HHStAW Bestand 1063

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Johann Conrad Causenius

Laufzeit 

1448-1676

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Der Friedberger Rechtsgelehrte Dr. jur. Johann Conrad Causenius (+ 1676) vermachte in seinem Testament sein gesamtes, recht beträchtliches Vermögen, seine umfangreiche Bibliothek mit insgesamt etwa 9.055 Schriften und seine Akten als überzeugter Kalvinist der Hohen Schule in Herborn (vgl. K.Schmidt, Job. Conrad Causenius, ein Friedberger Rechtsgelehrter des 17. Jahrhunderts, Friedberg 1934, H. Gensicke, Der Nachlaß des Johann Conrad Causenius in: Wetterauer Geschichtsblätter, 28, Friedberg 1979).
Seine Bibliothek ist heute auf die Bibliothek des Theologischen Seminars in Herborn und die Landesbibliothek in Wiesbaden verteilt. Einige hundert juristische Schriften wurden um 189O an die preußische Staatsbibliothek in Berlin verkauft.
Sein Nachlass enthält zugleich auch den seines Vaters Dr. Andreas Causius (geb. Grünberg 1562, + Friedberg 1643), seit etwa 1596 Advokat in Friedberg, seit 1617 Syndikus der Reichsstadt Friedberg, 1608-20 Rat von Solms-Lich, von 1616-30 Rat der Grafen von Stolberg.
Dr. Johann Conrad Causenius (geb. Friedberg 1601, + Friedberg 15.11.1676) war Advokat in Friedberg, seit 1631 Rat und Oberamtmann der Grafen von Stolberg in Ortenberg, seit 1636 Syndikus der Reichsstadt Friedberg, 1647-59 Amtmann von Solms-Laubach für die Herrschaft Rödelheim, seit 1647 Rat und Oberamtmann von Solms-Laubach zu Laubach, Rat von Haus aus der Grafen von Wied und der Grafen von Sayn-Wittgenstein 1649 und des Fürstabts von Fulda 1649-57.
Er war wohl der Verfasser der anonymen Stolberger Deduktionen (vgl. Nrn. 443-445).
Nach der Auflösung der Hohen Schule in Herborn durch Napoleon im Jahr 1812 kam der Nachlass Causenius mit deren Archiv im 19. Jahrhundert ins Staatsarchiv.
Ein Rest des Nachlasses blieb jedoch noch in Herborn. Man fand ihn dort, als man um 189O den großen Saal auf dem Dachboden des Schiffes der oberen Kirche räumte. Es sollen nach einem Bericht von J.J. Hoffmann von 1906 (Herborner Geschichtsblätter 3. Jg., 1906 , Sp. 88) eine Menge Pergamenturkunden und Prozessakten der Städte und Adelsgeschlechter der Wetterau gewesen sein, vermischt mit Schriftstücken und Drucksachen der Hohen Schule. Nach jenem Bericht, der in den Angaben über den Umfang möglicherweise etwas übertreibt, wurden diese Nachlassteile verkauft und zwar an einen Metzger für 3 Mark. Die Pergamente soll dieser unter dem Wurstkessel verbrannt und die 'geschriebenen sonstigen Schriften zum Einwickeln von Wurst etc.' verwandt haben. Dadurch bekamen J.J. Hoffmann in Herborn und Pfarrer Allmenröder in Oberbiel Kenntnis von dem Verkauf und Gelegenheit einige hundert Schriftstücke zu retten.
Wohl angeregt von diesem Bericht schickte Dekan Professor Haußen in Herborn 1906 fünf Bündel dieser, seiner Zeit auf dem Kirchenspeicher gefundenen Akten an das Staatsarchiv in Wiesbaden. Das Archiv übernahm davon 1907 zwei Bündel zum Nachlass Causenius, die jedoch in der chaotischen Masse nicht mehr identifiziert werden konnten. Aus dem Nachlass des Pfarrers K.A. Allmenröder (1828-1912) in Oberbiel (Abt. 1168, 1) erwarb das Hauptstaatsarchiv 1970 eine ganze Anzahl von Schriftstücken aus dem Nachlass Causenius, die in diesen zurückgelegt wurden (in 1063 Nrn. 1, 22, 65, 115, 214, 259, 260a, 260b , 274, 277a, 278a, 298, 301, 322, 324, 328, 330, 331a, 333, 344a, 354, 355, 375, 383, 389 u. 427a).
Einzelstücke aus dem Nachlass Causenius wurden 1978 im Autographenhandel (Autographen und Urkunden, Katalog 614, J.A. Stargardt, Marburg 1978 S.41 Nr. 125, S.43 Nr. 133) angeboten. Erst nach Abschluss der Ordnungsarbeiten, als die Reinschrift der Druckvorlage für Findbuch und Indices bereits fertiggestellt war, zeigte es sich, dass die von J.J. Hoffmann übernommenen Teile sich als Depositum des Herborner Geschichtsvereins im Stadtarchiv Herborn erhalten haben. Dieser jetzt nachträglich verzeichnete Nachlassteil enthält meist Einzelschriftstücke von Vorgängen im Hauptteil, zu einem Drittel jedoch auch Vorgänge, von denen sich im Hauptteil nichts findet.
Die Papiere des Nachlasses waren 1976, 300 Jahre nach dem Tod des Causenius, fast Blatt für Blatt chaotisch vermischt und unbenutzbar. Alte Zusammenhänge waren nur noch selten in Spuren zu fassen. Sehr erschwert wurde die Ordnung durch die Sparsamkeit des Dr. Causenius, der jedes freie Stück Papier aus älteren Vorgängen, eigenen Konzepten und Korrespondenzen, aber auch aus denen seines Vaters, seiner Dienstherren und Klienten, für neue Konzepte, für Korrespondenzen, Prozessschriften, Gutachten und Verträge wiederverwendete. Die Schriftstücke wurden durchweg zum jüngsten erkennbaren Vorgang gelegt und in Sachgruppen und nach Sachbetreffen in insgesamt 479 Aktenbänden und Heften zusammengefasst und verzeichnet. Davon liegen 441 (etwa 4,1 lfm) im Hauptstaatsarchiv, der Rest, mit Nachträgen zu vielen dieser Stücke (etwa 0,8 lfm), im Stadtarchiv Herborn, jedoch in Kopien auch im Hauptstaatsarchiv.
Außer Familienpapieren sind es vor allem Vorgänge aus der Anwaltstätigkeit sowie Handakten aus den amtlichen Funktionen. Der Nachlass enthält jedoch, oft nur in wenigen Blättern, auch zahlreiche Vorprovenienzen.

Geschichte des Bestandsbildners 

Johann Conrad (Konrad) Causenius (Caussenius, Kauss); Lebendaten: 1601-1676; Jurist, Advokat in Friedberg (Hessen), in verschiedenen Diensten als Rat und Amtmann, u.a. der Grafen von Stolberg und der Grafen von Solms, Syndikus der Reichsstadt Friedberg; gesamter Besitz und Nachlass testamentarisch der Hohen Schule in Herborn vermacht.
Siehe auch Bestandsgeschichte!

Enthält 

Familienpapiere, Handakten aus amtlicher Tätigkeit und Anwaltschaft, Reichs-, Landes- und Haussachen einzelner Fürsten und Grafen, Rechtssachen zu einzelnen Orten und Personen vornehmlich der Wetterau, auch Nachlass des Vaters Dr. Andreas Causenius (1562-1643).

Findmittel 

Findbuch von Hellmuth Gensicke, 1979

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

5,00 lfm (479 Nummern)

Bearbeiter 

Hellmuth Gensicke, 1979

Benutzung 

Nutzung nach dem Hessischen Archivgesetz