Serie
Bezeichnung
Gewerbeaufsichtsämter
Identifikation (kurz)
Titel
Gewerbeaufsichtsamt Hanau
Laufzeit
1892-1936
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Bestand 165 Preußische Regierung Kassel
Bestand 183 Gewerbeaufsichtsamt Kassel
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Gemäß den Bestimmungen der Preußischen Gewerbeordnung von 1845 (§ 27) und der Gewerbeordnung des Deutschen Reiches von 1883 (§ 16) war zur Errichtung gewerblicher Anlagen, die aufgrund ihrer örtlichen Lage oder der Beschaffenheit der Betriebsstätte für Besitzer oder Anwohner erhebliche Nachteile, Gefahren und Belästigungen herbeiführen konnten, die Genehmigung der zuständigen Landesbehörde erforderlich. In Preußen war in solchen Fällen die Genehmigung bei der Regierung nachzusuchen. Durch Allerhöchsten Erlass vom 27. April 1891 wurden den zuständigen technischen Räten der Regierung gewerbetechnische Räte beigeordnet, die die Funktion der in der Gewerbeordnung vorgesehenen Aufsichtsbeamten wahrzunehmen hatten. Zu ihrer Unterstützung wurden wiederum für bestimmte Bezirke gewerbetechnische Beamte, Gewerbeinspektoren und Assistenten, angestellt, denen u.a. auch die Prüfung und Beaufsichtigung der genehmigungspflichtigen Anlagen (z.B. Dampfkessel) oblag. Die Gewerbeaufsichtsbeamten unterstanden dem für ihren Amtsbezirk zuständigen Regierungspräsidenten und in höchster Instanz dem Minister für Handel und Gewerbe.
Enthält
Untersuchung und Genehmigung von Dampfkesselanlagen in der Pulverfabrik Hanau; Genehmigung zur Errichtung einer Versuchsanlage von W-Salz durch die IG Farben AG in Wolfgang bei Hanau
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
0,08 MM
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 04.01.2023