HStAD Bestand H 18 Schlitz

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Justizvollzugsanstalten

Identifikation (kurz)

Titel 

Jugendarrestanstalt Schlitz

Laufzeit 

1941-1968

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

G 23 H [Oberlandesgericht Darmstadt] Nr. 2271: Das Gerichtsgefängnis in Schlitz

G 24 [Generalstaatsanwalt] Nr. 1162/9: Jugendstrafvollzug Homberg

G 24 [Generalstaatsanwalt] Nr. 1162/21: Jugendstrafvollzug Schlitz

G 24 [Generalstaatsanwalt] Nr. 1221/9: Arbeitsverwaltung beim Gerichtsgefängnis in Schlitz

G 24 [Generalstaatsanwalt] Nr. 2095: Bauliche Anordnung , Ausbau und Unterhaltung der Justizgebäude: Gerichtsgefängnis Schlitz

G 28 Schlitz Nr. G 2: Das Strafverfahren gegen Jugendliche, hier: Die Jugendgerichte

G 28 Schlitz Nr. G 2: Bildung der Schöffengerichte; Benachrichtigung und Beeidigung der Schöffen; Kleines Jugendschöffengericht

G 30 Schlitz: Gerichtsgefängnis Schlitz, Generalakten (1 Karton)

H 12 Gießen Nr. 2798: Strafvollzug im Allgemeinen

H 14 Schlitz Nr. G 27 (421): Strafrechtspflege gegen Jugendliche

H 18 Herbstein: Amtsgerichtsgefängnis und Jugendarrestanstalt Herbstein

Bestandsdaten

Aufsatz 

Rechtliche Grundlagen:
1925 wurde in Schlitz für das kleine Jugendgericht erstmals ein Jugendschöffe bestimmt. [G 28 Schlitz Nr. G 2] Mit Wirkung vom 1. Januar 1925 wurden für die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit der kleinen Jugendgerichte gehörigen Strafsachen bei jedem Amtsgericht Schöffengerichte (Jugendgerichte) eingerichtet.
Im 'Dritten Reich' kam es zu Veränderungen im Jugendstrafvollzug. Aus der Jugendarrestordnung vom 1. November 1940 geht hervor, dass der Jugendarrest in Räumen der Reichsjustizverwaltung vollzogen werden sollte. Leiter des Vollzuges war der Jugendrichter am Ort des Vollzuges. Der Jugendrichter unterstand dem Generalstaatsanwalt als höherer Vollzugsbehörde. In der Folgezeit gab es immer wieder Ergänzungen zur Jugendarrestordnung, z.B. am 11. Dezember 1940, in der auch für männliche Angehörige der Hitler-Jugend ab 14 Jahren der Jugendarrest eingeführt wurde. Weitere Ergänzungen wurden am 21. November 1940, am 27. Januar 1941, am 22. März 1941, am 13. Januar 1942, am 20. Januar 1942, am 10. Juni 1942 etc. veröffentlicht [H 14 Schlitz Nr. G 27]. Die Jugendarrestgeschäftsordnung vom 15. Mai 1944 fasste die zur Jugendarrestordnung ergangenen Verwaltungsvorschriften zusammen. Sie beinhaltete Allgemeines zu Jugendarresteinrichtungen, zur Verwaltung, zu Arbeit, Wirtschaftsbestimmungen, Gesundheitsfürsorge, Kostenerstattung, Bücherei, Belegung der Gefängnisse etc. Das Reichsjugendgerichtsgesetz vom 6. November 1943 bestimmte nach § 66 die Verbüßung von Jugendarrest in Jugendarrestanstalten oder Freizeiträumen der Reichsjustizverwaltung. Den Anweisungen für die deutschen Länderregierungen für die Verwaltung der Gefängnisse, Anordnung Nr. 19 des Alliierten Kontrollrats vom12. November 1945 [H 18 Schlitz Nr. 49] ist zu entnehmen, dass in jedem (Bundes-)Land der Justizminister einen Leiter des Gefängniswesens ernennen musste, der diesem dann verantwortlich war. Jeder Leiter des Landesgefängniswesens sollte einen Organisationsplan für das Gefängniswesen aufstellen, dessen Änderungen von der Militärregierung genehmigt werden mussten. Dieser Plan sollte folgendes enthalten: '[...] haushalterische Verwendung aller Einrichtungen und gemeinnützigen Betriebe der Strafanstalten; Einteilung der Anstalten nach Art der Bestraften; Austausch von Waren, landwirtschaftlichen Produkten, industriellen Erzeugnissen und Einrichtungen; die Auswahl, Ausbildung und der Aufbau von Personal; Benutzung der verfügbaren Verkehrsmittel; die Überführung von Gefangenen zwischen verschiedenen Anstalten; und schließlich Pläne für die Weiterentwicklung der hier angeführten Bestimmungen' [H 18 Schlitz Nr. 49]. Die Anordnung Nr. 19 muss vor dem Hintergrund der Demokratisierung Deutschlands durch die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg gesehen werden und sorgte für eine insgesamt humane Behandlung der Inhaftierten. Jeder Strafanstaltsleiter sollte außerdem zu Beginn eines jeden Monats das monatliche Gefangenenberichtsformular (LP-3) ausfüllen und an die Militärregierung senden [H 18 Schlitz Nr. 49]. Ab 1946 mussten neben dem monatlichen Gefängnisbericht noch Listen mit persönlichen Daten der 'nicht verurteilten' Gefangenen für die amerikanische Militärregierung angefertigt werden. Ab dem 1. Oktober sollte weiterhin dem monatlichen Gefängnisbericht eine Liste hinzugefügt werden, die alle ausländischen Personen (displaced persons ) und Untersuchungsgefangene aufführte [H 18 Schlitz Nr. 49]. Zwischen 1947 und 1949 wurden in einigen Ländern, darunter auch Hessen, neue Strafvollzugsordnungen erlassen, die sich an die Fassung von 1940 anlehnten, aber doch grundlegende Veränderungen beinhalteten. Die Ordnung für das Gefängniswesen in Hessen vom 23. Mai 1949 trat am 1. Juli 1949 in Kraft.

Bestandsgeschichte 

Der Bestand H 18 Schlitz wurde vermutlich Anfang der 80er Jahre von Frau Wolf, Herrn Dr. Degreif oder Herrn Dr. Hildebrandt übernommen, ein Eintrag im Aktenzugangsbuch fehlt jedoch. Durch Herrn Dr. Maaß erfolgte eine erste Sichtung und grobe inhaltliche Erfassung der Unterlagen in Hadis. Im Mai und Juni 2005 wurde der Bestand von Frau Pujari (Anwärterin) erschlossen und verzeichnet.

Geschichte des Bestandsbildners 

Geschichte der Jugendarrestanstalt Schlitz
Die Außenstelle Schlitz des Gefangenenlagers Rodgau in Dieburg benutzte das Gerichtsgefängnis Schlitz im April und Mai 1939 während des Lageraufbaus zur Lagerung von Vorräten, im Juni 1939 wurde es wieder geräumt [G 24 Generalstaatsanwalt Nr. 2095]. Aus der Jahresanweisung über die Beschäftigung der Gefangenen vom 4. April 1940 geht hervor, dass das Gerichtsgefängnis Schlitz im Rechnungsjahr 1939 geschlossen oder nicht belegt war. In der Jahresnachweisung von 1941 wird vermerkt, dass das Gerichtsgefängnis Schlitz aufgrund der Kriegsverhältnisse (Einberufung des Aufsichtsbeamten) im Rechnungsjahr 1940 ebenfalls geschlossen blieb [G 24 Generalstaatsanwalt Nr. 1221/9]. Die Jugendarrestanstalt wurde 1941 im Gerichtsgefängnis Schlitz für Männer und Frauen eröffnet. Aus einem Schreiben des Oberlandesgerichtspräsidenten vom 28. November 1940 an den aufsichtsführenden Richter des Amtsgerichtes Schlitz geht hervor, dass das Wartezimmer des Amtsgerichtes in Schlitz umgebaut werden sollte, um dort den Jugendarrest (Wochenendkarzer) durchzuführen [G 24 Generalstaatsanwalt Nr. 1162/9]. 1947 beschloss das Hessische Justizministerium, ein weiteres Gerichtsgefängnis im Bezirk des Landgerichts Giessen zu eröffnen, da das Gerichtsgefängnis in Grossenlüder keine Gefangenen mehr aufnehmen konnte und das im Krieg zerstörte Gerichtsgefängnis Fulda noch nicht bezugsfertig war. Das Gerichtsgefängnis sollte in Schlitz eröffnet werden, wozu jedoch die dortige Jugendarrestanstalt geschlossen werden musste. Eine Jugendarrestanstalt sollte stattdessen in Herbstein oder Ulrichstein eröffnet werden. Am 10. Dezember 1947 hörte das Gerichtsgefängnis Schlitz auf, Jugendarrestanstalt zu sein und wurde am gleichen Tag wieder Gerichtsgefängnis, das allerdings nur Männer aufnahm. Ebenfalls am 10. Dezember 1947 wurde das Gerichtsgefängnis Herbstein in eine Jugendarrestanstalt für männliche Jugendliche aus den Kreisen Lauterbach, Fulda, Hünefeld, Hersfeld, Ziegenhain und Alsfeld umgewandelt. Das Gefängnis in Ulrichstein sollte als Gerichtsgefängnis eröffnet werden. Durch einen Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 12. Dezember 1953 wurde das Gerichtsgefängnis Schlitz zum 15. Januar 1954 wieder als Jugendarrestanstalt eröffnet. Sie war nun hinsichtlich des Jugendarrestvollzuges für den gesamten Landgerichtsbezirk Fulda sowie die Amtsgerichtsbezirke Alsfeld, Laubach, Grünberg, Schotten und Homberg (Oberhessen) des Landgerichtsbezirks Gießen zuständig [H 12 Gießen Nr. 2798]. Infolgedessen wurde der Vollstreckungsplan des Landes Hessen vom 29. August 1952 entsprechend geändert [H 18 Schlitz Nr. 116]. Durch Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 26.10.1968 wurde die Jugendarrestanstalt Schlitz am 31. Dezember 1968 geschlossen [H 18 Schlitz Nr. 117].

Enthält 

Aufnahmeersuchen mit Lebensläufen der Gefangenen, Entlassungsscheine, Belegungsbücher, Vollstreckungsregister, Zu- und Abgangsbücher, Arrestkalender, Kostbücher, Hausbewirtschaftung und Verwaltung, Arbeitsbetrieb, Unterlagen der amerikanischen Militärregierung, Vorprovenienzen (Jugendstrafanstalt Rockenberg, Jugendarrestanstalt Herbstein, Gerichtsgefängnis Fulda).

Literatur 

[Die Signaturen beziehen sich auf die Dienstbibliothek des Staatsarchivs Darmstadt]:

Allgemeine Hausordnung für die Vollzugsanstalten des Landes Hessen vom 22. September 1952. Hg. vom Hessischen Ministerium der Justiz. [H 888/15]

Arbeitsverwaltungsordnung für die kleineren Justizvollzugsanstalten vom 14. März 1942. Hg. vom Reichsministerium der Justiz. [H 18 Schlitz]

Deutsche Justiz. Rechtspflege und Rechtspolitik. Amtliches Blatt der deutschen Rechtspflege. 8. November 1940. Ausgabe C Nr. 45. [AD 194/36]

Zur Einführung des Jugendarrests. Abgekürzter Bericht über die Festsitzung der Akademie für Deutsches Recht am 6. November 1940 und die Jugendrichtertagung im Reichsjustizministerium am 7. November 1940. Berlin 1940. [Just 10301/10]

Franz, Eckhart; Hofmann, Hanns; Schaab, Meinrad: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. Hannover 1989 (Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14). [D 2/20 -100-]

Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO) vom 15. Mai 1944. Sonderveröffentlichung der Deutschen Justiz Nr. 31.[Just 422 -31-]

Kolling, Hubert: Ein 'Reform-Versuch' des Strafvollzugs nach 1945. Das Gefangenenhospital - Sondervollzugsanstalt - Marburg (Lahn) 1947-1952. Darmstadt und Marburg 1990 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 78). [H 888/130]

Kostordnung für die Vollzugsanstalten des Landes Hessen vom 1. Januar 1951. Hg. vom Hessischen Ministerium der Justiz. [H 18 Schlitz]

Untersuchungshaftvollzugsordnung vom 12. Februar 1953. Hg. vom Hessischen Ministerium der Justiz.

Vollstreckungsplan für das Land Hessen vom 29. August 1952. Hg. vom Hessischen Minister der Justiz. [H 889/12]

Vollstreckungsplan für das Land Hessen vom 2. Oktober 1958. Hg. von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. [H 889/13] und Vollzugsplan des Landes Hessen 1965.

Arbeitsverwaltungsordnung für die kleineren Justizvollzugsanstalten vom 14. März 1942. Hg. vom Reichsministerium der Justiz. [H 18 Schlitz]

Findmittel 

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

verzeichnet 2,625 m (Stand März 2024)