HHStAW Bestand 365

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Judenregister aus hessischen Gemeinden

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Gegen 1940 zog das Reichssippenamt in Berlin die Personenstandsregister und weitere genealogische Quellen zu den Jüdischen Gemeinden in Deutschland zusammen und ließ sie zur Sicherheit auf Mikrofilme aufnehmen. Die Originale sind seit Kriegsende verschollen. Die Filme überstanden den Krieg jedoch bei der Firma Gatermann in Duisburg-Hamborn, welche sie später an die zuständigen Staatsarchive verkaufte. Das Land Hessen erwarb alle auf Jüdische Gemeinden in Hessen bezüglichen Filme, die an das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden gegeben wurden. 1966 ließ die 'Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen' auf eigene Kosten Abzüge von den Filmen herstellen und sie in gehefteten Bänden zusammenfassen, um die Benutzung zu erleichtern. Der Bestand wurde in den folgenden Jahren durch mehrere, schwer einzuordnende Archivalien - zumeist in Kopie - über Jüdische Gemeinden in Hessen erweitert. Weitere Personenstandsregister befinden sich im Original vielfach in Gemeindearchiven und bei den Standesämtern, zum Teil aber auch in Jerusalem, wohin sie nach 1945 abgegeben worden sind: Central Archives for the History of the Jewish People (CAHJP). Siehe die Aufstellung bei Post, Wegweiser S. 24 ff.!

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Führung von Judenregistern in Parallele zu den christlichen Kirchenbüchern war in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt bereits seit 1717 amtlich vorgeschrieben, doch wurde die Verordnung erst ab 1787/88 ernsthaft beachtet. Die Eintragungen erfolgten gesondert im Kirchenbuch. In allen anderen Territorien in den Grenzen des heutigen Bundeslandes Hessen wurde die Pflicht zur Führung von getrennten jüdischen Personenstandsregistern erst gegen 1820 verbindlich.
Lediglich im Herzogtum Nassau waren christliche und jüdische Matrikel zusammengefaßt. Hier oblag es seit 1817 den Pfarrern der örtlich überwiegenden christlichen Konfession die staatlichen Register zu führen. Diese sind nur in Ausnahmen ins Staatsarchiv gelangt (vgl. Abt. 211) und werden heute in den Kirchenarchiven in Limburg und Darmstadt aufbewahrt.
Zu einer einheitlichen Regelung kam es dann schließlich mit der Einrichtung der Standesämter im Deutschen Reich am 1.1.1876. Separate Judenmatrikel waren jetzt nicht mehr vorgesehen. In einigen Fällen - vor allem in den größeren Städten - wurden die alten Judenmatrikel von den Jüdischen Gemeinden aber freiwillig weitergeführt, zum Teil bis in die 1930er Jahre.

Enthält 

8 lfm geheftete Fotos (Positive). Personenstandsregister (Geburts-, Trau- und Sterberegister) vor allem der Zeit zwischen ca. 1820 und 1875 vornehmlich aus Hessen-Kassel, Waldeck und Frankfurt, weniger aus Hessen-Darmstadt, nicht aus Nassau. Einzelne Jahrgänge sowie Kirchenbuchauszüge Ende 18./Anfang 19. Jh. vor allem aus Hessen-Darmstadt. Verzeichnisse der Grabinschriften von rund 40 jüdischen Friedhöfen aus Nordhessen 1936-1941, z.T. in Hebräisch. Akten der Jüdischen Gemeinde Mainz bis 1941.

Literatur 

Jüdische Geschichte in Hessen erforschen. Ein Wegweiser zu Archiven, Forschungsstätten und Hilfsmitteln, bearb. von Bernhard Post, Wiesbaden 1994 (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen 14).

M. Sponheimer, Die Personenstandsregisterführung im Nassauischen vor 1875, in: NA 1938, S. 110-129

Findmittel 

Findbuch von F. Geisthardt u. M. Klee, 1974

Findbuch von F. Geisthardt, 1959 (Filme)

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

36,08 lfm

Deskriptoren 

Mainz

Frankfurt