HStAD Bestand H 12 Darmstadt

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Landgerichte

Identifikation (kurz)

Titel 

Landgericht Darmstadt

Laufzeit 

1928 - 2022

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Der Bestand H 12 Offenbach wurde in den 80er Jahren gebildet. Er enthielt eine Auswahl von Akten der drei Handelskammern des Landgerichts Darmstadt mit Sitz in Offenbach.

In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde im Staatsarchiv ein eigener Bestand für die drei Kammern für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt mit Sitz in Offenbach gebildet (H 12 Offenbach, Umfang: 2 m, Akten der Jahrgänge 1974-1977).

Im August 2003 wurde dieser Bestand umsigniert, in den Bestand H 12 Darmstadt eingegliedert und somit aufgelöst (heutige Signaturen: H 12 Darmstadt Nr. 8894-8959).
Im Jahre 1992 gelangten erstmals zwei Ablieferungen von Entschädigungsakten des Landgerichts in das Staatsarchiv. Es handelte sich hierbei um insgesamt 2611 Verfahren der Jahre 1956-1968 (Nr. 5677-5782, 5895-7774 und 8148-8771).
Im August 2005 gelangte eine weitere grössere Ablieferung von Entschädigungsverfahren der Jahre 1954-1968 ins Archiv, allerdings handelt es sich hierbei im Gegensatz zur Ablieferung von 1992 nur um diejenigen Akten der Entschädigungskammern, welche vor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof entschieden worden sind. Die nicht in der Berufungsinstanz verhandelten Verfahren, die sich noch im Landgericht befanden, sind dort vernichtet worden.
Eine letzte Ablieferung der Wiedergutmachungskammern (E) - frühere Bezeichnung der Entschädigungskammern - aus den Jahren 1950-1953 erfolgte mit dem Aktenzugang 95/2006.

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Landgericht Darmstadt wurde am 12. Juli 1945 wiedereröffnet. Der Beginn des Wiederaufbaus des Darmstädter Landgerichtsgebäudes fand im Juli 1949 statt, am 17. Juli 1950 wurde das Richtfest gefeiert, die Einweihung erfolgte am 21. Oktober 1952.
Zum Bezirk des Landgerichts zählten zunächst die Amtsgerichte Darmstadt, Beerfelden, Bensheim, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Groß-Umstadt, Hirschhorn, Höchst, Lampertheim, Langen, Michelstadt, Offenbach, Reichelsheim, Reinheim, Seligenstadt und Wald-Michelbach. Durch die Verordnung vom 23. Mai 1946 betr. die Einrichtung eines Oberlandesgerichts für Hessen wurde das Landgericht Darmstadt in den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. eingegliedert. Zu einer Wiedererrichtung des Oberlandesgerichts Darmstadt kam es nicht mehr. Aufgrund § 93 des Gerichtsverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Ziffer 4 der Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung vom 20. März 1935 wurde mit Wirkung vom 1. September 1950 beim Landgericht Darmstadt eine Kammer für Handelssachen für den Bezirk der Amtsgerichte Offenbach und Seligenstadt mit Dienstsitz in Offenbach eingerichtet. Vom Juli 1968 an umfasste der Landgerichtsbezirk Darmstadt infolge Aufhebung und entsprechender Umverteilung verschiedener Amtsgerichte die Amtsgerichtsbezirke Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt, Offenbach und Seligenstadt. 1976 wurde die bisherige Zweigstelle des Amtsgerichts Groß-Gerau in Rüsselsheim zu einem selbständigen Amtsgericht umgewandelt und in den Bezirk des Landgerichts Darmstadt eingegliedert.
Handelskammern:
Das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 sah unter Aufhebung der regional bestehenden Handelsgerichte die Bildung besonderer Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten vor. Seit 1879 bestanden bei dem Landgericht Darmstadt zwei Kammern für Handelssachen, die eine in Darmstadt, die andere in Offenbach, welche zuständig war für die Amtsgerichtsbezirke Offenbach, Langen und Seligenstadt. Diese beiden Kammern existierten bis Kriegsende. Im Zuge des Aufbaus der Gerichtsorganisation nach dem Krieg wurden mit Verfügung des Hessischen Justizministers vom 1. August 1950 Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Kassel und Wiesbaden neu errichtet, für Darmstadt mit einer Zusatzkammer in Offenbach. Diese Kammern wurden mit Laien-Handelsrichtern besetzt, die von den Industrie- und Handelskammern vorgeschlagen wurden. Die Zahl der Kammern wurde in den Folgejahren wiederholt erhöht. Für Offenbach bedeutete dies, dass mit Wirkung zum 1. Januar 1970 eine zusätzliche Kammer für Handelssachen eingerichtet wurde. Eine weitere folgte ab dem 1. Februar 1974 so dass heute drei Kammern für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt mit Sitz in Offenbach existieren. Es sind dies die 2., 4. und 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt. Dabei handelt es sich um die 15., 16., bzw. 20. Zivilkammer. Das Personal der Kammern wird durch das Amtsgericht Offenbach gestellt, die drei Richter hingegen vom Landgericht. Die Kammern sind im Gebäude des Amtsgerichts Offenbach, Luisenstraße 27, untergebracht.
Entschädigungskammern (bis 1968):
Zur Entscheidung über die Ansprüche aus den Entschädigungsgesetzen (US-EG vom 10. August 1949, BErgG vom 18. September 1953, BEG vom 29. Juni 1956) v.a. hinsichtlich Gesundheitsschäden und Schäden im beruflichen Fortkommen wurden zum 1. Mai 1950 bei den Landgerichten Darmstadt, Kassel und Wiesbaden, zum 1. Januar 1953 auch bei dem Landgericht Frankfurt (Main), Wiedergutmachungskammern (E) - ab 1954: Entschädigungskammern - und bei dem Oberlandesgericht Frankfurt (Main) als Berufungsinstanz Entschädigungssenate gebildet. Seit dem 25. Juli 1968 ist allein die Entschädigungskammer des Landgerichts Wiesbaden erstinstanzlich zuständig. Voraussetzung für die Anrufung der Gerichte war ein ablehnender Bescheid oder ein Widerrufsbescheid oder die Untätigkeit der Entschädigungsbehörde, der Regierungspräsidien. Sämtliche hessischen Verwaltungsverfahrensakten der Entschädigungsbehörden (Regierungspräsidien) werden zentral im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden unter Abteilung 518 (Regierungspräsidien als Entschädigungsbehörden) archiviert.
1953 bestanden beim Landgericht Darmstadt insgesamt vier Wiedergutmachungskammern (E): Die Wiedergutmachungskammer (E) I in Darmstadt mit dem Vorsitzenden Landgerichtsrat Dr. Rosenthal; die Wiedergutmachungskammer (E) II in Offenbach mit dem Vorsitzenden Landgerichtsrat Dr. Bruck; die Wiedergutmachungskammer (E) III in Darmstadt mit dem Vorsitzenden Amtsgerichtsrat Beneke sowie die Wiedergutmachungskammer (E) IV in Darmstadt mit dem Vorsitzenden Landgerichtsrat Moede. Ab dem 1.4.1957 existierten nur noch die 1. und die 2. Entschädigungskammer, die ihren Sitz nun auch in Darmstadt hatte. Der 1. Entschädigungskammer stand Landgerichtsdirektor Dr. Bruck vor, der 2. Landgerichtsdirektor Dr. Rosenthal. Die 1. Entschädigungskammer war zuständig für Entschädigungssachen aus den Landgerichtsbezirken Darmstadt und Gießen (ohne den Zuständigkeitsbereich der 2. Entschädigungskammer), die 2. Entschädigungskammer war zuständig für Entschädigungssachen, für die als Entschädigungsbehörde der Regierungspräsident in Darmstadt zuständig war.
Wiedergutmachungskammern (bis 1955):
Der zweite große Komplex der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts neben der Entschädigung war die Rückerstattung geraubten Vermögens. Wiedergutmachungsbehörden waren dem Finanzministerium unterstellte Ämter für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung, die nach 1950 beim Landesamt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung in Frankfurt zentralisiert wurden. Im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden sind unter Bestand 519 (Landesamt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung) die rund 140.000 Einzelfälle zentral für ganz Hessen archiviert. Die beim Landgericht Darmstadt eingerichtete Wiedergutmachungskammer (R) I unter dem Vorsitz von Landgerichtsdirektor Bachmann (Geschäftsbereich: Rückerstattungssachen aus dem Bezirk des Amtes für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung Darmstadt und Offenbach (Landkreis Offenbach)) bestand bis zum 30.6.1954. Daneben existierte noch eine weitere Wiedergutmachungskammer (R) II mit Sitz in Offenbach, deren Vorsitzender Amtsgerichtsrat Buchczik war. Ihr Geschäftsbereich erstreckte sich auf Rückerstattungssachen aus dem Bezirk des Amtes für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung Offenbach (Landkreise Büdingen, Gelnhausen, Hanau und Stadtkreis Offenbach). Diese Wiedergutmachungskammer (R) war laut Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Darmstadt vom 1.7.1954 die einzige Rückerstattungskammer für das Gebiet des Landgerichtsbezirks, d.h. die Wiedergutmachungskammer (R) I gab es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die Kammer in Offenbach wurde am 1. April 1955 aufgelöst, alle anhängigen Verfahren gingen auf die Rückerstattungskammer bei dem Landgericht in Frankfurt (Main) mit Sitz in Frankfurt-Höchst über.
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Darmstadt von 2005 bestehen dort:
19 Zivilkammern (1.-11., 13., 17., 19., 21., 23.-26. Zivilkammer)
1 Kammer für Baulandsachen
7 Handelskammern (1.-7. Handelskammer, davon die 2., 4. und 5. mit Sitz in Offenbach. 1. Kammer = 12. Zivilkammer, 2. Kammer = 15. Zivilkammer, 3. Kammer = 14. Zivilkammer, 4. Kammer = 16. Zivilkammer, 5. Kammer = 20. Zivilkammer, 6. Kammer = 18. Zivilkammer, 7. Kammer = 22. Zivilkammer)
18 Strafkammern
1 Kammer für Bußgeldsachen
2 Strafvollstreckungskammern
Führungsaufsichtsstelle bei dem Landgericht Darmstadt
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Darmstadt von 1990 bestanden dort:
15 Zivilkammern (1.-11., 13., 17., 19. 21. Zivilkammer)
6 Kammern für Handelssachen (1.-6. Handelskammer, davon die 2., 4. und 5. mit Sitz in Offenbach.
1. Kammer = 12. Zivilkammer, 2. Kammer = 15. Zivilkammer, 3. Kammer = 14. Zivilkammer, 4. Kammer = 16. Zivilkammer, 5. Kammer = 20. Zivilkammer, 6. Kammer = 18. Zivilkammer)
14 Strafkammern
1 Kammer für Bußgeldsachen
1 Strafvollstreckungskammer
Führungsaufsichtsstelle bei dem Landgericht Darmstadt
Landgerichtspräsidenten:
1945: Adolf Gros
1947, 1. September: Julius Gilmer (1880-1959)
1950-1967 erwähnt: Dr. Hans Schröder, Vertreter zumindest zwischen 1959-1961: Dr. Niemann
1990 erwähnt: Wenzel, Vizepräsident: Bernbeck
1996 erwähnt bis 2001: Georg Schmidt von Rhein, ständiger Vertreter: Michael Bernbeck, Vizepräsident des Landgerichts
2001-2006: Thomas Aumüller, Vizepräsidentin Schichor
2007-2014: Günter Huther, vormals Landgerichtspräsident in Wiesbaden
2015: Vizepräsident Herr Blaeschke
2016- : Dr. Köbler

Enthält 

Überwiegend Zivilprozessakten, Scheidungsurteile bis 1949, Scheidungsakten der frühen 70er Jahre, wenige General- und Sammelakten. Entschädigungsakten der 50er und 60er Jahre (Landgericht Darmstadt als Entschädigungsgericht bis 1968). Termin- und Verhandlungskalender, Register

Literatur 

Franz, Eckart G.; Hofmann, Hanns Hubert; Schaab, Meinrad: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert (Beiträge der Akademie für Raumforschung und Landesplanung Bd. 100) S. 229f.

Eichler, Volker: Entschädigungsakten: Zeitgeschichtliche Bedeutung und Möglichkeiten der archivischen Erschließung. In: Vom Findbuch zum Internet. Erschließung von Archivgut vor neuen Herausvorderungen. Referate des 68. Deutschen Archivtags 23.-26. September 1997 in Ulm (Der Archivar Beiband 3), Siegburg 1998, S. 221-229.

Findmittel 

Online-Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)

Vorläufiges DV-Findbuch (2000) mit Index

Ablieferungslisten

Findkartei, angelegt von Armin Hildebrandt und Diether Degreif

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

verzeichnet 198,000 m (Stand Oktober 2023) - unverzeichnet 11,250 m (Stand Oktober 2023)

Filmkopien 

Der Bestand ist unverfilmt