HStAM Bestand 275 Birstein

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Amtsgerichte (bis 1968)

Identifikation (kurz)

Titel 

Amtsgericht/Justizamt Birstein

Laufzeit 

1816-1930

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Bestand 108 d Amt Birstein

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Der Bestand umfasst die Akten der in der Bestandsbezeichnung aufgeführten Behörden. Die Akten und Ablieferungsverzeichnisse wurden in 5 Ablieferungen (1883, 1903, 1914, 1922, 1932) an das Staatsarchiv abgegeben. Im Zuge einer Bestandsbereinigung wurden zwischen diesem Bestand und Bestand 108d Amt (vormals: Justizamt) Birstein Akten ausgetauscht. Die vor 1816 geschlossenen Akten befinden sich nun im Bestand 108d Amt Birstein, während die Akten nach 1816 diesem Bestand zugeschlagen wurden.

Geschichte des Bestandsbildners 

In Birstein sind Amtmänner seit dem Mittelalter als Träger landesherrlicher Verwaltung bekannt. Die vollständige Ausbildung der behördlichen Landesverwaltung erfolgte allerdings erst während der Regierungszeit Graf Wolfgang Ernsts in der Gesamtgrafschaft (1601 bis 1628). 1612 wird in der Mittelinstanz ein Amtmann mit Sitz in Birstein genannt.
Nach der Mediatisierung des Fürstentums Isenburg und dem Anfall an Hessen-Kassel 1816 kam es zu einer Neuorganisation des Justizwesens in den isenburgischen Gebieten. Die Justizämter bildeten die erste, die Justizkanzlei die zweite und das Oberappellationsgericht zu Kassel die letzte Instanz.
Eine Veränderung trat 1829 durch die Auflösung der Justizkanzlei in Meerholz ein. Ihre Funktion als Appellationsinstanz für die standesherrlichen Justizämter übernahm das Obergericht zu Hanau. Mit der Auflösung des Obergerichtes Hanau 1851 wurde das Justizamt Birstein dem Obergericht in Fulda unterstellt. Der Versuch einer vierstufigen Gerichtsorganisation (Justizämter, Kriminalgerichte, Obergerichte, Oberappellationsgericht) scheiterte jedoch bereits 1863 und die Verhältnisse, die 1851 im kurfürstlichen Justizwesen bestanden hatten, wurden wieder hergestellt.
Zum 1.9. 1867 trat eine neue Gerichtsorganisation für das Gebiet des vormaligen Kurfürstentums Hessens, nunmehr Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau in Wirksamkeit. Diese hob die bestehenden Gerichtsbehörden auf und sah unter einem Appellationsgericht in Kassel Kreisgerichte und Amtsgerichte vor. Birstein zählte zu einem der 15 Amtsgerichte, die dem Kreisgericht Hanau unterstellt wurden.
Nach Gründung des Deutsches Reiches wurde die Gerichtsorganisation in Preußen neu strukturiert. In der Provinz Hessen-Nassau wurden auf der obersten Gerichtsebene die Oberlandesgerichte Frankfurt und Kassel eingerichtet. Diese erhielten ihren Unterbau aus Landgerichten und den bereits bestehenden Amtsgerichten.
Durch die Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde die Auflösung des Amtsgerichtes Birstein mit Ablauf des 30. September 1932 festgelegt. Der Bezirk des Amtsgerichtes wurde in das bestehende Amtsgericht Wächtersbach eingegliedert, mit dem es 1968 an das Amtsgericht Gelnhausen (Wächtersbach blieb als Zweigstelle bestehen) fiel.

ab 1. Januar 1822 (kurh. GS 1821, S. 29, 69): Kurfürstlich-Hessisches Fürstlich-Isenburgisches Justizamt
ab 1. Januar 1850: Justizamt Birstein (kurh. GS 1849, S. 125, 143)
ab 1. September 1867 bis 1932: Amtsgericht Birstein (PrJMBl. 1867, S. 221)

Gerichtsbezirk:
Birstein, Bößgesäß, Fischborn, Hettersroth und Höfen, Katholisch-Willenroth, Kirchbracht, Lichenroth, Mauswinkel, Oberreichenbach, Obersotzbach, Radmühl, Unterreichenbach, Untersotzbach, Völzberg, Wettges, Wüstwillenroth

Enthält 

Verordnungen und Anweisungen alle Verwaltungsbereiche betreffend, Gesuche der Untertanen, Zivilprozessakten, Generalakten, Ablösungssachen

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank (komplett)

Findbuchausdruck, 2007

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

3,83 MM

Referent 

Herr Dr. Petter, Frau Laube

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Letzte Aktualisierung: 27.11.2018