HStAM Fonds 24 a

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Description: Fonds

Identification (short)

Title 

Kurhessische Ober-Polizeidirektion

Life span 

1818-1830

Fonds data

Custodial history 

Die Akten der Oberpolizeidirektion wurden 1831 an das Innenministerium abgegeben. Von dort kamen sie nach 1866 an die preußische Bezirksregierung Kassel. In das Staatsarchiv gelangten sie bis 1904 mit Ablieferungen der Regierung, aus denen sie herausgelöst und zu einem eigenen Bestand formiert wurden.

History of creator 

1818 wurde der Polizeidirektor der Residenzstadt Kassel, Ludwig v. Manger zugleich zum Ober-Polizeidirektor ernannt. Eine Ober-Polizeidirektion als selbständige Behörde und vorgesetzte Instanz der Polizeidirektionen entstand jedoch erst 1821. Nach der Verhaftung v. Mangers und sämtlicher Beamten der Oberpolizeidirektion im Zuge der Drohbrief-Affaire 1824 wurde die Position des Oberpolizeidirektors nicht neu besetzt. 1831 wurde die Behörde endgültig aufgehoben. Ihre Aufgaben übernahm das aufgrund der Verfassung für die Polizeiaufgaben zuständige Innenministerium.

Includes 

Akten betr. Polizeiverwaltung, Polizeipersonalia, Polizeiberichte, Angelegenheiten der politischen, Sicherheits-, Ordnungs-, Bau-, Gewerbe-, Armen- und Gesundheitspolizei

Finding aids 

HADIS-Datenbank

Veröffentl. Findbuch für die Bestände 24 a-g von Eckhart G. Franz, 1969 (retrokonvertiert in HADIS)

Further information (fonds)

Extent 

3,25 m