HStAM Bestand 111 g

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Forstämter

Laufzeit 

18. Jh.-1866

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Vorakten, die von der Oberforstdirektion weitergeführt wurden, finden sich in Bestand 110 Hess.-darmst. Ministerien und Zentralbehörden.

Bestandsdaten

Aufsatz 

Der vorliegende Bestand vereint das archivwürdige Schriftgut der für das ehemals hessen-darmstädtische Hinterland und für den Bezirk Vöhl zuständigen Forstbehörden der Mittelinstanz für den Zeitraum von 1821-1866.
Anders als die übrigen Teilbestände der Bestandsgruppe 111 Hess.-darmst. Mittel- und Unterbehörden, die nach der Abtretung des Hinterlandes (1866) an Preußen von dem damals großherz.-hess. Staatsarchiv in Darmstadt an das früher preußische Staatsarchiv in Marburg abgegeben worden waren, verblieb das Schriftgut der in diesem Repertorium aufgeführten Forstämter bis nach dem Zweiten Weltkrieg bei den jeweiligen Forstbehörden, war also niemals an das Staatsarchiv in Darmstadt abgegeben worden.
In den Jahren 1969-1971 wurde das Hess. Staatsarchiv Marburg auf das bei den Forstbehörden des Altkreises Biedenkopf und der Bezirke Battenberg und Vöhl lagernde Schriftgut aus der hess.-darmst. Zeit aufmerksam gemacht und um Übernahme der archivwürdigen Altakten gebeten. Aufgrund mehrmaliger Behördenbesuche des damaligen Referenten und späteren Ltd. Archivdirektors Prof. Dr. Dascher in den o. g. Jahren bei den in Frage kommenden Forstämtern wurde das archivwürdige Altschriftgut ausgesondert und in das Staatsarchiv Marburg übernommen und den Bestandsgruppen 110-111 Hess.-darmst. Zentral- und Mittelbehörden angegliedert. Bei der Übernahme der Akten war keine Trennung nach Provenienzen vorgenommen worden, unter den abgegebenen Altakten fand sich demnach Schriftgut verschiedenster Forstämter. Erschwerend kam noch hinzu, dass bei der Abgabe in einem hohen Maße auch Altakten der verschiedensten Revierförstereien als Unterbehörden festgestellt wurden, die bei einer späteren Neuordnung und Verzeichnung von dem Schriftgut der Forstämter, also dem der Mittelbehörden, getrennt werden mussten.
Dem Bearbeiter, der in den letzten Jahren systematisch eine Neuordnung und Neuverzeichnung aller hess.-darmst. Aktenbestände im Hess. Staatsarchiv in Marburg durchgeführt hat, blieb es vorbehalten, diese Trennung der Altakten nach den Provenienzen Forstämter und Revierförstereien vorzunehmen, wobei erstere als Bestand 111 g, letztere als Bestand 111 h aufgestellt wurden.
1811 wurde das Großherzogtum Hessen in Oberforste, Forste und Forstreviere eingeteilt. Eine grundlegende Neuorganisation der Forstverwaltung erfolgte aufgrund der Verordnung vom 19. Dezember 1823 und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen der folgenden Jahre. Das Staatsgebiet wurde in größere Forste durch Zusammenlegung der bisherigen Forste eingeteilt, außerdem kam es zu einer Neueinteilung der Forstreviere und der Schutzbezirke. In dieser Verordnung vom 19.12.1823 wurden auch die Amtspflichten und Amtsbefugnisse der Forstbeamten neu festgelegt und geregelt. An der Spitze der Forste stand ein Forstinspektor, ab 1846 ein Forstmeister. Die Dienstbezirke wurden 1852 in Forstämter umbenannt. Diese Forstämter entwickelten sich immer mehr zu reinen Mittelbehörden, während die Aufgaben der unteren Forstbehörden auf die Revierförstereien übergingen. 1853 wurden die Revierförstereien in Oberförstereien mit einem Oberförster als leitenden Beamten umbenannt. Zu den Aufgaben des Forstinspektors oder des späteren Forstmeisters gehörten u. a. die Überwachung der Dienstführung der Revierförster und Forstschützen, die Beaufsichtigung der forstpolizeilichen Gesetze, Lokalbesichtigungen in den einzelnen Revieren, die Aufstellung und Fertigung von Forstbeschreibungen, die Aufstellung der Wirtschaftspläne für den jeweiligen Forstamtsbereich sowie Erstellung eines Jahresberichtes für die oberste Forstverwaltung. Außerdem mussten sie von der Auferlegung von Forststrafen informiert werden, sie zeigten Mängel an, wenn die mit der Vollziehung der Forststrafen beauftragten Behörden keinen Erfolg hatten.
Das in diesem hier vorliegenden Repertorium aufgeführte Schriftgut wurde nach Numerus currens verzeichnet, d. h. jedem Archivale wurde eine eigene Nummer gegeben. Bewusst hat der Bearbeiter darauf verzichtet, provenienzgemäße Bestände, z. B. 111 g Forstamt Battenberg, aufzubauen, was zu einer großen Zersplitterung des Gesamtbestandes 111 g geführt hätte. Die jeweilige Provenienz wurde bei der Titelaufnahme lediglich auf der Karteikarte erfasst, sodass jeder leicht feststellen kann, aus welchem Forstamt die betreffende Altakte stammt. Die wenigen über das Jahr 1866 hinausreichenden Archivalien wurden bei der Neuordnung des Bestandes 111 g ausgesondert und den jeweiligen preußischen Forstämtern zugeordnet, die als Bestand 186 im Staatsarchiv Marburg erfasst und aufgestellt sind. Vorliegender Bestand 111 g Hess.-darmst. Forstämter enthält Schriftgut der ehem. Forstämter zu Altenlotheim (Vöhl), Battenberg, Biedenkopf (Katzenbach), Gladenbach und Hatzfeld.
Wegen der doch relativ großen Anzahl der verzeichneten Altakten (2162 Aktennr.) hat sich der Bearbeiter entschlossen, den Gesamtbestand durch eine Klassifikation in Haupt-, Mittel- und Untergruppen zu gliedern. Mit Hilfe der 14 Hauptgruppen ist es relativ einfach, den jeweiligen Aktenvorgang zu ermitteln.
Hinzuweisen ist noch, dass auch die Aktenbestände 111 f Hof- und Rentkammer Gießen sowie 111 e Regierung Gießen zahlreiche Unterlagen zur Geschichte des Forstwesens in den ehemals hess.-darmst. Gebietsteilen Hinterland und Vöhl enthalten. Zu bemerken ist noch, dass die Hauptgruppe 15 des Bestandes 110 Hess.-darmst. Zentralbehörden eine große Anzahl von Altakten der Oberforstdirektion aufführt, die ebenfalls zur Geschichte des Forstwesens im Hinterland und im Bezirk Vöhl von großer Bedeutung sind.

Bestandsgeschichte 

In der Regel befand sich in jedem Landratsbezirk ein Forstinspektorat oder Forstamt, nur in dem 1821 eingerichteten Landratsbezirk Gladenbach fehlte ein solches Forstamt. Die Aufgaben waren dem Forstamt in Biedenkopf zugewiesen worden, das eigentlich als 2. Forstamt neben Battenberg im Landratsbezirk Battenberg eingerichtet worden war. Die Dienstgeschäfte des Forstinspektors als Leiter des Forstamtes erstreckten sich im Allgemeinen auf die Aufsicht über die Dienstführung der einzelnen Revierförstereien, die Befolgung und Beachtung der forstpolizeilichen Gesetze und die Wirtschaftsplanung der einzelnen Forstreviere.

Enthält 

Forstämter Battenberg, Biedenkopf und Vöhl: Allgemeine Forst- und Personalangelegenheiten der einzelnen Forstämter, Forstangelegenheiten in Staats- und Gemeindewaldungen, Jagd, Fischerei

Literatur 

Die Bestände des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt, 1997

Walther, Ph. A. F.:
Das Großherzogtum Hessen, Darmstadt 1854

Wagner, Georg Wilhelm Justin:
Allgem. Statistik des Großherzogtums Hessen, Darmstadt 1831

Sieburg, Armin:
Vorbemerkung zu Repertorium 111 f Hof- und Rentkammer Gießen, Marburg 2008

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

16,25 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Letzte Aktualisierung: 10.03.2017