HHStAW Bestand 520/29

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Spruchkammern

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberlahn

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

HHStAW Abt. 501 Hessisches Ministerium für politische Befreiung: Verwaltungsakten und Personalakten der Spruchkammerbediensteten

HHStAW Abt. 649 Amerikanische Militärregierung: Berichte der Special Branches der Militärregierung

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Das Schriftgut der Spruchkammer Oberlahn gelangte mit der Übernahme des Zentralgruppenregisters an das Hessische Hauptstaatsarchiv und wurde in Abt. 520/29 zusammengefasst (siehe Bestandsserie "Spruchkammern"). Von insgesamt 32 lfm Akten und Meldebögen sind in Arcinsys rund 21 lfm Akten verzeichnet. Die Unterlagen von Nichtbetroffenen und Amnestierten sind noch nicht erfasst; die beschleunigten Verfahren (sog. B-Verfahren) sind in Bearbeitung (Stand: September 2016).

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Zuständigkeit der im Frühjahr 1946 eingerichteten Spruchkammer Oberlahn erstreckte sich auf die Gemeinden des ehemaligen Oberlahnkreises. Ihren Sitz hatte die Spruchkammer in der Mauergasse 25 in Weilburg. Die Dienststelle des zuständigen öffentlichen Klägers war, den Kriegsfolgen geschuldet, in wechselnden Zimmern des Hotels ‚Deutsches Haus‘ in der Neugasse 8 in Weilburg untergebracht. Für die Gemeinde Arfurt im Oberlahnkreis ist die Ausgabe der Meldebögen als Grundlage der Entnazifizierung am 23. April und die allgemeine Rücknahme am 24. April 1946 erwähnt. Terminlich fällt diese mit der Vereidigung des ersten amtierenden Vorsitzenden und Bürgermeisters Rudolf Amend und des ersten amtierenden öffentlichen Klägers und ehemaligen Bürgermeisters Richard Cromm am 23. April 1946 zusammen, so dass dieses Datum als der offizielle Beginn der Entnazifizierung im Oberlahnkreis angenommen werden kann.
Gemäß Rundverfügung Nr. 1 des Ministers für Wiederaufbau und Politische Befreiung vom 26. April 1946 war mit der Einrichtung der Geschäftsstelle sofort zu beginnen. Unter Verweis auf die allgemeine Rohstoffknappheit und die zeitlich befristete Aufgabe der Spruchkammern sollten diese in Kooperation mit den örtlichen Behörden (Landrat, Amtsgericht, Bürgermeister) mit gebrauchtem Mobiliar und Bürobedarf ausgestattet werden; dafür erhielten sie einen Betrag von 5000 RM.
Damit eine Kammer ihre Tätigkeit aufnehmen konnte, sollten folgende Stellen besetzt sein: Leiter der Geschäftstelle (1), Protokollführer (2), Auswerter und Ermittler (2), Stenotypistinnen (2), Amtsbote (1). Gemäß Durchführungsverordnung Nr. 3 § 1 Abs. 1 sollte die Spruchtätigkeit durch ein Kollegium aus mindestens 3 Personen (Vorsitzender und zwei Beisitzer) und in stets ungerader Anzahl erfolgen, da die Entscheidungen nach Art. 38 Abs. 2 BefrG nach Stimmenmehrheit zu treffen waren. Die Beisitzer sollten auf Vorschlag der zugelassenen demokratischen Parteien nach Genehmigung der Militärregierung bestätigt und vereidigt werden. Dabei war auf die Ausgewogenheit der politischen Zusammensetzung der Kammern zu achten. Bei der Spruchkammer Oberlahn waren in den Jahren 1946 bis Mitte 1948 bis zu 79 Personen beschäftigt, allerdings nahmen etliche ihre Funktion nur kurzfristig wahr. Ein Teil der Angestellte schied infolge der politischen Überprüfung durch die amerikanische Militärregierung aus, die sich die Prüfung aller Einstellungen im Hinblick auf eine mögliche politische Belastung vorbehalten hatte.

Als Vorsitzende und öffentliche Kläger der Spruchkammer Oberlahn fungierten:
Rudolf Amend, Vorsitzender (CDU, 23. April – 21. Oktober 1946)
Margarete Pfeiffer, hauptamtl. Vorsitzende (CDU, 27. Juli 1946 – 30. September 1948, ab März 1947 dienstaufsichtsführende Vorsitzende)
Theodor Schönenkorb, hauptamtl. Vorsitzender (CDU, 18. Juni 1947 – 30. September 1948)
Josef Nase, hauptamtl. Vorsitzender (SPD, 15. Juli 1947 – 31. Juli 1948)
Karl Rinker, stellvertretender Vorsitzender (SPD, 27. August 1946, Amt nicht angetreten)
Albert Jungeblodt, Vorsitzender (SPD, 14. November 1946 – 10. Dezember 1947, 16. Februar 1948 – 30. Juni 1948)
Richard Cromm, öffentl. Kläger (SPD, 23. April 1946 – 30. April 1947)
Georg Diefenbach, öffentl. Kläger (SPD, 10.–20. Februar 1947, Wechsel zu Spruchkammer Untertaunus in Usingen)
Ernst Stadtler, öffentl. Kläger (parteilos, 11. Mai 1946 – 30. September 1948, ab März 1947 dienstaufsichtsführender, sog. erster öffentl. Kläger)
Theodor Schönenkorb, öffentl. Kläger (CDU, 19. November 1946 – 17. Juni 1947)
Therese Fischer, hauptamtl. öffentl. Klägerin (SPD, 03. Juli 1947 – 15. Juli 1948)
Herbert Pfennig, hauptamtl. öffentl. Kläger (parteilos, 03. Juni 1947 – 30. September 1948)
Friedrich Schwarz, hauptamtl. öffentl. Kläger (SPD, 06. Mai 1947 – 30. Juni 1948, Wechsel zu Spruchkammer Wetzlar)

Im Verlauf der Entnazifizierung vergrößerte sich das Personal der Kammer auf vier ständige öffentliche Kläger, drei hauptamtliche Vorsitzende und 60 wechselnde Beisitzer. Im Hinblick auf den Geschlechterproporz zeichnet sich die Spruchkammer Oberlahn durch eine Besonderheit aus: Sie war die erste Kammer, bei der eine Frau zur dienstaufsichtsführenden Vorsitzenden ernannt wurde.
Als eines der Hauptziele der Entnazifizierung wurde die Feststellung und Ausgabe der Bescheide bis zum 1. Juni 1947 an Nichtbetroffene erachtet. Dadurch sollten diejenigen Personen ermittelt werden, die nicht Mitglieder der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände waren, den Nationalsozialismus also formell nicht unterstützt hatten, damit diese zügig die daran gekoppelte Erlaubnis zur weiteren Berufsausübung erhielten. Darauf zielte auch die Ausgabe der sog. Jugend- und Weihnachtsamnestiebescheide ab. Personen, die als lediglich nominell Beteiligte angesehen wurden, sollten mit geringem bürokratischem Aufwand entnazifiziert und vom Beschäftigungsverbot befreit werden. In einer Sonderaktion unter Verantwortung der ersten öffentlichen Kläger sollte gemäß Rundverfügung Nr. 72 bis zum 1. April 1947 die Zustellung aller Amnestie- und Nichtbetroffenenbescheide erfolgen. Im Landesvergleich zeigt sich, dass nur einige wenige Kammern in der Lage waren, diese Aufgabe zumindest bis zum 31. Mai 1947 abzuschließen. Die Spruchkammer Oberlahn gehörte dieser Gruppe nicht an, zu diesem Zeitpunkt hatten aber immerhin 14 123 Nichtbetroffene bereits den betreffenden Bescheid erhalten. Statistischen Berechnungen zufolge wurde im Zuständigkeitsbereich der Spruchkammer Oberlahn im Ergebnis folgende Verteilung erwartet: 30 448 Personen würden als Nichtbetroffene eingestuft, 2351 als Betroffene, 5684 würden unter die Jugendamnestie fallen und 3585 unter die Weihnachtsamnestie.
Nach nur 9 Monaten Praxiserfahrung kritisierten Ministerpräsident Stock als auch die Fraktionen des Hessischen Landtags die zu breite inhaltliche Anlage des Gesetzes scharf: Es würden zu viele Mitläufer und nominelle Parteimitglieder mit Sühnemaßnahmen belegt, zudem seien trotz der Sonderaktion zum Erlass von Amnestien sehr viele Fälle offen geblieben. Vor diesem Hintergrund wurde im August 1947 – nach einer Testphase bei den Spruchkammern Frankfurt a.M., Kassel und Wiesbaden – das bereits in der Regierungserklärung von Anfang des Jahres angekündigte sog. beschleunigte Verfahren (B-Verfahren) als vereinfachtes, listenförmiges Prüfverfahren eingeführt, um Personen, die offenkundig nicht stark belastet waren, aber nicht unter die Jugend- oder Weihnachtsamnestie fielen, zügig zu entnazifizieren. Zielte die Weihnachtsamnestie vor allem auf Geringverdiener mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 3600 RM ab, so wurden durch das beschleunigte Verfahren auch Personen mit höherem steuerpflichtigem Jahreseinkommen bis maximal 12 000 RM erfasst.
Insgesamt gingen bei der Spruchkammer Oberlahn 43 871 Meldebögen ein. Nach dem Abschlussbericht von Special Branch Officer Captain Oscar Howard vom 3. März 1948 wurden, ohne Berücksichtigung der eingestellten Verfahren, folgende Entscheidungen rechtskräftig: In Gruppe I der Hauptschuldigen waren eine Person, in Gruppe II der Belasteten 32 Personen, in Gruppe III der Minderbelasteten 240 Personen, in Gruppe IV der Mitläufer 1079 Personen und in Gruppe V der Entlasteten 41 Personen eingestuft. 908 Fälle waren zu diesem Zeitpunkt unbehandelt.
Im Zuge der sukzessiven Beendigung der politischen Entnazifizierung in Hessen erfolgte bis zur Abwicklung der Entnazifizierungsverwaltung ein Konzentrationsprozess. In diesem Zusammenhang ging die Zuständigkeit der Spruchkammer Oberlahn – ebenso wie die Zuständigkeiten für die Kreise Gießen Stadt und Land, Alsfeld, Büdingen, Dillkreis, Friedberg, Usingen und Wetzlar – auf eine in Gießen neu gebildete Spruchkammer am Sitz der Berufungskammer Gießen über. Die Spruchkammer Oberlahn sollte zum 31. August 1948 aufgelöst werden. Das zuletzt dort tätige Personal schied im Verlauf der Monate Juli, August und September 1948 aus. Bei den Spruch- und Berufungskammern Gießen wurden für die Monate Dezember 1948 und Januar 1949 insgesamt 3131 neu zu bearbeitende Fälle, einschließlich vorhandener oder übernommener Rückstände ausgewiesen.

Enthält 

Akten und Meldebögen

Literatur 

Kropat, Wolf-Arno (Bearb.): Entnazifizierung. Mitbestimmung. Schulgeldfreiheit. Hessische Landtagsdebatten 1947–1950. Eine Dokumentation. Wiesbaden: Historische Kommission für Nassau, 2004 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 73) (Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen 31). S. 224–244.

Schuster, Armin: Die Entnazifizierung in Hessen 1945–1954. Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit. Wiesbaden: Historische Kommission für Nassau, 1999 (Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen 29) (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 66). Zugl.: Gießen, Univ., Diss., 1997.

Amtliches Verzeichnis der Gemeinden in Hessen, 3. Auflage, Wiesbaden Mai 1948

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 1946–1947

Staatsanzeiger für das Land Hessen, 1946–1947

Findmittel 

Kartei (Betroffene, Nichtbetroffene und Amnestierte)

Teilbestand (Betroffenenakten, 21 lfm): Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

32,50 lfm