HHStAW Bestand 541

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Hessisches Landesvermessungsamt

Laufzeit 

(19. Jh.), 1937-1998

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Abt. 433; Abt. 435; Abt. 3011/1; Abt. 3011/2

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

1. Archivische Übernahme
Im Zeitraum von 1976 bis 2007 wurden regelmäßig Akten vom Hessischen Landesvermessungsamt angeboten. Der Schwerpunkt lag dabei auf Personalakten, die in Auswahl nach Bewertung der Anbietungsliste übernommen wurden. Insgesamt verteilen sich die Zugänge auf folgende Zugangsnummern: 24/1976, 35/1976, 48/1976, 54/1976, 4/1977, 7/1978, 81/1978, 9/1980, 16/1980, 38/1980, 17/1981, 14/1982, 32/1983, 17/1984, 6/1985, 85/1987, 124/1987, 14/1988, 41/1997, 73/1997, 30/1998, 72/1998, 3/2004, 46/2004, 7/2006, 90/2006, 79/2007 und 80/2007. Desweiteren wurden Luftbilder (Zugang 25/1995) sowie Karten und Pläne (Zugang 54/1996) angeboten, die der Kartenabteilung zugeführt wurden.
Das Hessische Landesvermessungsamt unterhielt neben dem Hessischen Landesluftbildarchiv und dem Kartenarchiv auch das sog. Historische Archiv und das Trigonometrische Archiv. Beim Historischen Archiv handelt es sich um eine Sammlung, die gemäß Nr. 10 des Erlasses des Hessischen Ministers der Finanzen vom 16. April 1963 angelegt worden war und vornehmlich Gesetze und Verordnungen für das Kataster- und Vermessungswesen enthält. Zu diesem Zweck hatte das Landesvermessungsamt bereits seit 1957 die Katasterämter aufgefordert, Katasterunterlagen und Akten, die nicht mehr benötigt wurden und die nicht in die aktuelle Aktenordnung eingegliedert waren an das HLVA abzugeben. Dort wurden nach Ansicht der damaligen Bearbeiter bedeutende Schriftstücke - meist Verordnungen, Verfügungen und Erlasse - aus den überwiegend fadengehefteten Akten herausgetrennt und nach Pertinenzen in Stehordnern zusammengestellt. Die Akten waren zunächst in zwei Räumen des Dienstgebäudes in der Schaperstraße in einer Kompaktusanlage untergebracht, durch eine tabellarische Übersicht mit Angabe des genauen Lagerortes, des Inhalts und der Laufzeit grob erfasst und befanden sich insgesamt in einem wohlgeordneten Zustand. Diese Sammlung wurde unter der Zugangsnummer 73/1997 zusammen mit weiteren Sachakten von Dr. Häbel übernommen und der Abteilung 541 zugeführt.
Das Trigonometrische Archiv diente vornehmlich der Ausbildung der Katasterbediensteten. Zu diesem Zweck waren Katasterdokumente ausgewählter hessischer Gemeinden zurückbehalten und zunächst im Keller des Dienstgebäudes in der Schaperstraße untergebracht worden. Ende der 1990er Jahre wurde diese Sammlung aus Platzmangel in den Keller des Katasteramtes Groß-Gerau gebracht. Etwa 39 lfm Messbücher der Triangulierung im Großherzogtum Hessen, ebenfalls Teil des Trigonometrischen Archivs, lagerten in der Parkstraße 44a in Wiesbaden, von wo sie im November 2006 nach einer Sichtung von Dr. Häbel übernommen wurden (Zugang 85/2006). Bei einem Besuch im Katasteramt Groß-Gerau wurden 2007 nochmals insgesamt 28 lfm Katasterkarten und Katasterdokumente übernommen. Diese wurden auf nach ihrer Zugehörigkeit zum Archivsprengel folgend zugeordnet: 7 lfm für das Staatsarchiv Darmstadt, 11 lfm für das Staatsarchiv Marburg und 10 lfm für das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden. Hier wurden die Katasterdokumente von Algenroth, Espenschied, Odersberg und Schwanheim in die Abteilung 433, Flurbereinigungsunterlagen von Odersberg und Hunoldstal in die Abteilung 435 eingefügt. Die Katasterkarten wurden in die Kartenabteilung eingegliedert (Abt. 3011/2), ebenso die aus ca. 1000 Karten bestehende Historische Kartensammlung (Abt. 3011/1).
2. Bearbeitung des Bestandes
Bei der Verzeichnung durch die Inspektoranwärterin Astrid Freese handelt es sich um Sachakten des Hessischen Landesvermessungsamtes aus der Zeit zwischen 1937 bis 1998, wobei der Kern des Bestandes Laufzeiten zwischen 1947 und 1987 abdeckt. Schriftstücke älteren Datums, vornehmlich aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, entstammen Akten der Katasterämter und Kreisvermessungsämter, die in der übergeordneten Behörde als sog. Historisches Katasterarchiv zusammengestellt und gesammelt wurden. Desweiteren wurden Messbücher zur Triangulation der Provinz Starkenburg verzeichnet, die Mitte des 19. Jahrhunderts von verschiedenen Geometern im Großherzogtum Darmstadt angelegt wurden und von einer der Vorgängerbehörden des Hessischen Landesvermessungsamtes, dem Landesvermessungsamt Darmstadt, weitergeführt wurden.
Die Erschließung des Bestandes umfasste die Ordnung und Verzeichnung des Schriftguts. Die Ordnung erfolgte nach dem Funktionsprinzip unter Berücksichtigung des Aktenplans aus dem Jahr 1989, d. h. sie orientiert sich an den Aufgaben der Provenienzstelle und nicht an der vielfach modifizierten Verwaltungsstruktur der Behörde. Dies geschah auch unter dem Gesichtspunkt, die thematisch nach Aufgabenbereichen zusammengestellten Akten des Historischen Katasterarchivs in die Ordnung einfügen zu können und künftige Recherchen zu erleichtern. Gemäß der Aufgabenstellung wurden vorrangig Sachakten zur Dienststellenverwaltung, zur Landesaufnahme und zum Katasterwesen in fortlaufender Nummerierung verzeichnet, die die Hauptaufgabengebiete des Hessischen Landesvermessungsamtes widerspiegeln. Der überwiegende Teil der Akten befand sich in Stehordnern, vereinzelt auch in losen Heftern. Die Akten wurden im Rahmen der Verzeichnung teils entmetallisiert, in säurefreie Juris-Mappen verpackt und in säurefreie Stülpkartons umgebettet. Dabei wurden die Signaturen 2000 bis 2430 vergeben. Die Aktennummern 2000 bis 2053 waren bereits gezippelt und in Stülpkartons verpackt, jedoch nicht verzeichnet. Dies erwies sich als problematisch, da teilweise offensichtlich Akten auseinander genommen und pro Vorgang eine Aktennummer vergeben wurde. Somit entstanden dünne Verzeichnungseinheiten, die oft nur wenige Blatt stark sind. Zudem ließ sich die zugehörige Aktenplannummer bzw. das Aktenzeichen oft nicht mehr erschließen.
Bei der Verzeichnung mussten die Titel meist neu gebildet werden, da der Aktentitel oftmals nur unzureichend den Akteninhalt wiedergab. Mit Hilfe des Einheitsaktenplans der Hessischen Kataster- und Vermessunsverwaltung konnte der Entstehungszweck der Akte sowie die für diesen Aufgabenbereich zuständige Abteilung klar festgestellt werden. Bei den Akten, die der Hauptvermessungsabteilung XI als unmittelbarer Vorgängerbehörde des Hessischen Landesvermessungsamtes entstammten, waren keine Aktentitel feststellbar, zudem lag auch kein Aktenplan aus dieser Zeit vor. Aufgrund des beträchtlichen physischen Umfangs einiger Akten wurden fiktive Serienbildungen vorgenommen. Behördensignaturen und Aktenzeichen wurden, soweit feststellbar, in die Verzeichnungsangaben übernommen. Auf die Entnahme von Karten und Fotos wurde verzichtet, da es zum einen aus bestands-erhalterischer Sicht nicht notwendig war und da zum anderen die Karten oftmals mit handschriftlichen Eintragungen versehen waren, die nur für den jeweiligen konkreten Vorgang von Bedeutung waren bzw. sich erst aus diesem Kontext heraus erschließen ließen. Das Druckwerk 'Der Normal-Höhenpunkt für das Königreich Preußen an der Königlichen Sternwarte zu Berlin, festgelegt von der Trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme, mit 7 Tafeln, Berlin 1879' wurde aufgrund seines Überformates aus Nr. 2376 entnommen und soll nach der Restaurierung der Dienstbibliothek zugeführt werden.
Bei der Verzeichnung der Messbücher wurden die Signaturen 3000 bis 3059 vergeben. Die Signaturenvergabe wurde so durchgeführt, dass die Messbücher in ihrer ursprünglichen Aufstellung verblieben und die in der Behörde hergestellte Ordnung mit Nummerierung der Bände nicht verändert wurde. Die Ordnung in HADIS erfolgte alphabetisch nach Gemarkungsnamen. Insgesamt wurden 15,5 lfm Sachakten und 2 lfm Messbücher verzeichnet. Von den Personalakten des Bestandes waren bereits bei einer früheren Verzeichnung 14,5 lfm mit 765 Verzeichnungseinheiten in HADIS erfasst worden.
3. Ausblick
Das Hessische Landesvermessungsamt hat sich schon früh mit dem Einsatz von Automatisierungsverfahren und den Möglichkeiten, die die elektronische Datenverarbeitung zur Durchführung ihrer Vermessungs- und Verwaltungsaufgaben bietet, auseinandergesetzt. In diesem Rahmen muss auch die EU-Richtlinie INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in the European Union) beachtet werden, die die standardisierte Bereitstellung von digitale Geodaten der öffentlichen Verwaltungen, die Harmonisierung der Zugangs- und Nutzungsbedingungen sowie der Kosten und Lizenzen vorsieht. Nach Erörterung der Vorgehensweise wurden in diesem Jahr probeweise digitalen Geodaten in das Hauptstaatsarchiv übernommen und eine Exportschnittstelle für weitere Aussonderungen programmiert.

Geschichte des Bestandsbildners 

1. Entwicklung des Vermessungswesens in Kurhessen, im Herzogtum Nassau und im Großherzogtum Hessen
Das Hessische Landesvermessungsamt besitzt Unterlagen aus allen historischen Teilen des heutigen Hessens. Zum besseren Verständnis der Behörden- und Bestandsgeschichte wird in diesem Rahmen kurz die Entstehung des Vermessungswesen in den nassauischen, kurhessischen und hessen-darmstädtischen Gebietsteilen skizziert sowie auf die Entwicklung der Vorgängerbehörden eingegangen.
Das amtliche Vermessungswesen besteht aus den beiden Gebieten der Landesvermessung und der Katastervermessung. Während die Landesvermessung zunächst vornehmlich militärischen Zwecken diente und sich dementsprechend der topographischen Aufnahme und der kartographischen Darstellung großer Flächen widmete, entstand die Katastervermessung aus den Bestrebungen des Staates durch systematische Vermessung und Verzeichnung von Grundstücken und Flur- bzw. Parzellengrenzen eine Grundlage für die Erhebung von Steuern zu erhalten. In Hessen-Kassel wurde 1576 durch den Treysaer Landtagsabschied mit dem 'Treysaer Steuer Anschlag' erstmals eine Grundsteuer eingeführt. Ab 1680 erfolgte die erste Vermessung der Gemarkungen zur Errichtung eines Grundsteuerkatasters. Mit einer Verordnung vom 16. Oktober 1764 begann die Verwendung von Katasterkarten zur Grundsteuererhebung. Als um 1830 eine umfassende Erneuerung der Steuerunterlagen notwendig wurde, erließ das Kurfürstliche Finanzministerium am 12. April 1833 eine Dienstanweisung für die Besteuerung des Grundeigentums sowie eine Dienstanweisung für Landmesser mit technischen Bestimmungen für die Gemarkungsvermessung. Im Jahr 1866 waren in Kurhessen insgesamt 392 495 ha neuvermessen und katastriert, dies entsprach ca. 41 Prozent der Gesamtfläche.
In den nassauischen Fürstentümern führte man im 17. Jahrhundert Schätzbücher ein, die zunächst nicht die Flächengröße des Besitzes, sondern den Ertrag als Grundlage der Besteuerung heranzogen. Nach der Gründung des Herzogtums Nassau 1806 wurde mit einem Steueredikt im Februar 1809 die Einführung eines direkten Steuersystems angeordnet. Zu diesem Zweck begann man mit dem Aufbau eines Grundsteuerkatasters, das 1810 fertig gestellt wurde. 1851 wurde die Aufstellung von Stockbüchern für jede Gemeinde angeordnet, in denen unter anderem die Grundstücksfläche, die Höhe der Grundsteuer, die Beschreibung des Grundstücks sowie darauf liegende Lasten, Beschränkungen und Pfandrechte verzeichnet sein mussten. Die Fortführung der Stockbücher oblag ab 1855 den Amtsgerichten, Teilungen und Vermessungen sollten nach der Instruktion vom 31. Mai 1854 Aufgabe der Feldgerichte und eines geprüften Bezirksgeometers sein.
Auch in Hessen-Darmstadt waren seit dem 17. Jahrhundert verschiedene Anweisungen zur Erhebung der Grundsteuer erlassen worden. Mit den Vermessungsinstruktionen vom 26. April 1667 wurde die Vermessung der Grundstücke durch bestellte Landmesser angeordnet. Da aber anscheinend diese Vorschriften nur unzureichend umgesetzt wurden, erließ Landgraf Ernst Ludwig am 3. August 1700 eine 'General-Steuer-Renovatur', die vorsah, dass unter Leitung der Steuerkommission alle Güter durch bestellte Feldmesser vermessen und anschließend taxiert werden mussten. In diesem Rahmen waren die Landmesser verpflichtet, eine detaillierte Grenzbeschreibung mit Grundriss der Gemarkungsgrenze und einer Darstellung der Hofreiten anzufertigen. Diese Instruktionen behielten, ergänzt durch weitere Vorschriften und Richtlinien, für mehr als einhundert Jahre ihre Gültigkeit und bildeten die Grundlage für das Steuerwesen in Hessen-Darmstadt. 1801 entschloss man sich das Katasterwesen nach Vorbild des französischen Grundsteuerkatasters zu erneuern und führte mit der Instruktion vom 30. November 1801 ein örtliches Dreiecksnetz ein. Das 'Gesetz, die Vollendung des Immobiliar-Katasters bereffend' vom 13. April 1824 bildete fortan die Rechtsgrundlage für ein einheitliches Kataster- und Steuerrecht und sah die Vollendung des definitiven Katasters in drei Arbeitsabschnitten vor. Entsprechend der Durchführung der Vermessung in drei Arbeitsperioden war das freiberufliche Geometerwesen in drei Klassen eingeteilt. So waren die Geometer I. Klasse befugt, die Dreiecksmessung durchzuführen, während die Geometer II. und III. Klasse für die Detailaufnahmen zuständig waren. Nachdem das sog. Ingrossationsgesetz am 21. Februar 1852 verabschiedet worden war, das die Beweiskraft des auf dem Kataster basierenden Grundbuchs festschrieb, hatte die Entwicklung der Kataster- und Vermessungsverwaltung in Hessen-Darmstadt einen vorläufigen Abschluss erreicht.
Das Verfahren der Dreiecksmessung (Triangulation) wurde im 19. Jahrhundert als Grundlage der Kataster- und Landesvermessung in fast allen deutschen Staaten vorangetrieben. Auf dem Gebiet des heutigen Hessens erwiesen sich dabei der Geodät und Astronom Christian Ludwig Gerling (1788-1864) im Kurfürstentum Hessen-Kassel, die Kartographen und Geodäten Johann Heinrich Haas (1758-1810) und Christian Leonhard Philipp Eckhardt (1784-1866) im Großherzogtum Hessen-Darmstadt sowie der Geometer Friedrich Wagner im Herzogtum Nassau als führend. Da die Landesaufnahmen in den einzelnen Ländern und Provinzen meist unabhängig voneinander durchgeführt wurden, entstanden viele verschiedene Dreiecksnetze, die sich hinsichtlich ihrer Koordinatensysteme und technischen Ausführung stark voneinander unterschieden.
2. Die Kataster- und Vermessungsverwaltung von 1866-1933
2.1 Preußische Provinz Hessen-Nassau
Nachdem Preußen 1866 Nassau und Kurhessen annektiert hatte, wurde durch die Verordnung vom 11. Mai 1867 die preußische Grundsteuergesetzgebung in den neu gebildeten Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden eingeführt. Dementsprechend waren auch künftige Kartierungs- und Vermessungsarbeiten nach Vorschrift des preußischen Grundsteuergesetzes auszuführen. Das Katasterwesen war dem Geschäftsbereich des preußischen Ministers der Finanzen zugeordnet. Für die Vermessung von bisher unvermessenen Gemarkungen wurde am 7. Mai 1868 eine Neuvermessungsvorschrift erlassen, die detaillierte Bestimmungen zur Ausführung der Triangulation, Polygonierung und Stückvermessung enthielt und auch die Herstellung von Gemarkungskarten regelte. Die Provinz Hessen-Nassau wurde zunächst in Vermessungsdistrikte eingeteilt, in denen unter Leitung eines Personalvorstehers die Vermessungsarbeiten durchgeführt wurden. Nachdem die Aufstellung des Katasters in der neuen Provinz abgeschlossen war, wurden für die Fortführung des Katasters, wie in Preußen üblich, Katasterämter gegründet, denen Katasterkontrolleure vorstanden. Diese waren innerhalb ihres Amtsbezirkes für die Erhaltung der Grundsteuerbücher und Gebäudesteuerrollen sowie für die Fortschreibungsvermessung zuständig. Die dienstvorgesetzten Behörden waren die Bezirksregierung und in der nächst höheren Instanz der Finanzminister.
Im Bereich der Landesaufnahme erfolgte 1870 die Gründung des Central-Directoriums der Vermessungen im Preußischen Staat mit dem Ziel, sämtliche vermessungstechnischen Arbeiten zu koordinieren sowie durch die Erprobung neuer Techniken den wachsenden Ansprüchen an Vermessung und Kartierung gerecht zu werden. Dieses Direktorium bestand bis 1921, bevor es durch die Schaffung des Beirats für das Vermessungswesen beim Reichsministerium des Innern abgelöst wurde. 1875 wurde die Königlich Preußische Landesaufnahme eingerichtet, die alle für die Landesaufnahme tätigen Stellen des Generalstabs organisatorisch zusammenführte. Nach dem Ersten Weltkrieg schied das Militär als Folge des Versailler Vertrags aus der bisher militärisch organisierten Landesaufnahme aus und die Königlich Preußische Landesaufnahme wurde 1921 als 'Reichsamt für Landesaufnahme' dem Reichsministerium des Innern unterstellt.
2.2 Großherzogtum und Volksstaat Hessen
Im Großherzogtum Hessen wurde seit den 1840er Jahren über die Einführung staatlicher Bezirksgeometerstellen diskutiert. Doch erst mit der Bekanntmachung der Einführung des Instituts der Kreisgeometer und der Kreisvermessungsämter vom 19. Juli 1902 fanden die Reformbemühungen ein Ende. Mit Wirkung vom 1. August 1902 wurden im Großherzogtum Hessen 30 Kreisvermessungsämter errichtet, die dem Großherzoglich Hessischen Katasteramt als leitender Landesbehörde unterstellt und den Kreisämtern zugeordnet waren. Diese mit einem Geometer 1. Klasse unter der Amtsbezeichnung 'Kreisgeometer' zu besetzenden Ämter sollten ihren Sitz an folgenden Orten haben: Darmstadt (I u. II), Bensheim, Dieburg, Reinheim, Erbach, Beerfelden, Höchst, Groß-Gerau, Heppenheim, Fürth, Offenbach, Gießen, Grünberg, Alsfeld, Homberg, Büdingen, Nidda, Friedberg, Butzbach, Lauterbach, Grebenhain, Schotten, Mainz, Alzen, Bingen, Oppenheim, Wörrstadt, Worms und Osthofen.
Nach der Gründung des Volksstaats Hessen unterstanden die Kreisvermessungsämter mit der Verordnung des Hessischen Gesamtministeriums vom 23. Mai 1921 fortan der alleinigen Zuständigkeit des Katasteramtes. Diese Behörde mit Sitz in Darmstadt wurde in Landesvermessungsamt umbenannt und dem Ministerium der Finanzen unterstellt.
3. Die Neuordnung des Vermessungswesens im Nationalsozialismus 1933-1945
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurden tiefgreifende Änderungen in der Vermessungsverwaltung durchgeführt. Das 1934 erlassene 'Gesetz über die Neuordnung des Vermessungswesens' erklärte die Vermessung zur Reichsangelegenheit unter Leitung des Ministeriums des Innern. Ziel war es, eine leistungsfähige Vermessungsverwaltung zu errichten und die Sonderentwicklungen, die sich innerhalb der Länder herausgebildete hatten, zu vereinheitlichen. Die Katasterverwaltung selbst blieb zunächst Landesangelegenheit.
Das Reichsministerium des Innern ordnete mit dem Gesetz vom 18. März 1938 die Bildung von 14 Hauptvermessungsabteilungen (HVA) im Deutschen Reich an und schuf so eine völlige Neuordnung der Vermessungsverwaltung. Die Hauptvermessungsabteilungen unterstanden dem Reichsminister des Innern und waren eigenständige Dienststellen des Reiches, die in der Regel an eine Stammbehörde angegliedert waren. Innerhalb der Stammbehörde, deren Bezeichnung sie auch im Dienstsiegel führten, bildeten die Hauptvermessungsabteilungen eine eigene Abteilung. Zu den Aufgaben der HVA gehörten die Herstellung und Erneuerung der Landesdreiecknetze, der Aufnahmenetze, die Höhenmessungen, die Überwachung des Reichsfestpunktfeldes, die Herstellung, Laufendhaltung, Vervielfältigung und der Druck der Deutschen Grundkarte 1:5000, der Katasterplankarte sowie der Topographischen Karte 1:25000. Das für die auszuführenden Arbeiten notwendige Personal sollte vom Reichsminister des Innern zugewiesen werden. Mit dem Runderlass des Reichsministers des Innern vom 7. Juni 1938 wurde die Hauptvermessungsabteilung XI (HVA XI) als Abteilung beim Regierungspräsidenten in Wiesbaden eingerichtet. Die vollständige Dienstbezeichnung lautete demnach Regierungspräsident Wiesbaden - Hauptvermessungsabteilung XI. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasste das Land Hessen, die Provinz Hessen-Nassau, das Saarland und den bayerischen Regierungsbezirk Pfalz. Leiter der Abteilung wurde mit Wirkung vom 1. August 1938 der Regierungsdirektor Josef Eder. Dieser wurde am 16. März 1945 vom Oberregierungs- und Vermessungsrat Friedrich Kurandt abgelöst, der bis Ende August 1945 die Leitungsposition besetzte. Das übrige Personal wurde vom Reichsamt für Landesaufname in Berlin und vom Landesvermessungsamt in Darmstadt gestellt. Mit der Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung vom 30. September 1944 wurden sämtliche Behörden des Kataster- und Vermessungswesens dem Reichsminister des Innern unterstellt. So wurde im Herbst 1944 die Katasterverwaltung, die bisher dem Regierungspräsidenten in Wiesbaden unterstanden hatte, mit der Hauptvermessungsabteilung zusammengelegt. Die Katasterverwaltungen im Regierungspräsidium Kassel und das Landesvermessungsamt Darmstadt blieben zunächst als Nebenstellen der Hauptvermessungsabteilung XI...

Enthält 

Personalakten und -bögen, Verwaltungsakten, Karten u. Luftbilder ab 1945, z.T. mit Vorgängerakten aus der NS-Zeit, Trigonometrische Messbücher aus dem 19. Jahrhundert.

Literatur 

Behrendt, W.: Der Leiter des Katasteramts und der geschäftsleitende Bürobeamte des Katasteramts, in: Mitteilungen des Bundes Deutscher Vermessungsbeamten im Deutschen Beamtenbund, Heft 3 (1957), S. 7-10.

Der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik (Hg.): Das Landesvermessungs- und Katasterwesen in Hessen. Informationen für Verantwortliche in Politik, Recht, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Wiesbaden [1976].

Hessisches Landesvermessungsamt Wiesbaden (Hg.): Die älteren Landesvermessungen in Hessen als Grundlage für die Katastervermessungen, KVV Informationen, Sonderheft Nr. 3, 1974.

Kothe, Hans-Werner: Die Landesvermessung im Herzogtum Nassau 1853-1868 durch den Geometer Friedrich Wagner aus Kemel, in: Nassauische Annalen 112 (2001), S. 407-425.

Odernheimer (Hrsg.): Die Landesvermessung des Herzogthums Nassau, insbesondere die als Grundlage derselben festgestellten Resultate der Triangulirung, Wiesbaden 1863.

Pforr, Kurt: Die Geschichte des Katasters im ehemaligen Kurhessen. Häusliche Prüfungsarbeit beim Hessischen Landesvermessungsamt in Wiesbaden, Wiesbaden 1953 (Masch.).

Rößling, Karlheinz: Die Geschichte des Katasters in Hessen-Darmstadt. Sonderheft 1/1996 des DVW Hessen und Thüringen, Band 1. Wiesbaden, 1996.

Strombeck, H. von: Das preußische Kataster. 2. Teil, in: Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungsdienst Nordrhein-Westfalen, Heft 2 1974, S. 99-146.

Torge, Wolfgang: Geschichte der Geodäsie in Deutschland, Berlin 2007.

Wittich, Werner: Die Geschichte des Katasters im ehemaligen Herzogtum Nassau. Häusliche Prüfungsarbeit beim Hessischen Landesvermessungsamt, Wiesbaden 1953 (Masch.).

Index über die besonderen gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Vorschriften, welche von den Katasterämtern in den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen in Anwendung zu bringen sind, aufgestellt vom Königlichen Katasterkontroleur Rechnungsrath Werner, Wiesbaden 1889.

V. Geschäftsanweisung vom 31. März 1877 für die Katasterkontroleure in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau, 2. Ausgabe.

HHStAW Abt. 541 Nr. 2305-2307, 2311, 2333, 2408, 2410, 2425

Findmittel 

Ablieferungslisten

Teilbestand (32 m, Personalunterlagen Nr. 1-765, Sachakten Nr. 2000-2431, Messbücher Nr. 3000-3059): Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

165,98 lfm

Bearbeiter 

Astrid Freese