HHStAW Bestand 1071

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Wiesengenossenschaft Oberbrechen

Laufzeit 

1875-1947

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Akten der 'Wiesengenossenschaft Oberbrechen' gelangten über Vermittlung des Regionalforschers Eugen Caspary aus Niederselters in das Hessische Hauptstaatsarchiv und wurden am 2. Dezember 2005 von Herrn Dr. Hartmut Heinemann unter der Zugangsnummer 107/2005 als Abteilung 1071 übernommen. Die Unterlagen waren bei Übernahme nur teilweise durch Fadenheftung zu Akten zusammengefasst; ein Großteil der Schriftstücke lagerte lose und ungeordnet in Pappumschlägen. Im Rahmen der Verzeichnung wurde der Bestand im Zeitraum vom 2. bis 15. August 2007 geordnet, dabei wurden durch Zusammenführung von Schriftstücken nach thematischen Gesichtspunkten teils neue Akten gebildet und fortlaufend die Signaturen 1 bis 97 vergeben. In einem weiteren Bearbeitungsschritt wurden die Akten entmetallisiert, in Pappen eingeschlagen und in säurefreie Stülpkartons verpackt.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Wiesengenossenschaft Oberbrechen wurde am 6. November 1875 auf Anordnung des Landratsamts-Verwalters des preußischen Unter-Lahnkreises gegründet. Die gesetzliche Grundlage für diesen Zusammenschluss bildete die 'Verordnung betreffend die Bildung von Genossenschaften zu Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen in den neu erworbenen Landestheilen' vom 28. Mai 1867 (Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1867, Berlin 1868, S. 769). Die Gründung erfolgte, um im Interesse der Allgemeinheit eine geordnete Wasserbewirtschaftung für die landwirtschaftlichen Grundstücke zu gewährleisten und den Ertrag der bewirtschafteten Wiesen zu steigern.
Die Gemarkung Oberbrechen - zwischen Limburg und Bad Camberg gelegen - grenzt östlich an Niederselters, südlich an Dauborn und Werschau, westlich an Niederbrechen und nördlich an Weyer und ist damit Teil des so genannten 'Goldenen Grunds', einer vornehmlich mit Löss bedeckten, fruchtbaren Ackerlandschaft.
Bereits in den Jahren 1873 bis 1875 waren im Emsbachtal und Laubusbachtal Schleusen und Wehre, die eine gleichmäßigere Bewässerung der Wiesen gewährleisten sollten, gebaut worden. Die entstandenen Kosten wurden von einer so genannten 'Konsolidationsgesellschaft' getragen, die als Vorläuferorganisation der dortigen Wiesengenossenschaft gewertet werden kann. Da aufgrund dieser Maßnahmen beträchtliche Qualitäts- und Quantitätssteigerungen des Ertrages erzielt werden konnten, wurde die Anlage weiterer Wehre, Schleusen sowie Be- und Entwässerungsgräben beschlossen. Zusätzlich sollte die Umgestaltung der Wiesen in Rücken- und Hangbau erfolgen. Zur Durchführung dieses auf vier Jahre angelegten Bauprojektes wurden die Wiesenbesitzer zur Wiesengenossenschaft Oberbrechen zusammengeschlossen (Vgl.: Denkschrift über das Wiesen-Meliorationsgebiet in der Gemarkung Oberbrechen 1875; HHStAW Abt. 1071, Nr. 2.).
Die Finanzierung von gemeinschaftlich genutzten Be- und Entwässerungsgräben, Schleusen und Wehren erfolgte durch die Erhebung der so genannten Wiesengelder, die jährlich von den Genossenschaftsmitgliedern in Abhängigkeit von der Größe ihres Wiesenbesitzes zu zahlen waren. Zusätzlich war jedes Mitglied verpflichtet, für den Umbau der eigenen Wiese selbst aufzukommen (Vgl.: Artikel 12 und 14 der besonderen Bestimmungen in der Wiesen-Ordnung der Wiesengenossenschaft 1891, S. 4 f; HHStAW Abt. 1071, Nr. 4.).
An der Spitze der Wiesengenossenschaft stand der Wiesenvorstand, der von der Gesamtheit der Genossenschaftsmitglieder gewählt wurde und sich aus dem Wiesenvorsteher und zwei Wiesenschöffen nebst deren Stellvertretern zusammensetzte. Zu den Hauptaufgaben des Wiesenvorstandes zählte neben der Buchführung die regelmäßige Begehung und Kontrolle der Wiesen mit deren Be- und Entwässerungsanlagen (Vgl.: Artikel 1 bis 3 der allgemeinen Bestimmungen in der Wiesen-Ordnung der Wiesengenossenschaft 1891, S. 1; HHStAW Abt. 1071, Nr. 4.). Die stetige Aufsicht über die Wiesen und Wässerungsanlagen oblag dem Wiesenwärter, der ebenfalls von den Genossenschaftsmitgliedern gewählt wurde und dem Wiesenvorsteher unterstand (Vgl.: Artikel 1 der Dienstanweisung für die Wiesenwärter der Wiesengenossenschaft Oberbrechen in der Wiesen-Ordnung der Wiesengenossenschaft 1891, S. 8; HHStAW Abt. 1071, Nr. 4.).

Enthält 

Der Bestand umfasst 0,5 lfm Akten, Lagepläne und Flurkarten der Gemarkung Oberbrechen mit einer Laufzeit von 1875 bis 1947. Die schwerpunktmäßige Überlieferung bilden die Jahresrechnungen, Voranschläge über Einnahmen und Ausgaben sowie die Hebelisten der Wiesengenossenschaft der 1880er bis 1930er Jahre. Unterlagen aus den Kriegs- und Nachkriegsjahren (1939 bis 1947) sind kaum bzw. nur sporadisch vorhanden. Zwei Karten der Gemarkung Oberbrechen, so genannte Messtischblätter, wurden in Absprache mit Herrn Dr. Häbel kassiert, da diese an anderer Stelle überliefert sind.

Literatur 

Dünkelberg, Friedrich Wilhelm: Der Wiesenbau in seinen landwirthschaftlichen und technischen Grundzügen. Für Landwirthe, Techniker und Verwaltungs-Beamte. Nebst drei Anhängen über Entwässerung (Drainage), die Technik der Bewässerung mit städtischen Canalwasser und das angewandte Nivelliren, 3. durchgesehene und sehr vermehrte Aufl., Braunschweig 1894.

Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1867, Berlin 1868, S. 769.

Hoppe, Ansgar: Die Bewässerungswiesen Nordwestdeutschlands. Geschichte, Wandel und heutige Situation (Abhandlungen aus dem Westfälischen Museum für Naturkunde, 64; 1), Münster 2002.

Vincent, L.: Bewässerung und Entwässerung der Äcker und Wiesen, 3. Aufl., Berlin 1890.

Findmittel 

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

0,63 lfm (97 Nummern)

Bearbeiter 

Astrid Freese, 2007

Benutzung 

Nutzung nach dem Hessischen Archivgesetz