HHStAW Bestand 554

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landesbildstelle Hessen

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Abt. 504: Schriftwechsel über Angelegenheiten der Landesbildstelle sowie Korrespondenz derselben mit dem übergeordneten Dienstherren.

Bestandsdaten

Aufsatz 

Entwicklung des deutschen Bildstellenwesens
Um 1850 entwickelte sich das Lichtbild als eine neue und schnelle Art der Darstellung von Personen, Gegenständen und Landschaften. Es gibt aber keine Aufzeichnung über den verstärkten Einsatz dieser Mittel in Schulen. Erst mit der Ausbreitung der Elektrizität und der Entwicklung des Film sowie des Lichtwerfers wurden bessere pädagogische Hilfen geschaffen. Von der Uraufführung des ersten Films durch Max Skladanowsky am 1.11.1895 in Berlin bis zum ersten Einsatz im Bildungssystem verging nur wenig Zeit, denn schon im Jahre 1901 nutzen Biologen an deutschen Gymnasien 'bewegte Bilder'. Sehr früh erkannten einzelne Pädagogen, dass sich bildreiche Vorführungen leichter im Gedächtnis einprägen und somit große Lernverbesserungen bringen können. Aus dieser Entwicklung heraus kam es 1907 zur Gründung der 'Kommission für lebende Photographien' in Hamburg mit dem Bestreben, Filme als vorzügliches Veranschauungsmittel im Schulunterricht einzuführen. Zum Erleben des Mediums Film für Schüler wurden in den verschiedensten Städten des Deutschen Reichs erste 'Schulkino-Gemeinden' gegründet, aus denen die Lichtbildstellen erwuchsen. Die erste staatliche Lichtbildstelle wurde im Jahre 1908 im oberschlesischen Gleiwitz eingerichtet und leitete damit eine rasche Entwicklung mit dem neuen Bildungsmedium ein. Obgleich das preußische Kultusministerium in einem Erlass vom 8.3.1912 noch vor den Gefahren des Filmes warnte, kam es dennoch am 14.2.1914 aufgrund der offensichtlichen Erfolge zur Übertragung der Verantwortung für die Beschaffung von neuen technischen Unterrichtsmitteln an die Schulen bzw. die Lehrkräfte. Dies geschah wahrscheinlich auch durch die rege Werbung für das neue Medium durch die schon im Jahre 1912 entstandene Fachpresse für 'Schulkinomategraphie' und den darin geführten regen Meinungsaustausch. Ausschlaggebend für die schnelle Verbreitung der Filmvorführung ist aber auch die Tatsache, dass gerade zu jener Zeit der elektrische Strom Einzug in die meisten Schulen hielt und damit eine der wichtigsten Grundlagen für Lichtbildschauen bildete. 1915 kam es zur Gründung des 'Zentralinstituts für Erziehung und Unterricht', welches schon im Jahre 1917 in Stettin die ersten Lehrgänge über die Lichtspielreform veranstaltete. Selbst der andauernde Krieg konnte die Entwicklung nicht einschränken und so schlossen sich einige deutsche Städte - darunter auch Frankfurt am Main, Wetzlar und Hofheim - am 1.4.1918 zum 'Bilderbühnenbund deutscher Städte' zusammen. Anders als bisher mussten die Mitgliedsstädte in diesem Bund die Filme für die Schule nicht mehr kaufen, sondern konnten sie untereinander austauschen. Auch nach dem Krieg nahm die Verbreitung des Schulfilms und damit die der Bildstellen ihren Lauf, denn in den 1920er Jahren kam es im Deutschen Reich zu einem ständig wachsenden Ausbau des Bildstellennetzes. Beginnend mit politischen Erlassen in den Ländern gründeten sich Verbände zur Förderung des Lichtbildwesens, durch welche schnell ein erstes Netz von Bildstellen auf Landes-, Provinzial- und Kreisebene entstand. Nachdem die Länder schon Gesetze zum Einsatz von Filmen in Schulen erlassen hatten, lag es nahe, auch ein Reichsgesetz auf den Weg zu bringen, wofür schon vor der NS-Machtübernahme im Jahre 1932 erste Pläne vorlagen. Mit dem Reichsfilmgesetz führte Reichsminister Dr. Goebbels im Februar 1934 ein allgemeines Gesetz für den Einsatz von Filmen ein, worauf sich das 'Reichgesetz über den Unterrichtsfilm und amtliche Bildstellen' vom 26.6.1934 begründen konnte. In dem Gesetz wurde der Film als gleichberechtigtes Lehrmittel eingestuft, das überall da eingesetzt werden sollte, wo das bewegte Bild eindringlicher in Erinnerung bleibt als das Buch. Demnach sollte es in den folgenden Jahren gelingen, dass jede Schule mit Filmgeräten ausgerüstet und mit den erforderlichen Unterrichtsfilmen versorgt werde. Im Gegensatz zum Reichsfilmgesetz wurde aber in diesem darauf verwiesen, dass in den Schulen nur Filme zur Bildung und nicht zur Politik gezeigt werden dürfen. Zur reichsweiten Leitung der Vorhaben wurde die 'Reichstelle für den Unterrichtsfilm' in Berlin gegründet, welche auch für eine umfassende Produktion und Versorgung mit Filmmaterial zuständig war. Außerdem wurde eine einheitliche Gliederung des Bildstellenwesens beschlossen und vorgegeben für welche Gebiete die neu eingerichteten Landesbildstellen zuständig seien. Dabei wurden auch die Bereiche der Landesbildstelle Hessen-Nassau in Frankfurt a.M. und der Landesbildstelle Hessen in Darmstadt noch einmal festgeschrieben. Erstmals gab es auch eine einheitliche Regelung für die Finanzierung der Bildstellen, wonach jeder Schüler 15 Pfennige pro Schuljahr als Lehrmittelbeitrag zu bezahlen hat und dieses Geld einzig für die Beschaffung von Geräten und Filmen verwendet werden darf. Mit dem Ende des Krieges und dem Untergang des Deutschen Reichs war auch die Tätigkeit der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm erloschen. Um aber weiterhin eine einheitliche Versorgung mit Filmen zu gewährleisten, wurden in den Besatzungszonen neue überregionale Stellen geschaffen. Für die amerikanische Besatzungszone vereinbarten die Unterrichtsminister der Länder Groß-Hessen, Württemberg und Bayern am 5.2.1946 die Gründung des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) mit Sitz in München. Es hatte die grundlegende Aufgabe, die Versorgung der Schulen und Hochschulen mit Filmen, Lichtbildern und akustischen Lernmitteln sowie mit den erforderlichen technischen Geräten sicherzustellen. Insgesamt erhielt das Institut alle Aufgaben und Befugnisse der ehemaligen Reichsstelle. Mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 wurden die Zuständigkeiten über die Landesbildstellen aller Besatzungszonen und Westberlins nach München übertragen. Dasselbe geschah auch im Jahre 1990 nach der deutschen Einheit, als in den neuen Bundesländern die Bezirksstellen für Unterrichtsfilm in die Landesbildstellen umgewandelt wurden.
Stadt- und Kreisbildstellen in Hessen
Bildstelle (Nr. Name) - Sitz - Gründungsjahr
1. Alsfeld - Alsfeld - 1929
2. Bergstraße - Heppenheim - 1924
3. Biedenkopf - Biedenkopf - 1934
4. Büdingen - Büdingen - 1924
5. Darmstadt - Darmstadt - 1922
6. Dieburg - Dieburg - 1928
7. Dillkreis - Dillenburg - 1924
8. Erbach - Erbach - 1934
9. Eschwege - Eschwege - 1934
10. Frankenberg - Frankenberg - 1926
11. Frankfurt am Main - Frankfurt am Main - 1926
12. Wetteraukreis - Friedberg - 1934
13. Schwalm-Eder-Kreis - Fritzlar-Homberg - 1934
14. Fulda - Fulda - 1933
15. Gelnhausen - Gelnhausen - 1934
16. Gießen - Gießen - 1934
17. Groß-Gerau - Groß-Gerau - 1934
18. Hanau - Hanau - 1934
19. Hersfeld - Hersfeld - 1935
20. Hofgeismar - Hofgeismar - 1935
21. Hünfeld - Hünfeld - 1934
22. Kassel - Kassel - 1917
23. Lauterbach - Lauterbach - 1924
24. Limburg - Limburg - 1934
25. Main-Taunus-Kreis - Hofheim - 1934
26. Marburg-Land - Kirchhain, Marburg - 1924, 1951
27. Marburg-Stadt - Marburg - 1934
28. Melsungen - Melsungen - 1934
29. Oberlahn - Weilburg - 1934
30. Hochtaunuskreis - Bad Homburg v. d. H. - 1933
31. Offenbach - Offenbach - 1913
32. Rheingau - Eltville, Oestrich - 1934
33. Rotenburg - Rotenburg - 1935
34. Main-Kinzig-Kreis - Schlüchtern - 1934
35. Untertaunuskreis - Bad Schwalbach - 1934
36. Neu-Anspach - Anspach, Usingen - 1934
37. Waldeck - Korbach - 1926
38. Wetzlar - Wetzlar - 1934
39. Wiesbaden - Wiesbaden - 1936
40. Witzenhausen - Witzenhausen - 1934
41. Wolfshagen - Wolfshagen - 1934
42. Ziegenhain - Ziegenhain - 1934
44. Rüsselheim - Rüsselsheim - 1979

Bestandsgeschichte 

Archivische Übernahme
Der vorliegende Bestand kam im Frühjahr 2002 unter den Zugangsnummern 26/2002 und 34/2002 in das Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden und umfasste rund 47 lfm. Die Ablieferungen, welche aus Verwaltungsakten, Fotos, Dias, Videos und einigen Datenträgern bestanden, ergaben sich aus den Aussonderungen am 20. Februar und 7. März 2002 (Gebäude der Landesbildstelle in der Gutleutstraße 8-12 in Frankfurt a.M.). Die Aussonderungen waren notwendig geworden, als sich abzeichnete, dass die Behörde kurzfristig umziehen, zum Großteil jedoch aufgelöst werden würde.
Die Verwaltungsakten lagen verteilt auf die Keller-, die Registratur- und Diensträume. Die umfangreichen Foto-, Dia- und Film-Reihen wurden größtenteils dem Institut für Stadtgeschichte Frankfurt überlassen, da sie meist Frankfurter Betreffe aufwiesen. Allein die Negativsammlung umfasste eine Menge von 120.000 Stück. Der Bestand, wie er sich in der abgegebenen Form vorfand, deckte vor allem die Zeit von der Gründung der Landesbildstelle im Jahre 1949 bis kurz vor die Auflösung im Jahr 2002 ab. Die bei der Gründung erhaltenen Akten der alten Landesbildstelle der Provinz Hessen-Nassau wurden ohne Übergang weitergeführt. Wenige Akten stammten augenscheinlich aus den Beständen der Landesbildstelle Hessen in Darmstadt. Die ältesten Stücke waren die Rechnungsbücher von 1942 der Landesbildstelle in Frankfurt a.M..
Der Schriftwechsel mit den Kreisbildstellen ist seit Kriegsende durchgängig vorhanden. Mit dem sich abzeichnenden Ende und der vorrangigen Belieferung der Schulen im Frankfurter Raum ab Mitte der 1990er Jahre nahm auch die Schriftlichkeit in auffälliger Weise ab, was an der Überlieferungsmenge sehr gut zu beobachten ist.
Bearbeitung des Bestandes
Vor der Verzeichnung hatte der Bestand etwa einen Umfang von 47 lfm. Metern, der sich aber durch die Verzeichnung und die Nachkassation verringerte.
Verschiedene Medien wurden anderen Bestände zugewiesen. Zwei Umzugskartons mit Dia-Serien wurden in die Abt. 3009/75 und die lose Foto-Sammlung von etwa 1 Meter in Abt. 3008/43 überführt. Weiterhin wurden Bücher, Veranstaltungshefte, Videokassetten (Abt. 3026), Disketten und CDs (Abt. 3028) bewertet und ggf. übernommen.
Als Serien überliefert sind z.B. chronologische Sammlungen von Jahresberichten, Tagungen und Fotosammlungen. Eine weitere Serie bildete der Schriftwechsel mit den Kreisbildstellen.

Geschichte des Bestandsbildners 

Entwicklung der hessischen Bildstellen
Mit dem steigenden Interesse der Kommunen für Lichtbildschauen an Schulen kam es in Hessen schon sehr früh zu einer Bildstellentätigkeit. Im Jahr 1913 bat das Schulamt der Stadt Offenbach den Lehrer Otto Nischwitz, sich mit dem neuen Medium zu befassen, was am 19. November desselben Jahres zur Gründung der ersten hessischen Stadtbildstelle führte. Der Krieg verhinderte wohl ein rasches Ausbreiten von Bildstellen in Hessen. Besonders der Volksstaat Hessen begann kurz nach Kriegsende langsam die Arbeit mit Filmen, woraus im Jahr 1922 die Bildstelle Darmstadt erwuchs. Zur Verbreitung des neuen Mediums verlegte man ab 1923 die Zeitschrift 'Der Bildwart'. Als im selben Jahr der hessische Bildstellenpionier Heinrich Lorentz einen Film über den Vogelsberg drehte und ihn mittels einer Wanderkinomaschine, die schon seit 1920 im Land unterwegs war, in der oberhessischen Region vorführen ließ, führte dies in kürzester Zeit zur Gründung von Bildstellen in Lauterbach, Schotten, Büdingen und Kirchhain, deren Leiter sich im Jahre 1924 schon zur ersten Tagung in Darmstadt trafen. Auch ein erster Ministerialerlass regelte die Arbeit der Bildstellen des Volksstaates ab 1924 und empfahl die Darbietungen des Schulkinos als Bereicherung für den lehrplanmäßigen Unterricht. Im Juli 1925 veranstaltete die Landesbildstelle bereits einen ersten Ausbildungslehrgang für Lehrer und Jugendleiter, an dem 30 Lehrkräfte aus ganz Hessen teilnahmen. Ende der 1920er Jahre wurden dann mehrere Verordnungen, Vorschläge und Vorschriften zur Arbeit mit den Film-, Bild- und Tonträgern erlassen, um die Bildstellenleiter in ihren Positionen zu unterstützen und zu regulieren. Die Filmarbeit in der preußischen Provinz Hessen-Nassau setzte etwas zaghafter ein und konzentrierte sich hauptsächlich auf die Zentren Frankfurt a.M. und Kassel. Den Anfang machte 1923 der Frankfurter Lehrer Adolf Huhn, als er in der Turnhalle der Weidenborn-Mittelschule das erste Schulkino eröffnete. Zwar gab es schon vereinzelte Vorstellungen an Schulen, doch wurden bisher keine festen Kinematographen installiert. Frankfurt a.M. blieb seiner Vorreiterrolle auch die nächsten Jahre treu und gründete am 1.4.1926 die erste Bildstelle der Provinz, die unter der Leitung von Adolf Huhn auch zur Landesbildstelle avancierte. Kurz darauf schuf auch die Stadt Kassel auf Grundlage eines seit 1917 bestehenden Schulmuseums eine eigene Bildstelle, deren Bildarchiv in kürzester Zeit zum bedeutendsten in Hessen-Nassau anwuchs. Im Allgemeinen hatte aber das Bildstellenwesen in der preußischen Provinz in keiner Weise eine vergleichbare Bedeutung wie die ihres hessischen Nachbarlandes. Erst durch das Reichsgesetz vom 26.6.1934 wurde eine gleichmäßige Entwicklung eingeleitet. Nun entstanden innerhalb kürzester Zeit gemäß der Vorgabe des Reichsministers in allen Kreisen Bildstellen, die durch die beiden Landesbildstellen beraten und beliefert wurden. Regelmäßige Tagungen der Kreisbildstellenleiter führten dazu, dass die verschiedenen Probleme besprochen und durch gegenseitige Hilfe ausgeräumt werden konnten. Im Volksstaat Hessen erließen der Reichsstatthalter und die Landesregierung am 7.6.1938 eine Arbeitsordnung für die Stadt- und Kreisbildstellen, in welcher alle Aufgaben und Zuständigkeiten geregelt wurden. Durch die sich ständig verbessernde Technik und die guten Ergebnisse ihrer Arbeit etablierten sich die Bildstellen auch gegenüber ihren letzten Kritikern. Die Bestände der Bildstelle Frankfurt a.M. vergrößerten sich bis 1938 in dem Maße, dass sie ihren bisherigen Sitz in der Weidenborn-Schule verlassen musste und ein eigenes Gebäude in der Hammelsgasse bezog, welches aber durch einen schweren Luftangriff am 22.3.1944 völlig zerstört wurde. Auch dem Notquartier in der Kreisbildstelle Hanau ging es nicht besser, denn dieses ging am 4.1.1945 ebenfalls unter. Das gleiche Schicksal traf auch die Landesbildstelle Darmstadt, als am 11.9.1944 die gesamte Stadt in Schutt und Asche gelegt wurde.
Als Bilanz des Krieges kann man feststellen, dass das Bildstellenwesen in beiden hessischen Ländern unter dem Krieg schwer gelitten hatte. So blieben in Hessen-Nassau von den 1.900 Vorführgeräten nur noch 1.100 übrig. Die beiden Bildstellen begannen kurz nach Kriegsende getrennt von einander den Wiederaufbau, obwohl schon am 1.9.1945 das gemeinsame Land Groß-Hessen gegründet worden war. Da zu dieser Zeit in Frankfurt a.M. kaum Platz war, spielten sich die Anfänge in Wächtersbach ab, was aber der Bildstelle mit ihrer wichtigen Aufgabe als Versorgungsposten der Schulen bei dieser Entfernung nicht gerade entgegen kam. So zog man im Jahre 1946 zurück nach Frankfurt a.M. in die Comenius-Schule. Die Landesregierung sah nun die Bedeutungslosigkeit von zwei parallel arbeitenden Landesbildstellen ein und erließ 1947 eine Verordnung, nach welcher die Darmstädter Bildstelle aufgelöst und mit der in Frankfurt a.M. vereinigt werden sollte. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 19.1.1949 wurde eine endgültige Regelung zur Bildung der Landesbildstelle in Frankfurt a.M. erlassen. Damit begann die eigentliche Arbeit als zuständige Landesbildstelle des Landes Hessen.
Den Neuanfang übernahm am 14.2.1949 der Leiter der Kreisbildstelle Rheingau, Josef Heun, welcher den bisherigen Direktor Adolf Huhn aus Altersgründen ablöste. Die Nachfrage stieg in den folgenden Jahren permanent an und auch die Produktion wurde so verstärkt, dass die Räumlichkeiten bald nicht mehr ausreichten, um eine angemessene Arbeit zu leisten. Deshalb wurde das Haus in der Gutleutstraße 8-12 in Frankfurt a.M. angekauft und umgebaut. Da der Umzug schon am 9.8.1954 erfolgte und somit vor dem fertigen Umbau, musste in den folgenden Jahren unter schwierigsten Bedingungen gearbeitet werden. Erst am 18.2.1957 wurde die feierliche Übergabe des Hauses begangen, welches bis zur Auflösung der Landesbildstelle als Dienstgebäude diente.
Noch während des Umbaus gab es eine wichtige Änderung in der Finanzierung. Da das Erheben der 80 Pfennige pro Schuljahr für die Filmbesuche nicht mehr mit der hessischen Verfassung zu vereinbaren war, wurde ab 31.3.1955 ein neues Schulkostengesetz eingeführt, welches die Finanzierung dem Land übertrug. In den nächsten Jahrzehnten wurden mehrfach neue Arbeitsordnungen erlassen, die zeitlich bedingte Technikänderungen einbanden. Der Schwerpunkt in der Arbeit lag hauptsächlich in der Produktion und dem Vertrieb von Medienmaterial. Durch die Einführung von Videorekordern und EDV-Medien kam es zwar nochmals zur Erschließung neuer Darstellungsmöglichkeiten, doch war es der Behörde in den 1990er Jahren nicht mehr gelungen, ihre Bedeutung und Stellung im hessischen Schulsystem zu halten. Mit dem Verlust des Anschlusses an die technischen Neuerungen und der Verbindung zu den Kreisbildstellen hatte die Landesbildstelle ihre Aufgabengebiete verloren und diente letztlich fast nur noch als Stadtbildstelle Frankfurt a.M.. Dieser Bedeutungsverlust blieb auch ihren übergeordneten Behörden nicht verborgen, und so wurde die hessische Landesbildstelle im Jahr 2002 aufgelöst. Die Mitarbeiter - 1998 waren es 40 Personen, 2002 nur noch 21 - wurden zum Teil in das Hessische Landesinstitut für Pädagogik übernommen. Die Versorgung der Schulen übernahmen die Kreisbildstellen, deren Zahl in den nächsten Jahren auf die der Kreise herabgestuft werden soll.
Die Aufgaben der Bildstellen wurden von ihrer Entstehung an durch regelmäßig erneuerte Erlasse und Arbeitsverordnungen geregelt. Sie blieben aber im Allgemeinen immer gleich, sodass sich zwei Aufgabenbereiche herauskristallisieren konnten. Zum einen war es wichtig, das Einbringen von speziell für den Unterricht gestalteten Medien wie Dias, Filme, Fernsehsendungen und Tonträger zu fördern, um durch ein Höchstmaß an Darstellungsstärke eine besonders hohe Lernwirksamkeit zu erreichen, zum andern sollten sie eine Anleitung zur Auseinandersetzung mit den Massenmedien geben, damit die Schüler lernen konnten sich mit deren steigender Bedeutung zurecht zu finden. Genauer werden die speziellen Aufgaben der Landesbildstelle in den Arbeitsordnungen fixiert, die in den Jahren 1963, 1974 und 1984 durch das Hessische Kultusministerium erlassen wurden. Zu den pädagogischen Aufgaben gehörten die Beratung von Behörden, Schulen, der Kreisbildstellen und der Erwachsenenbildung sowie die Begutachtung und Auswertung von Filmen, die in der Bildungsarbeit eingesetzt wurden. Mit Blick hierauf war auch die Zusammenarbeit mit Rundfunk und Fernsehen sehr wichtig. Aber nicht nur das Lernen des Umgangs mit den Medien durch Schüler war einbezogen, sondern auch die Weiterbildung der Lehrerschaft sollte dabei ein Bestandteil sein. Um auch eine große Bandbreite von Produkten zu bekommen, lag ein anderer Schwerpunkt auf dem Aufbau einer umfangreichen Sammlung durch Eigenproduktion und Ankauf.
Als letzte Aufgabe muss noch die technische Arbeit genannt werden, die v.a. in der Beschaffung und Reparatur von optischen und akustischen Geräten lag. Bei dieser war aber auch die Schulung der Lehrer an den entsprechenden Geräten wichtig, um diesen die Instandsetzung kleinerer Probleme eigenständig überlassen zu können.
Zur Unterstützung der Arbeit der Landesbildstelle setzte schon das Reichsgesetz von 1934 fest, dass ein Beirat eingerichtet werden soll. Dies wurde auch in die späteren Arbeitsordnungen übernommen. Jener setzte sich dann aus Vertretern des Kultus-, Finanz- und Innenministeriums sowie der kommunalen Spitzenverbände und der Bildstellenleiter zusammen.
Ständiges Beratungsorgan für die Landesbildstelle war der 1949 gegründete Fachausschuss der Stadt- und Kreisbildstellenleiter. Außer diesen beiden wichtigsten Zusammenschlüssen gab es noch verschiedene Fachgremien, die nach Bedarf einberufen wurden. Hierzu zählten solche in den Bereichen Bildproduktion, Sprachlehranlagen, AV-Einrichtungen etc..
Leiter der Landesbildstellen:
Landesbildstelle Darmstadt
16.10.1926 - 13.02.1949 Heinrich Lorentz (30.11.1873-17.02.1955) Landesbildstelle Hessen-Nassau
01.04.1926-13.02.1949 Adolf Huhn (*26.12.1881)
Landesbildstelle Hessen
14.02.1949-31.08.1981 Josef Heun (*06.08.1916)
16.10.1982-2002 Peter Suppa (*1949)

Literatur 

Staatliche Landesbildstelle Hessen, Dir. Adolf Huhn (Hrsg.): Film, Bild und Ton in Schule, Volksbildung und Jugendpflege. Frankfurt a.M. 1926-1951. Herausgegeben zum 25j. Bestehen der Stadtbildstelle Frankfurt a.M. [1951] (Dietzenbach).

Findmittel 

Findbuch von Christian Kirchner, 2004 (Teilbestand)

Teilbestand: Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

42,38 lfm

Bearbeiter 

Christian Kirchner, 2004