HStAD Bestand H 52 Gross-Gerau / Main-Taunus-Kreis

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Schulämter

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis

Laufzeit 

1945-2020

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

HStAD Best. H 1 Regierungspräsident Darmstadt (Klassifikationspunkt 7 Schulen und Hochschulen sowie Klassifikationspunkt 17.4 Lehrerpersonalakten)

HStAD Best. H 54 Groß-Gerau: Ossietzkyschule (Integrierte Gesamtschule)

HHStAW Abt. 806/4 Staatliches Schulamt für den Main-Taunus-Kreis

HHStAW Abt. 504 Kultusministerium

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Ob PISA-Schock, Bologna-Reform, Einführung von Ganztagsschulen, Rechtschreibreform, Diskussionen um Schüler mit „Migrationshintergrund“, Gemeinschaftsschule, Abschaffung von Hauptschulen, Unterrichtsgarantie (plus) oder Kindergartenpflicht – alle diese Schlagworte aus mehr oder minder aktuellen Diskussionen machen deutlich, wie die Auswirkungen bildungspolitischer Entscheidungen die Gemüter bewegen. Im Bestand des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt „H 52 Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis“ lassen sich viele für die historische bzw. sozialwissenschaftlich/pädagogische Forschung interessante Dokumente finden, die beispielsweise das Verwaltungshandeln der Schulaufsichtsbehörde dokumentieren, Einblicke in den inneren Zustand verschiedener Schulen gewähren oder Herausforderungen bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben belegen. Der hier vorliegende Bestand, welcher sich über eine Laufzeit von 1945 bis 2008 erstreckt, umfasst, anders als es sein Titel vermuten lässt, Schriftgut dreier verschiedener Provenienzstellen:
• einmal des Staatlichen Schulamtes für den Kreis Groß-Gerau,
• des Regierungspräsidiums Darmstadt und
• des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis.
Im Falle des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis war es aus Gründen der Zweckmäßigkeit geboten, von dem Grundsatz abzuweichen, Unterlagen gemäß ihrer Ursprungsprovenienz zu archivieren. Alle in diesem Bestand vereinigten Provenienzen stehen in einem funktionalen Zusammenhang, übten alle die Schulaufsicht im Amtsgebiet des heutigen Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis aus. Da Aktenübernahmen erst nach der Zusammenlegung der beiden Dienststellen (1997/1998) stattfanden und im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis überdies Akten der Regierungspräsidien Darmstadt und Wiesbaden gelagert wurden, waren zahlreiche Überlieferungen nach dem reinen Provenienzprinzip nicht mehr zu trennen. Getrennte Klassifikationen hätten die Aufgaben der verschiedenen Schulaufsichtsbehörden für den Nutzer nicht übersichtlich darstellen können. Hier bot es sich eher an, nach einer Art „funktionalem Provenienzprinzip“ zu verfahren und die Funktion Schulaufsicht als Ressort quasi quer durch die aktenbildenden Stellen zu verfolgen und zu übernehmen, analog zu den bereits im Haus verzeichneten Beständen. Um dem Nutzer trotzdem Transparenz hinsichtlich der aktenführenden Behörde zu bieten, wurden unter dem Vermerk „(Vor)provenienzen“ sorgfältig Fremd- und Vorprovenienzen erfasst. Von den insgesamt 398 Verzeichnungseinheiten stammen nur 23 aus dem Staatlichen Schulamt für den Kreis Groß-Gerau, 78 weisen als Provenienz das Regierungspräsidium Darmstadt auf. Mehr als 75 Prozent der Verzeichnungseinheiten wurden gemäß ihrer Ursprungsprovenienz archiviert. Die mehrstufige Klassifikation des Bestandes wurde unabhängig von der gegenwärtig verzeichneten Überlieferung offen gehalten, um zukünftige Ablieferungen aufzunehmen. Die Laufzeit überspannt die Jahre 1945 bis 2008, somit bietet der Bestand viele interessante Archivalien zu Themen wie Bildungsverwaltung und Bildungspolitik.
Der Bestand gelangte durch sieben Ablieferungen in den Jahren 1999, 2002, 2003, 2005, 2008, 2009 und 2011 in das Hessische Staatsarchiv Darmstadt, abgebende Behörde war stets das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis. Eine erste Verzeichnung des Bestandes erfolgte vermutlich vor 2009 durch mehrere Personen, dabei wurde auch eine erste einfache Klassifikation in HADIS angelegt. Im Zuge jener Arbeiten wurden sowohl Personalakten als auch Personalbögen verzeichnet. Die Neuverzeichnung des Bestandes und die Überarbeitung der schon vorhandenen HADIS-Einträge erfolgte im Rahmen der Laufbahnprüfung für den gehobenen Archivdienst im Juli und August 2011. Neben bestandserhalterischen Maßnahmen, Verpackung und Titelaufnahmen nach den gültigen Verzeichnungsrichtlinien für die hessischen Staatsarchive wurde ein mehrstufiger Klassifikationsvorschlag erarbeitet und in HADIS hinterlegt.

Geschichte des Bestandsbildners 

I. Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen, Strukturen und Entwicklungen
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs galten als Rechtsgrundlagen für den Schulbereich in den Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden weiterhin das preußische Volksschulgesetz vom 2. Dezember 1936, für den Regierungsbezirk Darmstadt gewohnheitsmäßig das außer Kraft getretene „Gesetz das Volksschulwesen im Volksstaat Hessen betreffend“ vom 25. Oktober 1921. Das Grundgesetz gab später der Schulaufsicht einen verfassungsrechtlichen Ordnungsrahmen. Nach Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz steht das Schulwesen unter staatlicher Aufsicht. Bedingt durch das föderalistische Prinzip ist die Schulaufsicht Aufgabe der Länder (Kulturhoheit der Länder). Die Kultusministerkonferenz (offizieller Titel: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ist das wichtigste Gremium, um die Kulturpolitik zwischen den einzelnen Bundesländern zu koordinieren. Die Länder sind für die sog. inneren Schulangelegenheiten zuständig, alle im engeren Sinne pädagogischen Bereiche wie Ziele und Inhalte des Unterrichts, Ausbildung, Einstellung und Finanzierung der Lehrkräfte sowie die Ausgestaltung der Schulstruktur. Art. 56 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen regelt Näheres. Mit dem Begriff der Schulaufsicht wird für gewöhnlich die Ausübung der Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht im schulischen Bereich bezeichnet. Die Schulaufsicht gegenüber privaten Schulen besteht laut Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz nur eingeschränkt. In den späten 1970er Jahren erfolgte deutschlandweit eine tiefgreifende Reformierung der Schulgesetze. In Hessen wurden ebenfalls weitere Spezialgesetze erlassen. In den 1970er und 1980er Jahren war die Schulaufsicht dreiteilig gegliedert: die oberste Schulaufsichtsbehörde war das Hessische Kultusministerium, in der Mittelstufe waren die Schulabteilungen der Regierungspräsidien Darmstadt bzw. Wiesbaden mit der Schulaufsicht betraut, und auf der unteren Ebene befanden sich die Schulräte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, zuständig vor allem für die Volksschulen.
a. Eingliederung der Schulaufsicht in die Kommunalverwaltung und Einrichtung der Staatlichen Schulämter
Im Zuge der Gebietsreform der 1970er Jahre wurden die neuen Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger rechtlich verankert und ihnen die Schulentwicklungsplanung übertragen. Geplant war überdies die Einrichtung von 26 Staatlichen Schulämtern entsprechend der Stärke der Landkreise und Städte. Die Errichtung von Staatlichen Schulämtern bedeutete, dass die einzelnen Schulräte, die bislang eine eigenständige Behörde gebildet hatten, in eine andere Verwaltungsstruktur eingebunden werden mussten. Das Gesetz zur Eingliederung von Sonderverwaltungen vom 14. Juli 1977 regelte die Zuordnung der einzelnen Schulräte in die Landratsämter. Mit dem Schulverwaltungsgesetz vom 4. April 1978 wurden die Staatlichen Schulämter zum 1. Januar 1980 eingerichtet.
b. Die Verselbstständigung der Staatlichen Schulämter - Strukturveränderungen
Anfang der 1980er Jahre brachte die Hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Holger Börner und Kultusminister Hans Krollmann erfolglos ein Gesetz zur Ausgliederung der Staatlichen Schulämter in den Hessischen Landtag ein. Einen einstweiligen Abschluss der politischen Diskussionen um Steuerungsstrukturen in der Schulaufsicht bot die 1986 veröffentlichte „Geschäftsordnung für das Staatliche Schulamt“ und der damit verknüpfte „Aufgabenplan für das Staatliche Schulamt“. Die Schulaufsicht, die als Landesmittelbehörde das Regierungspräsidium Darmstadt ausübte, gestaltete sich folgendermaßen:
Die Abteilung VI Kultus, welche auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulen und auch die Staatlichen Schulämter innehatte, gliederte sich in elf Dezernate:
• Dez VI 21: Grundsätzliche Verwaltungs- und Kultusangelegenheiten, Haushaltsangelegenheiten, Staatliche Büchereistelle
• Dez VI 22: Schulentwicklung, Schulorganisation, Schulbau, ausländische Bildungsnachweise
• Dez VI 23 a: Personallenkung
• Dez VI 24 a: Verwaltungsfachliche Angelegenheiten – Darmstadt-Dieburg, Darmstadt-Stadt, Odenwald, Seminare
• Dez VI 24 b: Verwaltungsfachliche Angelegenheiten – Bergstraße, Groß-Gerau, Rheingau-Taunus- Kreis, Wiesbaden
• Dez VI 24 c: Verwaltungsfachliche Angelegenheiten – Frankfurt am Main, Offenbach-Stadt und Wetteraukreis
• Dez VI 25 a: Schulfachliche Angelegenheiten – Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen, Gesamtschule ohne Oberstufe
• Dez VI 25 b: Schulfachliche Angelegenheiten – Gymnasien, Gesamtschule mit Oberstufe
• Dez VI 25 c: Schulfachliche Angelegenheiten – Berufliche Schulen
• Dez VI 25 d: Schulübergreifende Angelegenheiten – Besondere übergreifende Angelegenheiten.
Aufgrund einer Novellierung des Hessischen Schulgesetztes (HSchG), nun in der Fassung vom 15. Mai 1997, erfolgte zum 1. Januar 1998 eine weitere Umstrukturierungsmaßnahme: Aus den bestehenden 26 Staatlichen Schulämtern und aus drei Abteilungen Kultus bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel wurden 15 Staatliche Schulämter gebildet. Von den Regierungspräsidien wurden die bislang dort wahrgenommen Aufgaben wie etwa die Personalverwaltung der Lehrkräfte und die Verfahren zur Besetzung von schulischen Funktionsstellen übernommen. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulen wurde von den Staatlichen Schulämtern in ihren Amtsbereichen übernommen.
Damit ist die Schulaufsicht auch bis heute auf zwei Ebenen organisiert: Das Hessische Kultusministerium ist als oberste Schulaufsichtsbehörde für zentrale Steuerungs- und Planungsaufgaben verantwortlich, während die unteren Schulaufsichtsbehörden, die Staatlichen Schulämter, vor allem die Fachaufsicht an öffentlichen Schulen und die Dienstaufsicht der Lehrkräfte in ihrem Amtsbereich wahrnehmen. Die Schulaufsicht wird aktuell in den §§ 92 bis 98 HSchG geregelt. Grundsätzlich fallen alle Schulen unter die Aufsicht der Staatlichen Schulämter, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Fachschulen, für die das Hessische Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft zuständig ist. Ein früher „klassisches“ Feld der Schulaufsicht, nämlich die Schulinspektion, d.h. die Evaluation von Unterrichtsqualität, wird heute hessenweit zentral durch das zum 1. Januar 2005 gegründete Institut für Qualitäts-entwicklung (IQ) mit Sitz in Wiesbaden übernommen.
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, eine Aufgabe der Staatlichen Schulämter, erfolgt aufgrund der rechtlichen Bestimmungen der „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung“ vom 17. Mai 2006, hier insbesondere §19 der Verordnung. Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bildet die „Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen“ vom 8. Juli 1993 in der aktuellen Fassung vom 14. Juni 2005. Eine Auflistung der möglichen Ordnungsmaßnahmen enthält § 82 Abs. 2 HSchG. Zum 1. August 2011 trat erneut eine Änderung des Hessischen Schulgesetzes in Kraft, welches auch Änderungsbestimmungen zu den Aufgaben und Funktionen der Staatlichen Schulämter enthielt. Gesetze und Rechtsverordnungen werden durch Verwaltungsvorschriften, etwa Erlasse oder Rundschreiben der Schulaufsichtsbehörden, ergänzt. Eine gewisse Unübersichtlichkeit kann konstatiert werden.
II. Organisation und Aufgaben des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis
Nach der Zusammenlegung der ehemals selbstständigen Staatlichen Schulämter für den Kreis Groß- Gerau und den Main-Taunus-Kreis zum 1. Januar 1998 erfolgte auch das räumliche Zusammengehen der Dienststellen Groß-Gerau und Hofheim in einem neuen Dienstsitz in der Walter-Flex-Str. 60-62 in Rüsselsheim im Jahr 2001. Das Staatliche Schulamt besteht aktuell neben der Amtsleitung, der Frauenbeauftragten für den Schulbereich und der Frauenbeauftragten der Bediensteten aus acht Abteilungen mit folgenden inhaltlichen Zuordnungen:
• Management und interne Verwaltung
• Unterrichtsqualität und Monitoring
• Personalmanagement
• Schul- und Schülerangelegenheiten
• Budget der Schulen
• Schulpsychologische Beratung
• Regionale Fortbildung, Personalentwicklung, Fachberatung
• Servicestelle Internationale Begegnungen.
Zur Personalsituation in den Staatlichen Schulämtern: Die Staatlichen Schulämter beschäftigen fachlich vorgebildete Pädagogen als schulfachliche Aufsichtsbeamte. Als verwaltungsfachliche Schulaufsichtsbeamte sind in der Regel Juristen tätig, daneben arbeiten Schulpsychologen und Sachbearbeiter in den Staatlichen Schulämtern. Enge Kooperationspartner sind dabei das Hessische Landesinstitut für Pädagogik (HeLP), die Ämter für Lehrerbildung und die Studienseminare. Im August 2011 hatte die Dienststelle 99 Mitarbeiter. Das Staatliche Schulamt hat gegenwärtig über 131 Schulen im Amtsbereich die Schulaufsicht inne (62 im Main-Taunus-Kreis, 69 im Kreis Groß-Gerau), darunter 75 Grundschulen, 15 Förderschulen, 17 Gesamtschulen, acht Haupt- und Realschulen, 14 Gymnasien bzw. Gymnasiale Oberstufen und sechs Berufsschulen. Sechs Schulpsychologen kümmern sich gegenwärtig um die ihnen zugewiesenen Schulen. Ihre Aufgabenstellung umfasst neben Beratung und Hilfe in schulischen Belangen (Lernschwierigkeiten, Bildungsberatung, etc.) auch Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt oder Unterstützung auf dem Gebiet der Suchtprävention. Rechtsgrundlage ihrer Arbeit ist § 95 Abs. 2 HSchG. Aktuell arbeiten daneben acht schulfachliche Aufsichtsbeamte im Staatlichen Schulamt, deren Zuständigkeit sich nicht auf eine Schulform begrenzt, sondern auf regionalen Zuordnungen beruhen, daneben zwei verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte. Für die Personalsachbearbeitung sind momentan elf Mitarbeiter verantwortlich. Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen erfolgt aufgrund der o.g. rechtlichen Grundlagen. Bei Fehlverhalten der Schülerinnen und Schülern bzw. bei Verstößen gegen Rechtsnormen, Verwaltungsanordnungen oder die Schulordnungen kann dieses (zumeist durch die Schulleitungen) bei den Staatlichen Schulämtern angezeigt werden. Die verhängten Ordnungsmaßnahmen müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das Staatliche Schulamt kann dabei androhen, einen Schüler in eine andere Schule zu überweisen oder ihn der Schule verweisen. Schüler und Eltern können zu den Vorwürfen Stellung nehmen, bevor eine Ordnungsmaßnahme verhängt wird. Neben dem gesetzlichen Auftrag, „die Qualität der schulischen Arbeit, (…) die Vergleichbarkeit der Abschlüsse (…) und die Durchlässigkeit der Bildungsgänge zu gewährleisten“, sollen die Staatlichen Schulämter eine Beratungsfunktion für die zu betreuenden Schulen wahrnehmen und dafür sorgen, dass die gültigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden.
Der Pilotversuch „Schule gemeinsam verbessern“ wird in Kooperation mit den vier öffentlichen Schulträgern im Amtsbereich, dem Kreis Groß-Gerau, dem Main-Taunus-Kreis und den Städten Kelsterbach und Rüsselsheim seit dem 16. April 2002 durchgeführt.
a. Landesweite Aufgabenwahrnehmung durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis
Neben diesen generellen Aufgaben ist jedes einzelne Staatliche Schulamt in Hessen mit einer sog. landesweiten Aufgabe betraut worden. Durch die „Verordnung über die Wahrnehmung überregionaler und zentraler Aufgaben durch einzelne Schulämter“, zuletzt neu geregelt am 15. Februar 2008, ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis u.a. für internationale Schüler- und Lehreraustausche, für die Antragsbearbeitung im Rahmen internationaler Bildungsprogramme wie SOKRATES und LEONARDO sowie für die Organisation von Schulpartnerschaften hessenweit zuständig. Mit der kanadischen Provinz Alberta und mit dem hessischen Partnerstaat Wisconsin (Vereinigte Staaten von Amerika) bestehen Austauschmöglichkeiten für einzelne Schülerinnen und Schüler. Weitere besondere Tätigkeiten sind die Bearbeitung von Anträgen der Europäischen Union und die Beratung von Schulen in EU-Angelegenheiten. Neben den „nor...

Enthält 

Der Bestand umfasst u.a. Generalakten zur Organisation des Dienstbetriebes der Behörde sowie Protokolle von Dienstbesprechungen. Daneben dokumentieren Unterlagen die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen. Neben Schulakten bilden Personalakten von Lehrkräften den einen quantitativen Schwerpunkt des Bestandes, Akten zu Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Schriftgut zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs von Schülern einen anderen. Die landesweite Zuständigkeit des Staatlichen Schulamtes u.a. für internationale Schüleraustausche zeigen weitere Dokumente auf.

Literatur 

BRACKHAHN, Bernhard, BROCKMEYER, Rainer und GRUNER, Petra (Hg.): Schulaufsicht und Schulleitung. Qualitätsverbesserung an Schulen QuiSS. Band 5, München 2004.

BROCKMEYER, Rainer: Länderbericht Deutschland, in: Schulleitung und Schulaufsicht. Neue Rollen und Aufgaben im Schulwesen einer dynamischen und offenen Gesellschaft, Innsbruck 1998, S. 119- 161.

CORTINA, Kai S. u.a. (Hg.): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen und Entwicklungen im Überblick, Hamburg ²2005. Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Hessen. Ausgabe 1996, Köln 1995.

FÜHR, Christoph und FURCK, Carl-Ludwig (Hg.): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band 6/2: 1945 bis zur Gegenwart. Deutsche Demokratische Republik und neue Bundesländer, München 1998.

GEIßLER, Gert: Schulgeschichte in Deutschland. Von den Anfängen bis in die Gegenwart, Frankfurt am Main 2011.

Hessenkolleg Frankfurt. Ein Bericht. Herausgegeben vom Hessenkolleg Frankfurt anlässlich der Einweihung des neuen Institutsgebäudes im März 1968.

Hessenkolleg Rüsselsheim. Jahresbericht für das Schuljahr 1966/67/68 (HStAD Best. Bibliothek Nr. O 5382/20).

Staatshandbuch Hessen, Köln 2009.

VAN ACKEREN, Isabell und KLEMM, Klaus: Entstehung, Struktur und Steuerung des deutschen Schulsystems. Eine Einführung, Wiesbaden 2011.

Findmittel 

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

22,125 m und digitale Objekte

Benutzung 

Der Bestand ist zu zitieren: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (HStAD) H 52 Groß-Gerau / Main-Taunus-Kreis Nr. …