HStAM Bestand 53 a

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberbaudirektion (Oberbaukommission)

Laufzeit 

1821-1867

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Protokolle befinden sich im Bestand Prot. II Kassel C e 9 c und C e 9 d (1821-1849 und 1849-1867). Akten der Oberbaudirektion befinden sich in den Beständen 17 k Regierung Kassel, Baurepositur, 17 e Ortsrepositur Kassel, 19 k Regierung Marburg, Baurepositur, 53 b Oberwegekommission (ab 1815 Oberwegebaudirektion, ab 1822 Teil der Oberbaudirektion) (v.a. Akten zum Straßenbau, Personalia), 100 Regierung Fulda (N, Bauwesen), 86 Hanauer Nachträge. Vorakten befinden sich im Bestand 53 f Oberrentkammer, Baurepositur. Lose aus den Akten entnommene Pläne und Zeichnungen befinden sich in der Kartenabteilung.

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit dem Organisationsedikt von 1821 wird das Bauwesen im Kurfürstentum Hessen einer Neuorganisation unterworfen. Für den Hofbau wird eine Hofbaudirektion (Bestand 7 b) eingerichtet und für das gesamte übrige Bauwesen die Oberbaudirektion mit folgenden Aufgaben: höhere Aufsicht über das Landbauwesen (Hochbau, Zivilbau); obere Leitung des Baues und der Unterhaltung der Landstraßen und Brücken; obere Aufsicht über die Landwege-, Ufer- und Wasserbauten (soweit diese Staats- oder Kommunalangelegenheiten sind) sowie Bearbeitung des jährlichen Etats für den Straßen- und Wasserbau; Ausbildung des Baunachwuchses sowie Personalangelegenheiten. Durch die Verordnung vom 29.6.1830 wird die Oberbaudirektion wieder mit der Hofbaudirektion unter dem Titel 'Oberbaudirektion für die Hof-, Kriegs-, Land-, Domanial-, Straßen-, Brücken- und Wasserbauten' vereinigt als Zentralbehörde für das gesamte Bauwesen sowie für die Feststellung und Kontrolle der Rechnungen; sie wird in 5 Abteilungen (Hofbau, Land- und Domanialbau, Straßen- und Brückenbau, Wasserbau) gegliedert. Durch die Verordnung vom 22.12.1848 wird die Oberbaudirektion aufgehoben; unter der oberen Leitung und Aufsicht des Ministerium des Innern wird eine 'Kommission für bauliche Angelegenheiten' (zusammengesetzt aus geeigneten Beamten und Sachkundigen) ernannt. Das Bauwesen wird auf die einzelnen Fachbehörden (Kriegsministerium, Finanzministerium, Justizministerium, Konsistorien, Universitäts-Verwaltungskommission) sowie für das gesamte übrige Bauwesen im Bereich der inneren Landesverwaltung auf die Bezirks-Oberbehörde übertragen. Die Baukommission hat keine Verwaltungsaufgaben, sondern nur beratende Funktion (Unterstützung der Ministerien und Oberbehörden mit Gutachten, Ratschlägen und technischen Ausarbeitungen). Mit der am 7.7.1851 erfolgten Wiederherstellung der alten Behördenverfassung werden die selbständigen Baubehörden endgültig beseitigt, ihre Aufgaben gehen auf die Provinzialregierungen über (hierzu wurde auch ein Teil der Akten an die Regierungen abgegeben); jedoch besteht die Oberbaukommission als besondere Kommission mit beratender Funktion für bauliche Angelegenheiten unter dem Ministerium des Innern noch bis zur Angliederung Hessens an Preußen.

Enthält 

Hoch-, Straßen- und Wegebau, Ufer- und Wasserbau, Personalangelegenheiten, Etats. Der Bestand enthält für die Baugeschichte Kassels interessante Akten (mit zahlreichen Bauzeichnungen).

Findmittel 

HADIS-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)

Veröffentl. Findbuch von U. List, 1995

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

26,25 m