bestanden, sämtlich in Kreisgerichte umgewandelt, wobei zusätzlich aus Teilen der bisherigen Obergerichte Kassel und Fulda das Kreisgericht Rotenburg gebildet wurde. Dieses erhielt im wesentlichen den Sprengel, den das Obergericht in Rotenburg bereits in den Jahren 1849-1851 innehatte. Die Kreisgerichte, die am 1.9.1867 ihre Arbeit aufnahmen, traten als erst- und zweitinstanzliche Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen und in Strafsachen auf. Die Staatsanwaltschaft war ihnen angegliedert.
Ausführungsgesetz vom 24.4.1878 wurde das Kreisgericht Rotenburg aufgehoben und mit ihm die Staatsanwaltschaft Rotenburg. Mit Wirkung vom 1.10.1879 gingen die Kompetenzen der Kreisgerichte auf die Landgerichte über. So wurden auch die Staatsanwaltschaften Kassel, Hanau und Fulda den Landgerichten zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft Rotenburg bestand nach 1879 nicht mehr.
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
0,08 MM
Referent
Frau Laube
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 13.12.2017