HHStAW Bestand 361

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Personenstandsverzeichnisse und Kirchenbuchauszüge

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Abt. 361 ist ein zu unbekannter Zeit im Archiv gebildeter Pertinenzbestand.
Den Kern der Überlieferung bilden Kirchenbuchauszüge von Nassau-Weilburg ab 1771 sowie jene des preußischen Kreises Wetzlar aus dem 19. Jahrhundert. Da ein großer Teil der dort 1816 vereinten Ortschaften dem Fürstentum Nassau-Weilburg entstammte, setzt die Überlieferung gleichfalls oft mit 1771 ein, sonst meist erst ab 1838. Hinzu kommen schließlich die wenigen Gemeinden des hessischen Amtes Homburg v.d. Höhe nach 1808. Sie alle sind 1932 im damaligen preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden vereint.
In die aus den drei genannten Komponenten bestehende Archivaliensammlung wurden in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg ohne eine erkennbare Systematik familienkundliche Ausarbeitungen wie Ortssippenbücher und Kirchenbuchverkartungen eingemischt. Letztere sind aber nur zu einem geringeren Teil in die vorliegende Abteilung gelangt. Man findet sie noch in größerer Zahl in den familien- und heimatkundlichen Nachlässen des Hauptstaatsarchivs, in der Abt. 3004 Handschriften, in den Sammlungen der Familienkundlichen Gesellschaft für Nassau und Frankfurt (Abt. 1198) sowie als Manuskripte in der Bibliothek des Hauptstaatsarchivs.
Im Jahr 1982 wurde der Bestand von dem Archivangestellten Werner Seeger durch ein maschinenschriftliches Findbuch in alphabetischer Abfolge nach Ortsnamen erschlossen und in späteren Jahren bis gegen 1990 durch umfangreiche Nachträge ergänzt. Der Verfasser verweist darin auch auf vergleichbare Überlieferungen in den anderen Beständen des Archivs. Als sachthematisches Inventar bleibt das Findbuch somit auch nach der Erfassung der im Bestand selbst überlieferten Unterlagen in Arcinsys weiterhin von Wert.

Geschichte des Bestandsbildners 

In den nassauischen Territorien des Alten Reiches wurden keine separaten Personenstandsregister geführt, die Kirchenbücher mussten genügen. Im Herzogtum Nassau wurden dann zwar zivile Personenstandsregister verbindlich, doch oblag deren Führung den Pfarrern der Mehrheitsreligion vor Ort für alle Glaubensrichtungen gemeinsam einschließlich der Juden. So befinden sich diese Register heute in den Pfarrarchiven bzw. in den zuständigen zentralen Kirchenarchiven. Eine doppelte Führung gab es nur für wenige Jahre zwischen 1818 und 1824. Diese Dubletten liegen heute zumeist im Hauptstaatsarchiv in der Abt. 211.
Ebensowenig haben Kirchenbuchduplikate in Nassau eine Tradition. Lediglich im Fürstentum Nassau-Weilburg bestand ab 1771 die Pflicht, Kirchenbuchauszüge an die Regierung abzuliefern. Im 19. Jahrhundert gab es eine ähnliche Verpflichtung in Preußen ab 1838 sowie in der Landgrafschaft Hessen-Homburg.

Findmittel 

Findbuch von Werner Seeger, 1982, mit Nachträgen

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

34,00 lfm

Bearbeiter 

Werner Seeger, 1982