HStAM Bestand 263

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberlandesgericht (früher Appellationsgericht) Kassel

Laufzeit 

1868-1945

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Das Schriftgut des Oberlandesgerichts Kassel gelangte zwischen 1885 und 1943, zu einem kleinen Teil erst 1981, durch eine Abgabe des Hauptstaatsarchivs Wiesbaden nach Marburg.
Die Überlieferung reicht wegen starker Kriegsverluste überwiegend nur bis in die 1920er Jahre. Sie besteht aus Akten über die Verwaltung (Allgemeine Verwaltung, Aufsicht über die Amtsgerichte und die Durchführung der Gesetze, Personalakten des Justizpersonals sowie der Rechtsanwälte und Notare) und zum größten Teil aus Zivilprozessen. Strafakten wurden bei der Generalstaatsanwaltschaft geführt, sind aber auch dort größtenteils den Kriegseinwirkungen zum Opfer gefallen (siehe Bestand 254).

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit der Annektierung Kurhessens durch Preußen ging die Zuständigkeit des kurhessischen Oberappellationsgerichts Kassel auf das Oberappellationsgericht in Berlin über, und das Oberappellationsgericht in Kassel wurde ab dem 1.9.1867 in ein Appellationsgericht zurückgestuft. Nach dem Erlass des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 21.1.1877 trat zum 1.10.1879 an die Stelle des Appellationsgerichts das neugebildete preußische Oberlandesgericht Kassel. Es war zuständig für den Bereich des ehemaligen Kurfürstentums Hessen bzw. den Regierungsbezirk Kassel mit Ausnahme der Kreise Schaumburg und Schmalkalden, die den Oberlandesgerichten in Celle bzw. Jena unterstellt wurden. Darüber hinaus unterstand der zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörende Kreis Biedenkopf dem OLG Kassel. Zum Bereich des OLG Kassel gehörten die drei Landgerichte Hanau, Kassel und Marburg mit den entsprechenden Amtsgerichten. Das OLG hatte außerdem die Justizaufsicht über die in dem Fürstentum Waldeck liegenden Amtsgerichte Arolsen, Korbach und Wildungen sowie die Zuständigkeit in allen privatrechtlichen Angelegenheiten des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont und der Mitglieder des fürstlichen Hauses.
Das OLG war in einen Zivil- und einen Strafsenat gegliedert. In Strafsachen war es zuständig für Revisionen und Beschwerden gegenüber den Landgerichten, in Zivilsachen war es Berufungs- und Beschwerdeinstanz für die Landgerichte. Dem Oberlandesgericht angegliedert war das Juristische Prüfungsamt, welches zuständig war für die Ausbildung und Prüfung der Rechtskandidaten. Der Strafsenat des OLG war ab 1931 in allen Fällen des Landes- und Hochverrats 'von minderer Bedeutung' ebenfalls für den OLG-Bezirk Frankfurt sowie die Landgerichtsbezirke Göttingen, Erfurt und Nordhausen zuständig, im Jahre 1936 kam noch der OLG-Bezirk Darmstadt hinzu. Ab dem 1.10.1944 wurde der Landgerichtsbezirk Hanau vom OLG Kassel an das OLG Frankfurt abgetreten, wobei Fulda und weitere sechs Amtsgerichte dem Landgerichtsbezirk Kassel angegliedert wurden. Nach dem 2. Weltkrieg erging am 23.5.1946 die 'Verordnung über die Errichtung eines Oberlandesgerichtes für Groß-Hessen' als Revisionsgericht mit dem Sitz in Frankfurt a.M. und der Errichtung von Zweigstellen in Darmstadt und Kassel (Kassel für die Landgerichtsbezirke Kassel und Marburg sowie auch ab 1.11.1949 für den dann eigenständigen Landgerichtsbezirk Fulda).

Literatur 

Zimmer, Erhard: Studien zur Frankfurter Geschichte. Die Geschichte des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M., 1976

Schmidt, Eberhard: Rechtsentwicklung in Preußen, 1961

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

23,5 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Letzte Aktualisierung: 03.02.2021

Der Bestand wurde 2020 im Rahmen eines durch Drittmittel finanzierten Projektes (BKM-Sondermittel) durch einen Dienstleiter komplett massenentsäuert (Umfang: 23,50 MM).